19.10.2006 - 08:41 - Politik, Recht & Gesellschaft

Arbeitsrecht: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle trotz Verletzung bei Schlägerei

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Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für den Mittelstand in Paderborn
Der Anspruch auf Entgeltzahlung im Krankheitsfalle kann ausgeschlossen sein, wenn den Arbeitnehmer an der Arbeitsunfähigkeit ein Eigenverschulden trifft. Für das LAG Köln ist nicht generell davon auszugehen, dass die Teilnahme an einer Schlägerei stets selbst verschuldet ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer die Schlägerei selbst begonnen oder provoziert hat. Ist dies nicht nachweisbar, kann eine Arbeitnehmer auch dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben, wenn er sich bei einer Schlägerei verletzt und deshalb arbeitsunfähig wird (Urteil des LAG Köln vom 14.02.2006, 9 Sa 1303/05).

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