09.11.2006 - 16:35 - Politik, Recht & Gesellschaft
Der Soziaticker informiert: Die Argentur für Arbeit hat die Pflicht, auf die sofortige Antragstellung von ALGII hinzuweisen
Pressemitteilung von: Sozialticker
Ist der Betroffene bei der Arbeitslosmeldung und der Arbeitslosengeldbeantragung von der Agentur für Arbeit nicht auf die Notwendigkeit der sofortigen Stellung eines Antrages auf ALG II für den Fall der Ablehnung des Arbeitslosengeldantrages hingewiesen worden, so ist diese Pflichtverletzung dem Job-Center im Hinblick auf deren Zusammenwirken bei der Betreuung von Arbeitslosen zuzurechnen.
Hat der Betroffene durch die verspätete Antragstellung beim Job-Center einen Nachteil in Form der Nichtzahlung des dem Grunde nach bestehenden Anspruchs auf ALG II für die Zeit vor Antragstellung erlitten, so ist er im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches so zu behandeln, als hätte er den Antrag rechtzeitig gestellt.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2006, Az. L 10 B 134/06 AS ER
weiter hier .... www.sozialticker.com/die-argentur-fuer-arbeit-hat-die-pfl...
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Redaktion Sozialticker
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Dr. Jan Friedel
Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau
e-mail:
Internetportal:www.sozialticker.com
Der Sozialticker kommentiert und berichtet mit kritisch fordernder und spitzer Feder über die aktuellen Geschehnisse im Medienbereich Soziales – Politik – juristische Publikationen – amtliche Bekanntmachungen, sowie dem aktuellen Zeitgeschehen. Der Sozialticker ist überparteilich und keiner Initiative, Verein oder Verband angehörig.
Hat der Betroffene durch die verspätete Antragstellung beim Job-Center einen Nachteil in Form der Nichtzahlung des dem Grunde nach bestehenden Anspruchs auf ALG II für die Zeit vor Antragstellung erlitten, so ist er im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches so zu behandeln, als hätte er den Antrag rechtzeitig gestellt.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2006, Az. L 10 B 134/06 AS ER
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