14.02.2007 - 10:34 - Politik, Recht & Gesellschaft
Kuckuckskinder: Steuerliche Folgen für den Scheinvater und den wahren Vater
Pressemitteilung von: Steuerrat24
Am 13.2.2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests nicht vor Gericht verwertbar sind. Doch dies wird sich bald ändern, denn der Gesetzgeber muss bis zum 31.3.2008 die gesetzliche Grundlage für legale Gentests schaffen.
Dies gibt Anlass, einmal das heikle Thema der "Kuckuckskinder" unter steuerlichen Gesichtspunkten aufzugreifen. Das sind Kinder, die einen anderen Vater haben, als von der Mutter behauptet wird. Kommt es zur Aufdeckung, hat dies nicht nur unterhaltsrechtliche, sondern auch steuerliche Auswirkungen, und zwar sowohl für den Scheinvater als auch für den leiblichen Vater.
Zu diesem Thema hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 2005 für Aufsehen gesorgt, das bis heute vom Bundesfinanzministerium nicht veröffentlicht wurde: Hat der leibliche Vater mit seiner Vaterschaftsklage - oftmals erst nach vielen Jahren - Erfolg, wirkt seine Vaterschaft zivilrechtlich bis zur Geburt des Kindes zurück, und die ursprünglich geltende Vaterschaftsvermutung des Scheinvaters entfällt ebenfalls rückwirkend. Dies gilt nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern nach dem BFH-Urteil nun ebenfalls im Steuerrecht - mit unterschiedlichen Auswirkungen.
Ausführliche Infos zu diesem Thema bietet der Steuerratgeber Steuerrat24 unter www.steuerrat24.de in der Rubrik 'Kinder'.
Dies ist eine aktuelle Mitteilung des Online-Steuerratgebers Steuerrat24 unter www.steuerrat24.de. Hier finden Sie eine schier unglaubliche Fülle von werthaltigen Informationen zu Steuerfragen und zum Steuern sparen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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Zu diesem Thema hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 2005 für Aufsehen gesorgt, das bis heute vom Bundesfinanzministerium nicht veröffentlicht wurde: Hat der leibliche Vater mit seiner Vaterschaftsklage - oftmals erst nach vielen Jahren - Erfolg, wirkt seine Vaterschaft zivilrechtlich bis zur Geburt des Kindes zurück, und die ursprünglich geltende Vaterschaftsvermutung des Scheinvaters entfällt ebenfalls rückwirkend. Dies gilt nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern nach dem BFH-Urteil nun ebenfalls im Steuerrecht - mit unterschiedlichen Auswirkungen.
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