09.11.2006 - 16:35 - Politik, Recht & Gesellschaft

Der Soziaticker informiert: Die Argentur für Arbeit hat die Pflicht, auf die sofortige Antragstellung von ALGII hinzuweisen

Pressemitteilung von: Sozialticker
Bild im Großformat
Der Sozialticker - kritisch fordernd unabhängig
Ist der Betroffene bei der Arbeitslosmeldung und der Arbeitslosengeldbeantragung von der Agentur für Arbeit nicht auf die Notwendigkeit der sofortigen Stellung eines Antrages auf ALG II für den Fall der Ablehnung des Arbeitslosengeldantrages hingewiesen worden, so ist diese Pflichtverletzung dem Job-Center im Hinblick auf deren Zusammenwirken bei der Betreuung von Arbeitslosen zuzurechnen.

Hat der Betroffene durch die verspätete Antragstellung beim Job-Center einen Nachteil in Form der Nichtzahlung des dem Grunde nach bestehenden Anspruchs auf ALG II für die Zeit vor Antragstellung erlitten, so ist er im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches so zu behandeln, als hätte er den Antrag rechtzeitig gestellt.

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2006, Az. L 10 B 134/06 AS ER

weiter hier .... www.sozialticker.com/die-argentur-fuer-arbeit-hat-die-pfl...

Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile auf: www.sozialticker.com

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.


Redaktion Sozialticker
Verantwortlich im Sinne § 10 Absatz 3 MDStV:
Dr. Jan Friedel
Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau
e-mail:
Internetportal:www.sozialticker.com

Der Sozialticker kommentiert und berichtet mit kritisch fordernder und spitzer Feder über die aktuellen Geschehnisse im Medienbereich Soziales – Politik – juristische Publikationen – amtliche Bekanntmachungen, sowie dem aktuellen Zeitgeschehen. Der Sozialticker ist überparteilich und keiner Initiative, Verein oder Verband angehörig.

News-ID: 107493 • Views: 1351

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr