06.06.2007 - 14:46 - Gesundheit & Medizin
Verdrehte Fakten zum WPA Kongress "Zwangsbehandlung in der Psychiatrie. Eine umfassende Rückschau"?
Pressemitteilung von: chancen
Die "World Psychiatric Association" (WPA) veranstaltet vom 06. bis 08. Juni einen Kongress in Dresden. Thema: "Zwangsbehandlung in der Psychiatrie. Eine umfassende Rückschau". Dort wird auch eine aktuelle in 12 Ländern durchgeführte europäische Untersuchung zum Thema, die EUNOMIA-Studie, präsentiert. Die Studie belegt, dass Patienten, die in der Psychiatrie gegen ihren Willen behandelt werden, eine deutlich schlechtere Besserungsprognose haben, als Patienten die mit ihrem Willen behandelt werden. Die Studie kommt ferner auch zu dem Ergebnis, dass eine mittels Androhung eines rechtlichen Beschlusses erzwungene Behandlung nicht wesentlich besser verläuft als die Zwangsbehandlung von Patienten mit offiziellen Zwangseinweisungsbeschluss. Das ist nicht überraschend, wird aber teilweise ins Gegenteil verdreht dargestellt, um die negativen Folgen von Zwangsbehandlungen zu relativieren.
Siehe auf dem DGPPN - Kongress präsentierte Zwischenergebnisse aus der EUNOMIA-Studie: www3.dgppn-kongress.de/guest/AbstractView?ABSID=9942
Unerklärlich starke Zunahme und regionale Unterschiede von Zwangseinweisungen
- Eine Zusammenfassung der bisherigen Recherche zum Thema -
Unstrittig ist seit Beginn der 80er Jahre die jährliche Zahl der Patienten, die gegen ihren Willen eingewiesen werden, bundesweit stark angestiegen. [1] Pro Jahr werden in Deutschland mittlerweile etwa 110.000 Menschen nach den Unterbringungsgesetzen der Länder (UBG/PsychKG) und dem im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geregelten Betreuungsrecht in der Bundesrepublik zwangsweise untergebracht. Untersuchungen lassen zudem vermuten, dass mindestens noch einmal so viele Patienten ohne richterlichen Beschluss zwangsbehandelt werden.
In NRW haben sich die Unterbringungsverfahren nach PsychKG zwischen 1986 und 1997 nahezu verdoppelt. Nach BGB sind sie - ohne sogenannte unterbringungsähnliche Maßnahmen - gar um das Neunfache gestiegen. [2] "Tausende Menschen werden jährlich zu Unrecht eingewiesen." sagt Georg Bruns, Verfasser einer der raren psychiatrischen Studien zum Thema Zwangsbehandlungen.[3]
Alleine schon die Freiheitsentziehung stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte dar (vergl. BVerfG NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59; std. Rspr. des Senats), so dass bei jedem zu unrecht Eingewiesenen bereits eine schwere Grundrechtsverletzung vorliegt.
Laut Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention bezeichnet Folter auch jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um sie oder Dritte einzuschüchtern oder zu nötigen.
Das dürfte auch in deutschen Psychiatrien nicht selten vorkommen, zumal einige Unterbringungsgesetze der Bundesländer Zwangsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung ausdrücklich gestatten.
Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) stelle 2005 bei unangekündigten Besuchen gravierende Mängel in deutschen Psychiatrien fest.[4]
In Herne, wo alle Akteure eine möglichst gewaltfreie Psychiatrie anstreben, lagt die Zahl der Fixierungen 2004 schon gegenüber dem Durchschnitt der anderen Kliniken des Dokumentationsverbunds Psychiatrie, um rund 94 Prozent, also mehr als 15 mal niedriger. [5] Wobei zudem davon auszugehen ist, dass auch die anderen Kliniken des Dokumentationsverbunds, dem insgesamt 24 Kliniken angehören, Zwangsmaßnahmen behutsamer einsetzen als Einrichtungen, die keinen direkten Vergleich zu weiteren Kliniken haben. [6]
Sowohl Medikamente als auch das Mittel der Fixierung werden in manchen (vielen?) Einrichtungen auch ungerechtfertigt zur Disziplinierung und Bestrafung von Patienten eingesetzt. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) spricht in diesem Zusammenhang von nicht zu tolerierender Misshandlung. [7]
