20.10.2006 - 16:45 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Was kostet die Gemeinnützigkeit des Bayerischen Roten Kreuz
Pressemitteilung von: TVD-Bayern Landesverband des Taxi- und Mietwagengewerbes e.V. / PR Agentur: +++BestPress+++ für TVD-Bayern
„Alarm in den Rettungszentralen“! So oder ähnlich titelt es aktuell im Blätterwald des Landes Bayern. Eine Studie des bayerischen Innenministeriums bereitet eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes vor und empfiehlt die Trennung von Krankentransport und Rettungswesen. Die Aufregung beim Bayerischen Roten Kreuz ist groß und allenthalben wird bereits darauf hingewiesen, dass das Rettungswesen insgesamt in Gefahr sei. Was steckt aber wirklich dahinter?
Das Bayerische Rote Kreuz ist – im Gegensatz zu vielen Organisationsgeschwistern in anderen Bundesländern – in der glücklichen Lage, dass es nicht danach bezahlt wird, was an Leistungen tatsächlich erbracht wurde, sondern unter anderem auch danach, wie groß die vorgehaltenen Transportkapazitäten sind. Einfach ausgedrückt: je größer der vorgehaltene Fuhrpark, desto größer ist der Topf, in den die Sozialversicherungsträger, wie etwa die Krankenversicherungen, einzahlen müssen und aus dem sich das Bayerische Rote Kreuz bedient. Paradiesische Zustände, auf die sich die Hilfsorganisationen und die Sozialversicherungsträger vorläufig geeinigt hatten, nachdem der Freistaat im Jahre 2004 die bis dato übliche Finanzierung der Investitionskosten für Rettungsfahrzeuge im Haushalt gestrichen hatte.
Im Bereich des Rettungswesens ist gegen diese Finanzierung prinzipiell auch nichts einzuwenden. Schließlich gilt es, die Sicherheit der Versorgung von Schwerverletzten und Notfallpatienten sicherzustellen. Im Bereich des Krankentransportes bedeutet diese Regelung in der Praxis jedoch eine Subventionierung von unberechtigten und für die Volkswirtschaft insgesamt schädlichen Wettbewerbsvorteilen. Deshalb ist die Trennung der Bereiche Rettungswesen und Krankentransportwesen nicht nur wünschenswert, sondern dringend geboten.
„Schuster bleib bei Deinen Leisten“ sagt ein beliebtes Sprichwort nicht zu Unrecht. Das Bayerische Rote Kreuz leistet, neben einigen weiteren Hilfsorganisationen wichtige und hervorragende Arbeit etwa bei der Unfallrettung. Beim so genannten unqualifizierten Krankentransport haben sich jedoch in den vergangenen Jahren private Anbieter – gerade auch mit Unterstützung der Krankenversicherungen – etabliert, die hier oft weit bessere Qualität bieten, als es die Hilfsorganisationen können. Matthias Schmidt, Vorstand des TVD-Bayern weiß, wovon er redet. „Während sich das Bayerische Rote Kreuz geradezu damit brüstet, Aufgaben im Krankentransportwesen mit Wehrdienstleistenden, freiwilligen Helfern und Ein-Euro-Jobbern zu absolvieren, setzen wir auf unseren Fahrzeugen auch im unqualifizierten Krankentransport nur speziell geschultes Personal ein, das zu einem nicht unerheblichen Teil auch die Rettungssanitäterprüfung absolviert hat“. Ein beruhigendes Gefühl etwa für den Dialysepatienten, bei dem es beim Rücktransport aus der Klinik zu Nachbluten kommt. „Hier sind die „Amateure“ des Bayerischen Roten Kreuzes nicht selten völlig überfordert“, so Schmidt. Zudem sind private Krankentransporte flexibler und damit kostengünstiger als die „gemeinnützige“ Konkurrenz. Wird etwa im Laufe der Behandlung festgestellt, dass der Patient wieder mobiler ist, so können die privaten Krankentransporteure ihn meist auf Taxifahrzeuge aus dem eigenen Unternehmen „umsteuern“ und auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit