09.02.2007 - 15:53 - Gesundheit & Medizin
Die Gewissensentscheidung: Juristisches Repetitorium für Abgeordnete des Deutschen Bundestages
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten soll in den kommenden Monaten intensiv in den Fraktionen diskutiert werden. Hierbei sollen u.a. die Rechtsfragen mit Blick auf die Patientenverfügung geklärt und ggf. in einem Gesetz verabschiedet werden. Insofern nehmen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stellvertretend für uns in einem bedeutsamen ethischen Wertediskurs Stellung.
Dem 16. Deutschen Bundestag gehören 614 Abgeordnete an und nahezu ein Viertel der Bundestagsabgeordneten (23,3%) haben eine juristische Ausbildung genossen.
Zu fragen ist, ob die Abgeordneten einer paternalistischen Ethik der Fraktion unterworfen werden können? Eine Bejahung dieser Frage würde weitreichende Konsequenzen auf das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten zeitigen.
Ein diesbezüglich einschlägiger Sachverhalt kann dem Juristischen Repetitorium hemmer – RA(e) Dr. Schlömmer/Daxhammer – entlehnt werden. Die dort angebotene Lösung des Falls (Teil 2) könnte sich als eine verfassungsrechtliche Orientierung für den von einem Fraktionszwang geplanten Abgeordneten erweisen.
Quelle: Juristisches Repetitorium hemmer >>>
www.hemmer.de/repetitorium/rep_pdf/16__Fall%20zu%20Art%20...
Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wünsche ich bei der Lösung des Falls viel Erfolg und vielleicht leisten die Juristen unter den Abgeordneten ggf. ihren Kollegen im Parlament Hilfe bei den Fragen eines möglichen Fraktionzwanges, ohne sich der Gefahr einer unerlaubten Rechtsberatung auszusetzen!
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Dem 16. Deutschen Bundestag gehören 614 Abgeordnete an und nahezu ein Viertel der Bundestagsabgeordneten (23,3%) haben eine juristische Ausbildung genossen.
Zu fragen ist, ob die Abgeordneten einer paternalistischen Ethik der Fraktion unterworfen werden können? Eine Bejahung dieser Frage würde weitreichende Konsequenzen auf das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten zeitigen.
Ein diesbezüglich einschlägiger Sachverhalt kann dem Juristischen Repetitorium hemmer – RA(e) Dr. Schlömmer/Daxhammer – entlehnt werden. Die dort angebotene Lösung des Falls (Teil 2) könnte sich als eine verfassungsrechtliche Orientierung für den von einem Fraktionszwang geplanten Abgeordneten erweisen.
Quelle: Juristisches Repetitorium hemmer >>>
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Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wünsche ich bei der Lösung des Falls viel Erfolg und vielleicht leisten die Juristen unter den Abgeordneten ggf. ihren Kollegen im Parlament Hilfe bei den Fragen eines möglichen Fraktionzwanges, ohne sich der Gefahr einer unerlaubten Rechtsberatung auszusetzen!
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