Michael Eink, Professor für Sozialpsychiatrie, Praxisforschung und Gesundheitspädagogik an der Evangelischen Fachhochschule Hannover, führte in seinem Vortrag auf Tagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie im Herbst 2006 in Potsdam verschiedene Faktoren für die Entstehung von Gewalt in psychiatrischen Einrichtungen an. Neben der Qualifikation der Mitarbeit und deren Kommunikationsfähigkeiten sowie der Kommunikationsfähigkeit der Patienten und den räumlichen Gegebenheiten sind ausgeprägt hierarchische Strukturen Hauptfaktor für unnötige Gewaltanwendung. [8]
"Psychiatrische Gewalt scheint von den Profis massiv verdrängt oder verleugnet zu werden, weil sie in krassem Widerspruch zum Selbstbild helfender Berufe steht", stellt Volker Pieters aus Weißenborn in Thüringen in seiner Doktorarbeit "Macht-Zwang-Sinn" fest. [9]
Für Deutschland bestätigen alle Studien, das Zwangmaßnahmen von Klinik zu Klinik sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Marschner/Volkard bemängeln daher in ihrer 2001 veröffentlichten Studie zur Rechtslage in Deutschland eine willkürliche Handhabung der Gesetze. [10]
Wolf Crefeld stellte 1998 in einer NRW weiten Erhebung fest, dass das Risiko einer zwangsweisen Unterbringung in einigen Kommunen 10 mal höher ist als in anderen und auch von Bundesland zu Bundesland erheblich differiert. In NRW und Bayern lag das Risiko 1995 um 85% über dem von Thüringen und Brandenburg. [11]
Auch auf europäischer Ebene gibt es deutliche Differenzen. Das zeigte eine 1998 im Auftrag der Europäischen Union durchgeführte Untersuchung (Verijlandt). In Irland, wo es keine gesetzlichen Regelungen gibt, kommen Zwangsbehandlungen auch kaum vor. In den übrigen EU Staaten lag die Quote der Patienten, die in psychiatrischen Einrichtungen gegen ihren Willen behandelt wurden zwischen 5 und 50%. [12] In Herne liegt die Quote der Patienten, die mit PsychKG oder BGB Beschluss untergebracht werden, bei 7,71% in Köln sind es 27,6%. [13]
Der starke Anstieg der Zwangseinweisungen ist insgesamt nicht durch Fakten, wie die Zunahme von schwerwiegenden psychischen Erkrankungen oder eine erhöhte Lebenserwartung erklärlich.[14] Die starken regionalen und lokalen Unterschiede bei Zwangseinweisungen lassen sich auch nicht auf eine deutlich verringerten Verweildauer der Patienten in der Klinik und einem damit verbundenen "Drehtüreffekt" zurückführen. Auch fehlende ambulante Einrichtungen dürften nicht zu den Ursachen des Problems zu zählen sein, da, von Ausnahmen abgesehen, Zwangsbehandlungen gerade in Gebieten mit ausgeprägter Vorsorgungsstruktur besonders häufig auftreten. Eine im Auftrag des NRW Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales durchgeführte Studie der Universität Siegen (Regus/Gries 2003) zeigt, dass ein deutlicher Unterschied zwischen städtischen und ländlichen Regionen besteht, doch auch im ländlichen Kreis Viersen liegt die Unterbringungsrate, also die Zahl der Zwangseinweisung bezogen auf die Einwohner, fast doppelt so hoch wie im ländlichen Olpe. [15] Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass im Kreis Viersen doppelt so viele Einwohner an Erkrankungen leiden, die zu Zwangseinweisungen führen, als in Olpe. Gleiches gilt für städtische Regionen. Die Unterbringungsrate liegt in Herne deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Im Vergleich zu Münster und Köln ist die Rate der Stadt Herne sehr deutlich niedriger und liegt teilweise auch noch unter der Rate ländlicher Regionen. [16]
""Wir versuchen mit allen Mitteln Gewalt in der Psychiatrie zu verhindern", sagt Matthias Krisor, Chefarzt des St. Marien Hospitals Eickel - Hernes Psychiatrie. Eine geschlossene Station gibt es hier nicht, die Zwangseingewiesenen werden auf verschiedene Stationen verteilt, um die Probleme nicht zu kumulieren. "Wenn jemand seine Medikamente nicht nehmen will, versuchen wir es erst mal ohne - oft brauchen die Patienten auch einfach Ruhe", sagt Krisor. Um die gewaltfreie Psychiatrie zu kontrollieren, gibt es auf jeder Station von den Patienten gewählte Vertreter. Die Philosophie ist auch bei den städtischen Ordnungsbehörden und dem sozialpsychiatrischen Dienst Konsens - mehr Selbstmorde oder tätliche Angriffe durch psychisch Kranke gibt es in der Ruhrkommune nicht."[17] Dem strukturierten Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004 des St. Marien-Hospital Eickel ist zu entnehmen, dass im Vergleich zu dem Durchschnitt der anderen Kliniken des Dokumentationsverbunds Psychiatrie, das St. Marien-Hospital Eickel in den Aspekten Suizidversuch, Bedrohung und Tätlichkeit, Entweichungen und Fixierungen meist deutlich teilweise auch sehr deutlich besser liegt. [18]
