23.11.2006 - 07:57 - Politik, Recht & Gesellschaft

Arbeitsrecht: Keine Anfechtungs- oder Widerrufsmöglichkeit bzgl. eines am Arbeitsplatz unterzeichneten Aufhebungsvertrags nach vorangegangenem vertragswidrigem Verhalten der Arbeitnehmerin

Pressemitteilung von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt / Fachanwalt in Paderborn
Bild im Großformat
Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für den Mittelstand in Paderborn
Hat sich eine Arbeitnehmerin vertragswidrig verhalten und war ihr bewusst, dass dies zu Konsequenzen führen würde, so steht ihr kein Anfechtungsrecht wegen unterlassener Aufklärung über die Folgen einer Aufhebungsvereinbarung zu, wenn ihr am Ende einer angekündigten Routineüberprüfung an ihrem Arbeitsplatz ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird und sie diesen unterzeichnet. Denn es bestand die Möglichkeit, die Unterschrift zu verweigern und sich zunächst über die Rechtsfolgen zu informieren. Mangels Überrumpelungssituation scheitert auch ein Widerruf. Da es sich um eine Abrede über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung handelt, findet aus Gründen der Vertragsfreiheit keine Inhaltskontrolle statt. (LAG Rheinland-Pfalz, 9-Sa-324/06, Urteil vom 12.07.2006; Verfahrensgang: ArbG Mainz 9 Ca 2706/05) (Quelle: Lexinform)

Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft www.rechtsanwalt-in-paderborn.de; www.rechtsanwalts-TEAM.de

rechtsanwalts-TEAM.de
Warm & Kanzlsperger
in Bürogemeinschaft

Rechtsanwalt
Martin J. Warm

Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihr rechtsanwalts-PARTNER mit Schwerpunkten
Gesellschaftsrecht . Unternehmensrecht.
Arbeitsrecht . Vertragsrecht . Wirtschaftsrecht

Vattmannstraße 5
33100 Paderborn
Telefon: 0 52 51 / 52 48 - 0
Telefax: 0 52 51 / 52 48 - 48
mailto:
Internet: www.rechtsanwalts-TEAM.de

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn - Anwälte für den Mittelstand im Privatrecht und Wirtschaftsrecht - Eine moderne Anwaltskanzlei mit Schwerpunkten Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Bankrecht, Betriebsverfassungsrecht, Erbrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, GmbH-Recht, Handelsrecht, Inkassorecht, EDV-Recht, Insolvenzrecht, IT-Recht, Kapitalanlegerschutz, Kommanditgesellschaft, Kündigungsschutzrecht, Recht für betriebliche Altersvorsorge (bAV), Sanierungsrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Vereinsrecht / Stiftungsrecht, Vertragsrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht.

Als Rechtsanwalt vor Ort sind wir als kompetenter Ansprechpartner tätig in Bürogemeinschaft und interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und vereidigten Buchprüfern in allen Fragen des Wirtschaftszivilrechts.

News-ID: 109327 • Views: 1188

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr