11.04.2007 - 13:32 - Politik, Recht & Gesellschaft

Hausdurchsuchungen bei Handwerkern ohne Meisterbrief für unzulässig erklärt

Pressemitteilung von: Rechtsanwältin Hilke Böttcher, Hamburg
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Rechtsanwältin Hilke Böttcher, Hamburg
Hamburg, 11.04.2007 - Rechtsanwältin Hilke Böttcher erstritt mit der Entscheidung 2 BVR 1006/01, vom 26.03.07 eine Ohrfeige für Ordnungsbehörden und Richter.

„Die Verfassungsrichter bestätigten, dass die Klägerin (GmbH) durch den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Hildesheim in ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt worden ist!“, So Rechtsanwältin Böttcher, die seit Jahren in zahlreichen Verfahren rund um den Meisterzwang im Handwerk tätig ist .

Das BVerfG stellt in seiner Entscheidung u.a. klar:
„Darüber hinaus lassen die angegriffenen Beschlüsse eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht einmal ansatzweise erkennen, obwohl sich Ausführungen hierzu im vorliegenden Fall aufdrängen mussten.“

2001 hatte ein biologischer Baustoffhandel (GmbH) im unerheblichen Nebenbetrieb die durch ihn verkauften Waren auch mal bei Kunden verbaut. Die Verfassungsbeschwerde der GmbH rügte den Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Berufsfreiheit.
Der auf Veranlassung des Ordnungsamts des Landkreises Hildesheim erwirkte Durchsuchungsbeschluss benenne – nach Entscheidung des BVerfG´s - lediglich allgemein einen Verstoß gegen die Handwerksordnung, weitere Konkretisierungen fehlten in dem Beschluss.

„Allerdings sind die Anforderungen an die Stärke des Tatverdachts umso höher, je weniger schwer die dem Betroffenen zur Last gelegte Tat wiegt.“,

zitiert Frau Böttcher aus der Entscheidung und meint weiter „gerade in den zu Hauff stattfindenden Durchsuchungen wegen des Verdachtes einer Ordnungswidrigkeit (im Handwerk) wiegt doch die zur Last gelegte Tat wenig schwer. Und dennoch erteilen Amtsrichter im ganzen Land regelmäßig Durchsuchungsbeschlüsse vorschnell und aufgrund unzureichender Verdachtsgrundlage.“

„Die von den Richtern ultimativ geforderte Stränge Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einem schwachen Anfangsverdacht lag bei keiner der mir bisher bekannt gewordenen Durchsuchungen wegen des Vorwurfs der unerlaubten Handwerksausübung vor. Daraus folgt der Schluss, Hausdurchsuchungen wegen Abgrenzungsfragen bei Handwerkern können nicht rechtmäßig erfolgen. So die Hamburger Anwältin.

Zum Schluss weist Frau Böttcher Betroffene darauf hin, dass Beschwerden gegen Hausdurchsuchungen keinen Fristen unterliegen, so dass sich jeder Betroffene nun in Ruhe überlegen solle, ob er sich nicht gegen die Unverfrorenheit der Behörden wehren möchte.

Rechtsanwältin
Hilke Böttcher
Osterstr. 116
20259 Hamburg

Tel: 040 - 555 3315
Fax: 040 - 551 64 66
email:
web: www.boettcher-ra.de

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Hilke Böttcher in Hamburg ist schwerpunktsmässig in folgenden Bereichen tätig:

- Handwerksrecht
- Gewerberecht
- Bauordnungsrecht
- privates Baurecht

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