den Kassen günstiger abrechnen. Im umgekehrten Fall fahren bei Komplikationen die modern ausgestatteten Krankentransportwagen der privaten Anbieter deutlich günstiger als der Rettungswagen des Bayerischen Roten Kreuzes auf den sonst gern zurückgegriffen wird. „Oft wird ein teures Rettungsgerät für den Kliniktransport missbraucht, das an anderer Stelle vielleicht gerade dringend benötigt wird“, führt Matthias Schmidt aus. Diese Befürchtung ist durchaus nachzuvollziehen. So bestätigte sich bereits im September 2003 der Verdacht der Zeitschrift „Der Spiegel“ durch Dokumente aus den Rettungsleitstellen, dass Rettungsdienste oft „Notfalleinsätze“ fahren, obwohl es ein einfacher Krankentransport auch getan hätte. Lohn des unnötigen Einsatzes: ein viermal höherer Tarif zu Lasten der Krankenversicherungen. „Wo Notfallrettung drauf steht muss auch Notfallrettung drin sein“, so damals Egbert Schuhr von der Deutschen Angestellten Krankenversicherung (DAK). Mehr als ein Drittel der Notfalleinsätze sind nach Stichproben der Techniker Krankenkasse unberechtigt, weil auf der Leitstelle bereits frühzeitig klar war, dass ein einfacher Krankentransport ausreichend gewesen wäre.
Auf äußerst dünnem Eis bewegt sich das Bayerische Rote Kreuz auch mit der Argumentation, dass viele Krankentransportleistungen durch ehrenamtliche Helfer, Zivildienstleistende und „Ein-Euro-Jobber“ bewerkstelligt werden. So legt das Bundesamt für den Zivildienst in seinem Leitfaden für den Zivildienst ausdrücklich fest: „der Einsatz von Dienstleistenden zu sog. Krankenfahrten (= Beförderungen von Personen, für die der Arzt die Fahrt in einem Pkw, Mietwagen oder Taxi verordnet hat) ist nicht zulässig“. Trotzdem werden Zivildienstleistende vom Bayerischen Roten Kreuz in großer Zahl eingesetzt, um Krankentransporte etwa zu Dialysekliniken durchzuführen. Fahrten also, die ärztlich verordnet wurden und von der Hilfsorganisation zum „Normalpreis“ mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Diese Praxis ist nach der Auffassung führender Rechtsexperten für den Zivildienst eindeutig rechtswidrig.
Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Einsatz von „Ein-Euro-Jobbern“ nur, dass hier noch offensichtlicher wird, dass mit deren Einsatz sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei den privaten Krankentransportunternehmen vernichtet werden. So beteiligt sich das Bayerische Rote Kreuz in zunehmendem Maß an den inzwischen von der AOK eingeführten „Internetversteigerungen“ für regelmäßige Krankenfahrten und unterbietet dabei nicht selten die Angebote der privaten Unternehmen. Kein Wunder, denn durch die Subvention des Fuhrparks der Hilfsorganisation und die geringen Personalkosten der staatlich bezahlten Arbeitskräfte, bleibt schnell „etwas Geld“ für die Organisation „hängen“. Anders sieht es für die privaten Unternehmer aus. Sie melden ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß an, zahlen Tariflöhne, führen Steuern und Sozialabgaben ab. Damit tragen sie, genau betrachtet, dazu bei, dass die Subventionen für die „gemeinnützige Konkurrenz“ überhaupt gezahlt werden können. „Ein Karussell des Unverstands“ nennt denn auch TVD-Bayern Vorstandsmitglied Schmidt die derzeitige Situation, die bereits mehrere private Krankentransportunternehmen zur Aufgabe zwang. „Zynisch könnte man behaupten, dass die dort entlassenen Mitarbeiter später dann wenigstens als „Ein-Euro-Jobber“ die Qualität der staatlich subventionierten Krankentransporte steigern“, so Schmidt, „den Zusammenbruch der Sozialsysteme verhindern wir so jedenfalls nicht“.
