23.10.2006 - 09:58 - Politik, Recht & Gesellschaft

1ARATGEBERRECHT informiert: Neuregelungen zum Kindergeld für Ausländer

Pressemitteilung von: 1ARATGBERRECHT
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Der Deutsche Bundestag hat am 19.10.2006 das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss (BT-Drs. 16/1368) mit Änderungen aufgrund der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BT-Drs. 16/2940) verabschiedet.

Das Gesetz nimmt eine Neuregelung der besonderen Anspruchsvoraussetzungen für Kinder- und Erziehungsgeld sowie Unterhaltsvorschuss für voraussichtlich dauerhaft sich in Deutschland aufhaltende ausländische Staatsangehörige vor. Allerdings bleiben Ausländer mit vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung als Empfänger von Familienleistungen auch zukünftig ausgeschlossen.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:

Ursprünglicher Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT-Drs. 16/1368 (PDF)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: BT-Drs. 16/2940 (PDF)

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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