13.02.2007 - 17:27 - Politik, Recht & Gesellschaft

Vaterschaft, heimliche Tests nicht verwertbar, Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert

Pressemitteilung von: Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwaelte in Sozietät
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Heimliche Vaterschaftschaftstests können vor Gericht weiterhin nicht verwendet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 13. Februar 2007 (Az: 1 BvR 421/05).

Der Gesetzgeber muss den Vätern allerdings einen einfacheren Weg eröffnen, Zweifel an der biologischen Abstammung ihres Nachwuchses durch einen legalen Gentest zu überprüfen. Denn das Recht von Kind und Mutter, Gendaten nicht preiszugeben, sei grundsätzlich weniger schützenswert als der Anspruch des angeblichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung, urteilten die Karlsruher Richter. Bis zum 31. März 2008 muss ein entsprechendes Gesetz erlassen werden. Es soll ein gesetzliches Verfahren geschaffen werden, das auf die Überprüfung der biologischen Abstammung beschränkt ist. Bloße Zweifel des Mannes, der rechtlich als Vater gilt, sollen dafür ausreichen. Bisher müssen Männer stichhaltige Hinweise dafür haben, die gegen ihre Rolle als Erzeuger sprechen. Außerdem können sie nur die Vaterschaft komplett anfechten - mit der Folge, dass sie jegliche rechtliche Beziehung zum Kind verlieren.
Mit dem neuen Feststellungsverfahren sollen Väter Zweifel ausräumen, zugleich aber juristischer "Vater" bleiben können, wenn sie dies wollen.

Rechtsanwalt Jörg Reich
Zorn Reich Wypchol
Rechtsanwälte in Sozietät
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Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Sozietät, die aus der Kanzlei Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.

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Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).

Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt). Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.

Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) und seinem wachsenden Mandantenstamm aus der Schweiz und Österreich, das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.

Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.

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