Möglich wird der Einsatz minderqualifizierter Kräfte in der Personenbeförderung durch das Rote Kreuz meist erst durch einen weiteren „Kunstgriff“. Jeder im gewerblichen Krankentransport eingesetzter Mitarbeiter benötigt eine Zusatzqualifikation in Form eines so genannten Personenbeförderungsscheins. Dieser ist bei den Einsätzen des Roten Kreuz nach dessen Rechtsauffassung in den meisten Fällen entbehrlich. Es beruft sich dabei auf die Freistellungsverordnung, die bestimmte Beförderungsleistungen von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes ausnimmt. „Diese Regelungen dienten ursprünglich dazu, dass etwa Mütter, die einen gemeinsamen Fahrdienst zum Kindergarten organisieren, keinen Personenbeförderungsschein nachweisen müssen. Die Ausweitung zu Zwecken des Wettbewerbs von privaten und „pseudogemeinnützigen“ Krankentransporten und zur Vernichtung von Arbeitsplätzen war dagegen vom Gesetzgeber sicherlich nicht beabsichtigt“, führt Carmen Roithmeier, Vorsitzende des TVD-Bayern zur Begründung dafür an, dass diese Norm nach Auffassung des TVD dringend reformbedürftig ist. „Wettbewerb tut gut, aber nicht mit gezinkten Karten“. Wie schwer es ist, unter Wettbewerbsbedingungen zu arbeiten und mit fairen Kalkulationen einen Krankentransportbetrieb zu führen, durfte der Schwesterverband des Bayerischen Roten Kreuzes, das DRK Saarland erst kürzlich erfahren. Hier meldete die eigens zum gewerblichen Krankentransport gegründete Tochter „DRK Saarland Service GmbH“ erst vor wenigen Tagen Insolvenz an. Dem Vernehmen nach kam man dort mit der Konkurrenz aus dem „eigenen Lager“ nicht zurecht. (Josef Mengeler)
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und www.tvd-bayern.de
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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von Unternehmern für Unternehmer in Bayern. Motto: "Ziele verfolgen - Zeitnah handeln - Zukunft sichern". Der TVD Landesverband Bayern ist rechtlich und finanziell weitgehend selbständig organisiert, also kein "Anhängsel" sondern gleichwertiger regionaler Partner des TVD Deutschland. Er kümmert sich um die gewerbepolitischen Interessen des Taxi- und Mietwagengewerbes in Bayern.
Das Bayerische Rote Kreuz ist – im Gegensatz zu vielen Organisationsgeschwistern in anderen Bundesländern – in der glücklichen Lage, dass es nicht danach bezahlt wird, was an Leistungen tatsächlich erbracht wurde, sondern unter anderem auch danach, wie groß die vorgehaltenen Transportkapazitäten sind. Einfach ausgedrückt: je größer der vorgehaltene Fuhrpark, desto größer ist der Topf, in den die Sozialversicherungsträger, wie etwa die Krankenversicherungen, einzahlen müssen und aus dem sich das Bayerische Rote Kreuz bedient. Paradiesische Zustände, auf die sich die Hilfsorganisationen und die Sozialversicherungsträger vorläufig geeinigt hatten, nachdem der Freistaat im Jahre 2004 die bis dato übliche Finanzierung der Investitionskosten für Rettungsfahrzeuge im Haushalt gestrichen hatte.
Im Bereich des Rettungswesens ist gegen diese Finanzierung prinzipiell auch nichts einzuwenden. Schließlich gilt es, die Sicherheit der Versorgung von Schwerverletzten und Notfallpatienten sicherzustellen. Im Bereich des Krankentransportes bedeutet diese Regelung in der Praxis jedoch eine Subventionierung von unberechtigten und für die Volkswirtschaft insgesamt schädlichen Wettbewerbsvorteilen. Deshalb ist die Trennung der Bereiche Rettungswesen und Krankentransportwesen nicht nur wünschenswert, sondern dringend geboten.
