03.11.2006 - 12:47 - Politik, Recht & Gesellschaft

Der Sozialticker informiert: Ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt (insbesondere für Verpflegung) sind bei einer Klassenfahrt nicht in Abzug zu bringen

Pressemitteilung von: Sozialticker
Bild im Großformat
Der Sozialticker - kritisch fordernd unabhängig
SG Ulm S 3 AS 3968/05 vom 17.02.2006

Hält sich eine Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, sind weitergehende Erwägungen betreffend der Notwendigkeit oder Angemessenheit einer Klassenfahrt seitens der ARGE nicht mehr anzustellen (hier: 4-tägige Fahrt von Schwäbisch Gmünd nach Berlin im Rahmen des Geschichs- und Gemeinschaftskundeunterrichtes mit Besuchen beim Bundestag, Bundesrat, Ministerien, Abgeordneten, Botschaften etc. für 125 Euro). Es kommt daher nicht darauf an, ob die Klassenfahrt ein Pflichtbestandteil des Lehrplanes ist (vgl. zur Erziehungsfunktion von Klassenfahrten BT-Drs. 15/1514, S. 60 zu § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII).

Wenn man die Festlegung einer Obergrenze für die Beihilfe zur Klassenfahrt für zulässig hält, muss sie jedenfalls mit dem Bedarfsdeckungsgrundsatz vereinbar sein. Der von der ARGE festgelegte Höchsbetrag von 50,– Euro ist willkürlich und sachlich nicht begründet. 125,– Euro tatsächiche Kosten sind nicht unangemessen und daher von der ARGE zu übernehmen.

Ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt (insbesondere für Verpflegung) sind nicht in Abzug zu bringen, da der Schüler regelmäßig mindestens in dieser Höhe angemessenes Taschengeld für die Klassenfahrt benötigt (vgl. OVG Lüneburg v. 6.7.90 - 4 L 99/89 = FEVS 42, 79).
[www.sozialticker.com/ersparte-aufwendungen-fuer-den-haeus... ]

Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile finden Sie auf: www.sozialticker.com

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.


Redaktion Sozialticker
Verantwortlich im Sinne § 10 Absatz 3 MDStV:
Dr. Jan Friedel
Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau
e-mail:
Internetportal:www.sozialticker.com

Der Sozialticker kommentiert und berichtet mit kritisch fordernder und spitzer Feder über die aktuellen Geschehnisse im Medienbereich Soziales – Politik – juristische Publikationen – amtliche Bekanntmachungen, sowie dem aktuellen Zeitgeschehen. Der Sozialticker ist überparteilich und keiner Initiative, Verein oder Verband angehörig.

News-ID: 106592 • Views: 1382

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr