10.10.2006 - 09:49 - Politik, Recht & Gesellschaft
1ARATGEBERRECHT informiert: Anwaltshonorare sind Verhandlungssache
Pressemitteilung von: 1ARATGEBERRECHT
Ab 1. Juli sollten Mandanten bereits vor Auftragserteilung mit ihrem Anwalt über die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten sprechen und eine Vereinbarung treffen. Die für die Beratung gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichtag weg.
Die Gebühren für die anderen Tätigkeiten des Anwalts wie etwa die Vertretung vor Gericht oder die Korrespondenz mit dem Gegner wird weiterhin vom Gesetz geregelt. Mandant und Anwalt können aber etwas anderes vereinbaren.
Anwälte und Mandaten sollten künftig darauf achten, die Vergütung ausdrücklich und möglichst schriftlich zu vereinbaren. So lässt sich späterer Streit vermeiden. Eine solche individuelle Vereinbarung hat den großen Vorteil, dass der Mandant schon vorher weiß, welche Rechnung ihn am Ende erwartet.
Nähere Informationen unter www.bmj.bund.de
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
EBC Consult LTD & Co KG
1aratgeberrecht.de
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Kontakt:
www.1aratgeberrecht.de

1ARATGBERRECHT ist ein Internetportal für Recht und Wirtschaft. Spezialisiert im Bereich Unternehmens-, Steuer-, Wirtschaftsrecht. Interessierte Besucher erhalten den passenden Rechtsanwalt und Steuerberater aus Ihrer Region. Dazu können aktuelle RechtsNews, Urteile und Fachartikel kostenfrei herunter geladen werden. Neben Kostenrechner für Anwaltskosten, Gerichtskosten und dem Prozessrisiko gehören eine E-Mail Rechtsberatung und ein Diskkusionsforum mit zu dem Angebot von 1ARATGEBERRECHT.
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