„Schuster bleib bei Deinen Leisten“ sagt ein beliebtes Sprichwort nicht zu Unrecht. Das Bayerische Rote Kreuz leistet, neben einigen weiteren Hilfsorganisationen wichtige und hervorragende Arbeit etwa bei der Unfallrettung. Beim so genannten unqualifizierten Krankentransport haben sich jedoch in den vergangenen Jahren private Anbieter – gerade auch mit Unterstützung der Krankenversicherungen – etabliert, die hier oft weit bessere Qualität bieten, als es die Hilfsorganisationen können. Matthias Schmidt, Vorstand des TVD-Bayern weiß, wovon er redet. „Während sich das Bayerische Rote Kreuz geradezu damit brüstet, Aufgaben im Krankentransportwesen mit Wehrdienstleistenden, freiwilligen Helfern und Ein-Euro-Jobbern zu absolvieren, setzen wir auf unseren Fahrzeugen auch im unqualifizierten Krankentransport nur speziell geschultes Personal ein, das zu einem nicht unerheblichen Teil auch die Rettungssanitäterprüfung absolviert hat“. Ein beruhigendes Gefühl etwa für den Dialysepatienten, bei dem es beim Rücktransport aus der Klinik zu Nachbluten kommt. „Hier sind die „Amateure“ des Bayerischen Roten Kreuzes nicht selten völlig überfordert“, so Schmidt. Zudem sind private Krankentransporte flexibler und damit kostengünstiger als die „gemeinnützige“ Konkurrenz. Wird etwa im Laufe der Behandlung festgestellt, dass der Patient wieder mobiler ist, so können die privaten Krankentransporteure ihn meist auf Taxifahrzeuge aus dem eigenen Unternehmen „umsteuern“ und auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit den Kassen günstiger abrechnen. Im umgekehrten Fall fahren bei Komplikationen die modern ausgestatteten Krankentransportwagen der privaten Anbieter deutlich günstiger als der Rettungswagen des Bayerischen Roten Kreuzes auf den sonst gern zurückgegriffen wird. „Oft wird ein teures Rettungsgerät für den Kliniktransport missbraucht, das an anderer Stelle vielleicht gerade dringend benötigt wird“, führt Matthias Schmidt aus. Diese Befürchtung ist durchaus nachzuvollziehen. So bestätigte sich bereits im September 2003 der Verdacht der Zeitschrift „Der Spiegel“ durch Dokumente aus den Rettungsleitstellen, dass Rettungsdienste oft „Notfalleinsätze“ fahren, obwohl es ein einfacher Krankentransport auch getan hätte. Lohn des unnötigen Einsatzes: ein viermal höherer Tarif zu Lasten der Krankenversicherungen. „Wo Notfallrettung drauf steht muss auch Notfallrettung drin sein“, so damals Egbert Schuhr von der Deutschen Angestellten Krankenversicherung (DAK). Mehr als ein Drittel der Notfalleinsätze sind nach Stichproben der Techniker Krankenkasse unberechtigt, weil auf der Leitstelle bereits frühzeitig klar war, dass ein einfacher Krankentransport ausreichend gewesen wäre.
Auf äußerst dünnem Eis bewegt sich das Bayerische Rote Kreuz auch mit der Argumentation, dass viele Krankentransportleistungen durch ehrenamtliche Helfer, Zivildienstleistende und „Ein-Euro-Jobber“ bewerkstelligt werden. So legt das Bundesamt für den Zivildienst in seinem Leitfaden für den Zivildienst ausdrücklich fest: „der Einsatz von Dienstleistenden zu sog. Krankenfahrten (= Beförderungen von Personen, für die der Arzt die Fahrt in einem Pkw, Mietwagen oder Taxi verordnet hat) ist nicht zulässig“. Trotzdem werden Zivildienstleistende vom Bayerischen Roten Kreuz in großer Zahl eingesetzt, um Krankentransporte etwa zu Dialysekliniken durchzuführen. Fahrten also, die ärztlich verordnet wurden und von der Hilfsorganisation zum „Normalpreis“ mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Diese Praxis ist nach der Auffassung führender Rechtsexperten für den Zivildienst eindeutig rechtswidrig.
Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Einsatz von „Ein-Euro-Jobbern“ nur, dass hier noch offensichtlicher wird, dass mit deren Einsatz sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei den privaten Krankentransportunternehmen vernichtet werden. So beteiligt sich das Bayerische Rote Kreuz in zunehmendem Maß an den inzwischen von der AOK eingeführten „Internetversteigerungen“ für regelmäßige Krankenfahrten und unterbietet dabei nicht selten die Angebote der privaten Unternehmen. Kein Wunder, denn durch die Subvention des Fuhrparks der Hilfsorganisation und die geringen Personalkosten der staatlich bezahlten Arbeitskräfte, bleibt schnell „etwas Geld“ für die Organisation „hängen“. Anders sieht es für die privaten Unternehmer aus. Sie melden ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß an, zahlen Tariflöhne, führen Steuern und Sozialabgaben ab. Damit tragen sie, genau betrachtet, dazu bei, dass die Subventionen für die „gemeinnützige Konkurrenz“ überhaupt gezahlt werden können. „Ein Karussell des Unverstands“ nennt denn auch TVD-Bayern Vorstandsmitglied Schmidt die derzeitige Situation, die bereits mehrere private Krankentransportunternehmen zur Aufgabe zwang. „Zynisch könnte man behaupten, dass die dort entlassenen Mitarbeiter später dann wenigstens als „Ein-Euro-Jobber“ die Qualität der staatlich subventionierten Krankentransporte steigern“, so Schmidt, „den Zusammenbruch der Sozialsysteme verhindern wir so jedenfalls nicht“.
Möglich wird der Einsatz minderqualifizierter Kräfte in der Personenbeförderung durch das Rote Kreuz meist erst durch einen weiteren „Kunstgriff“. Jeder im gewerblichen Krankentransport eingesetzter Mitarbeiter benötigt eine Zusatzqualifikation in Form eines so genannten Personenbeförderungsscheins. Dieser ist bei den Einsätzen des Roten Kreuz nach dessen Rechtsauffassung in den meisten Fällen entbehrlich. Es beruft sich dabei auf die Freistellungsverordnung, die bestimmte Beförderungsleistungen von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes ausnimmt. „Diese Regelungen dienten ursprünglich dazu, dass etwa Mütter, die einen gemeinsamen Fahrdienst zum Kindergarten organisieren, keinen Personenbeförderungsschein nachweisen müssen. Die Ausweitung zu Zwecken des Wettbewerbs von privaten und „pseudogemeinnützigen“ Krankentransporten und zur Vernichtung von Arbeitsplätzen war dagegen vom Gesetzgeber sicherlich nicht beabsichtigt“, führt Carmen Roithmeier, Vorsitzende des TVD-Bayern zur Begründung dafür an, dass diese Norm nach Auffassung des TVD dringend reformbedürftig ist. „Wettbewerb tut gut, aber nicht mit gezinkten Karten“. Wie schwer es ist, unter Wettbewerbsbedingungen zu arbeiten und mit fairen Kalkulationen einen Krankentransportbetrieb zu führen, durfte der Schwesterverband des Bayerischen Roten Kreuzes, das DRK Saarland erst kürzlich erfahren. Hier meldete die eigens zum gewerblichen Krankentransport gegründete Tochter „DRK Saarland Service GmbH“ erst vor wenigen Tagen Insolvenz an. Dem Vernehmen nach kam man dort mit der Konkurrenz aus dem „eigenen Lager“ nicht zurecht. (Josef Mengeler)
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