23.10.2006 - 16:45 - Politik, Recht & Gesellschaft

Vertragsrecht: Keine Darlehenskündigung wegen geringfügigen Zahlungsrückstands

Pressemitteilung von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt / Fachanwalt in Paderborn
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Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für den Mittelstand in Paderborn
Die Kündigung eines tilgungsfrei gestellten Darlehens wegen Verzugs allein mit Zinsraten kann gegen Treu und Glauben verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nach jahrelanger reibungslosen Bezahlung der Darlehensschulden ein Rückstand lediglich in unerheblicher Höhe (hier 1,77% der Darlehenssumme) erreicht wird. Etwas anderes könnte in einem derartigen Fall nur gelten, wenn sich aus dem Zahlungsrückstand Anhaltspunkte für eine dauerhafte Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Darlehensnehmers und eine hierdurch verursachte Gefährdung der Belange des Kreditgebers ergeben (Urteil des OLG Schleswig vom 27.04.2006, 5 U 176/05).

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