02.04.2007 - 06:58 - Industrie, Bau & Immobilien

Nur eine Immobilienbewertung zum Pauschalpreis vom EFH bis Immo-Portfolio macht Sinn

Pressemitteilung von: Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen
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Thomas H. Garthe
Fürth, 02. April 2007. Die Freie Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen erstellt nicht nur bundesweit Verkehrswertgutachten, sondern auch ab April 2007 Bodengutachten (Altlastenprüfungen, Baugrundgutachten) von öffentl. bestellten und vereidigten Gutachtern zum Pauschalpreis. Von der Eigentumswohnung bis zum großen Immobilien-Portfolio können Kunden vor der Beauftragung das Honorar fest vereinbaren. Eine Abrechnung nach der HOAI (Honorar- und Gebührenverordnung gem. § 34 HOAI) wird ausdrücklich nicht bevorzugt, so Thomas H. Garthe, Leiter der gleichnamigen Sachverständigenkanzlei in Fürth/Bayern. Die Honorierung nach dem ermittelten Verkehrswert ist zwar gesetzlich in Ordnung aber mit Problemen behaftet, die seit vielen Jahren bekannt sind - Hoher Wert - hohes Honorar ? - so Garthe weiter.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen
Thomas Garthe
Philipp-Reis-Str. 109
90766 Fürth
Telefon: 0911-3226472
Fax: 0911-7399189

SV Kanzlei Garthe arbeitet seit 1989 bundesweit im Bereich Immobilienbewertungen. Sie erstellt fach- und sachgerechte Privat- und Gerichtsgutachten zum Pauschalpreis. Die Nachvollziehbarkeit der Gutachten liegt der SV Kanzlei Garthe genauso wie der schnelle Service am Herzen. So erhält der Auftraggeber binnen 7 Werktagen (nach Objektbesichtigung) das Gutachten in zweifacher Ausfertigung inkl. Anlagen. (auf Wunsch persönlich übergeben und erläutert.)

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