11.12.2006 - 17:02 - Politik, Recht & Gesellschaft

Kündigung eines Kfz-Leasingvertrages wegen Zahlungsverzuges oftmals unwirksam

Pressemitteilung von: Frank Velten Vlachou Schwing-Haub - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Anwalt Gießen: Die wirksame Kündigung eines Kfz-Leasingvertrages wegen Zahlungsverzuges setzt zweierlei voraus: Zum einen, dass der Leasingnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten ganz oder teilweise im Verzug ist und der Rückstand sich auf mindestens 10%, bzw. bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren auf mindestens 5% der Summe der Bruttoleasingraten beläuft. Zum zweiten, dass die Leasinggeberin dem Leasingnehmer unter Androhung der Kündigung erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages gesetzt hat.

Zur Abwendung der Kündigung genügt es nicht, dass der Leasingnehmer den Rückstand durch die Zahlung einer Rate unter die 10%- bzw. 5%-Quote zurückführt. Nur die rechtzeitige und vollständige Zahlung des rückständigen Betrages kann die Kündigung der Leasinggeberin beseitigen.

Allerdings hängt die Wirksamkeit der Kündigung durch die Leasinggeberin davon ab, dass sie den rückständigen Betrag, durch den der Leasingnehmer die Kündigung abwenden kann, richtig angibt. Selbst ein nur geringfügig überhöht bezifferter Rückstandsbetrag, hat regelmäßig die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge.

Oftmals werden Mahngebühren, Spesen, sonstige Gebühren sowie Zinsen aufgeführt, deren Grundlage und Berechtigung sich aus den Vertragsunterlagen nicht ergibt. In jedem Fall sollte eine solche Kündigung, so sie denn auf dem Tisch liegt, auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Frank Velten Vlachou Schwing-Haub - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Rechtsanwältin Anna-Maria Vlachou
Rodheimerstr. 95
35398 Gießen
Fon. 0641-9607441 Fax. 0641-6868899
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Homepage: www.anwalt-fvvs.de

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Leasing- und Autorecht sowie auf den Gebieten des Familienrechts. Auf diesen Gebieten berate ich meine Klientel umfassend und kompetent, mit stetigem Augenmerk auf die aktuellste Rechtsprechung.

Mein Ziel ist es, praktikable Lösungen aufzuzeigen, die den Interessen meiner Mandantschaft gerecht werden. Mandatsintern lege ich Wert auf eine verständliche Sprache und die Vermeidung von "Juristendeutsch". Probleme müssen ohne Umschweife auf den Punkt gebracht werden. Als starke Verhandlungspartnerin habe ich den Anspruch, die gefundenen Ziele durch unumstößliche Argumentationsketten und einem hohem Maß an Diplomatie beim Gegner durchzusetzen. Zuvorderstes Ziel ist die außergerichtliche und damit schnelle Durchsetzung der angestrebten Ziele. Wo außergerichtliche Lösungen nicht möglich sind, bin ich eine engagierte Prozessbevollmächtigte, die Ihre Rechte konsequent gerichtlich durchsetzt.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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