12.10.2006 - 00:11 - Politik, Recht & Gesellschaft
Der Sozialticker informiert: Weihnachtsbeihilfe für Empfänger von SGB II Leistungen
Pressemitteilung von: Sozialticker
Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch –SGB II- enthält nicht die von dem Kläger behauptete Regelungslücke. Es trifft auch nicht zu, daß ausweislich der veröffentlichten Zielvorstellung der Bundesregierung dieser Sonderbedarf auch zukünftig habe bewilligt werden sollen, so daß es sich bei der Nichtaufnahme der Weihnachtsbeihilfe in das Gesetz um ein schlichtes Redaktionsversehen handele.
Aus den Gesetzesmaterialien kann Gegenteiliges nicht hergeleitet werden. Nach der Gesetzesbegründung zu § 20 Abs. 1 SGB II umfasst die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts – wie der Regelsatz im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch- neben dem Bedarf an Ernährung, Körperpflege, Hausrat und den Bedarfen des täglichen Lebens in vertretbarem Umfang auch die Beziehungen zur Umwelt sowie eine Teilnahme am kulturellen Leben. Die Regelleistung bildet also im Rahmen des Arbeitslosengeldes II das „soziokulturelle“ Existenzminimum der insoweit als Referenzsystem für alle bedarfsorientierten und bedürftigkeitsabhängigen staatlichen Fürsorgeleistungen fungierenden Sozialhilfe ab. Die Regelleistung umfasst die im Rahmen der genannten Bedarfe pauschalierbaren Leistungen (BTDrucks. 15/1516, S. 56f). Der Ausschuß für Wirtschaft und Arbeit hat im Gesetzgebungsverfahren zu § 23 Abs. 3 SGB II ausgeführt, die Regelung entspreche der sozialhilferechtlichen Regelung nach dem Zwölften Buch für einmalige Bedarfe, die nicht von der Regelleistung umfasst seien.
Das ganze Urteil und weitere Informationen: www.sozialticker.com/weihnachtsbeihilfe-fuer-empfaenger-v...
Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile finden Sie auf: www.sozialticker.com
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Redaktion Sozialticker
Verantwortlich im Sinne § 10 Absatz 3 MDStV:
Dr. Jan Friedel
Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau
e-mail:
Internetportal:www.sozialticker.com
Der Sozialticker kommentiert und berichtet mit kritisch fordernder und spitzer Feder über die aktuellen Geschehnisse im Medienbereich Soziales – Politik – juristische Publikationen – amtliche Bekanntmachungen, sowie dem aktuellen Zeitgeschehen. Der Sozialticker ist überparteilich und keiner Initiative, Verein oder Verband angehörig.
Aus den Gesetzesmaterialien kann Gegenteiliges nicht hergeleitet werden. Nach der Gesetzesbegründung zu § 20 Abs. 1 SGB II umfasst die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts – wie der Regelsatz im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch- neben dem Bedarf an Ernährung, Körperpflege, Hausrat und den Bedarfen des täglichen Lebens in vertretbarem Umfang auch die Beziehungen zur Umwelt sowie eine Teilnahme am kulturellen Leben. Die Regelleistung bildet also im Rahmen des Arbeitslosengeldes II das „soziokulturelle“ Existenzminimum der insoweit als Referenzsystem für alle bedarfsorientierten und bedürftigkeitsabhängigen staatlichen Fürsorgeleistungen fungierenden Sozialhilfe ab. Die Regelleistung umfasst die im Rahmen der genannten Bedarfe pauschalierbaren Leistungen (BTDrucks. 15/1516, S. 56f). Der Ausschuß für Wirtschaft und Arbeit hat im Gesetzgebungsverfahren zu § 23 Abs. 3 SGB II ausgeführt, die Regelung entspreche der sozialhilferechtlichen Regelung nach dem Zwölften Buch für einmalige Bedarfe, die nicht von der Regelleistung umfasst seien.
Das ganze Urteil und weitere Informationen: www.sozialticker.com/weihnachtsbeihilfe-fuer-empfaenger-v...
Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile finden Sie auf: www.sozialticker.com
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Redaktion Sozialticker
Verantwortlich im Sinne § 10 Absatz 3 MDStV:
Dr. Jan Friedel
Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau
e-mail:
Internetportal:www.sozialticker.com
Der Sozialticker kommentiert und berichtet mit kritisch fordernder und spitzer Feder über die aktuellen Geschehnisse im Medienbereich Soziales – Politik – juristische Publikationen – amtliche Bekanntmachungen, sowie dem aktuellen Zeitgeschehen. Der Sozialticker ist überparteilich und keiner Initiative, Verein oder Verband angehörig.
News-ID: 103475 • Views: 2410
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Grußkarten | Impressum



