17.02.2007 - 17:14 - Industrie, Bau & Immobilien
Freiburg: Ersteigern Sie sich doch Ihr neues Zuhause, Ihr Ferienhaus oder Ihren neuen Firmensitz
Pressemitteilung von: immobilienpool.de e.K. - Karlsruhe
Immobilienpool.de e.K. informiert: Ab sofort finden Sie die Zwangsversteigerungen von Immobilien des Amtsgerichts Freiburg auch als Link über das Stadtportal Freiburg.de (Suche nach "Zwangsversteigerung").
Bei einer Zwangsversteigerung können Immobilien oftmals weit unter dem tatsächlichen Wert ersteigert werden! Es darf jeder mit bieten, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und geschäftsfähig ist im Sinne des BGB, unabhängig von seiner Nationalität. Um ein Gebot abgeben zu können, müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Sie dürfen grundsätzlich auch für eine andere Person bieten. Allerdings unterliegt das unterschiedlichen Voraussetzungen: So benötigen Sie in jedem Fall eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Diese wird als Willenserklärung und Einverständnis der vertretenen Person anerkannt. Treten Sie als Vertreter einer juristischen Person auf, so benötigen Sie ebenfalls eine notariell beglaubigte Vollmacht bzw. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung in Form eines aktuellen, beglaubigten Registerauszugs (max. 4 Wochen alt).
immobilienpool.de e. K.
Schillerstr. 54
76135 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 66 33 69-0
Fax: 0721 / 66 33 69-99
Webseite: www.immobilienpool.de
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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Bei einer Zwangsversteigerung können Immobilien oftmals weit unter dem tatsächlichen Wert ersteigert werden! Es darf jeder mit bieten, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und geschäftsfähig ist im Sinne des BGB, unabhängig von seiner Nationalität. Um ein Gebot abgeben zu können, müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Sie dürfen grundsätzlich auch für eine andere Person bieten. Allerdings unterliegt das unterschiedlichen Voraussetzungen: So benötigen Sie in jedem Fall eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Diese wird als Willenserklärung und Einverständnis der vertretenen Person anerkannt. Treten Sie als Vertreter einer juristischen Person auf, so benötigen Sie ebenfalls eine notariell beglaubigte Vollmacht bzw. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung in Form eines aktuellen, beglaubigten Registerauszugs (max. 4 Wochen alt).
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