Die bekannten vorläufigen Ergebnisse einer in 12 Ländern durchgeführten europäischen Untersuchung zum Thema, der Eunomia Studie, belegen, dass eine Behandlung gegen den Willen der Patienten in der Psychiatrie zu deutlich schlechtern Ergebnissen führt als die Behandlung von Patienten mit ihrem Willen. Zudem dokumentiert die Studie, dass eine mittels Androhung eines rechtlichen Beschlusses erzwungene Behandlung nicht wesentlich besser verläuft als die Zwangsbehandlung von Patienten mit offiziellen Zwangseinweisungsbeschluss.[19]
Die Behandlung mit Neuroleptika und Antidepressiva zählt in Fachkreisen zu den "hirnschädigenden Therapien". Der auch im Vergleich zu Gesunden normale Hirnstoffwechsel des Erkrankten wird durch die Medikamente gestört. Die meisten Psychiater (88 Prozent) hätten ihre eignen Familienangehörigen selbst nicht mit den Medikamenten behandelt, die 2002 rund 70 Prozent der Schizophrenie-Patienten in Deutschland aus Kostengründen (zwangsweise) verordnet bekamen.[20]
Im Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" zur 74. Konferenz der Justizministerinnen und - minister im Juni 2003 werden ab Seite 159 Psychopharmaka benannt, die wegen stark schädigenden Nebenwirkungen als genehmigungsbedürftig eingestuft werden. Diskutiert wird besonders potente Psychopharmaka wie Leponex und Litium, die Langzeitbehandlung mit Neuroleptika und Antikonvulsiva, z.B. Glianemon, Atosil und Neurocil, wegen der damit verbundenen Gefahr von Spätfolgen durch eine Liste ins Gesetz aufzunehmen, "um die bedenkenlose (unkontrollierte) Anwendung einzudämmen". [21]
Zu dem derzeitigen Stand der Recherche (05/2007) scheint eine Nicht-Behandlung mit Neuroleptika keine höhere Gefahr darzustellen, als eine Behandlung mit Neuroleptika. Ohne oder mit weniger starken Medikamenten können Behandlungen aber z.B. (wesentlich) langwieriger sein. Insbesondere die Langzeitbehandlung mit Neuroleptika sollte aber kritisch geprüft werden.
Zur Zeiten Paul Eugen Bleulers um 1911 soll ohne Neuroleptika die Heilungschance bereits eben so hoch gelegen haben wie heute. Das bestätigen die Analysen von Richard Warner von der Universität in Boulder/Colorado. Die Recovery-Raten für Patientinnen, die nach Einführung der Antipsychotika hospitalisiert wurden, waren (sind) nicht besser als für diejenigen Patienten, die nach dem 2. Weltkrieg oder in den ersten beiden Dekaden des 20. Jahrhunderts aufgenommen wurden. Die seit etwa 1955 breit eingesetzten antipsychotischen Medikamente zeigen wenig Effekt auf den Langzeitverlauf der Erkrankung, sowohl was seine Zahlen zu kompletter Recovery betrifft (etwa 20%) als auch für die soziale Recovery (34-45%). [22]
Dafür, dass Neuroleptika kaum einen Einfluss auf die Langzeitprognose haben, spricht auch, dass 27 - 35% der Erkrankungen ungünstig verläuft (Häfner 2005). Das scheint wiederum genau die Gruppe der Patienten zu sein, bei der das Verabreichen von Neuroleptika ohnehin ohne Wirkung bleibt. [23]
Patienten, die Neuroleptika (zwangsweise) dauerhaft nehmen, scheinen diese oft dauerhaft einnehmen zu müssen, da bei der Langzeitbehandlung mit Neuroleptika es zu Veränderungen des Gehirns kommt. Es entwickelt mehr Dopamin-Rezeptoren, die wiederum durch die Neuroleptika blockiert werden (müssen). [24] Wer Psychopharmaka absetzt, sollte sie daher immer langsam runterdosieren (ausschleichen). Es kann sonst zu erneuten Krankheitsausbrüchen kommen, die teils stärker sind als bei Ersterkrankung und ggf. zu einer erneuten unnötigen Zwangseinweisung führen.
Das Zwangseinweisungen oft unnötig sind, zeigte auch die Untersuchung "Werden Zwangseinweisungen durch Erschwerung des Verfahrens seltener?" (Müller/Völker 1988). Das ändern der äußeren Vorgaben in einer Klinik führte zu einem Rückgang von Zwangseinweisungen auf fast die Hälfte. [25]
Zu den äußeren Vorgaben zählen auch Gesetze. Ein zwangsweise untergebrachter Patient ist in der Praxis der Auslegung des Gesetzes meist willkürlich ausgesetzt, denn ca. 70% der rund 1,2 Millionen Betreuungen werden ehrenamtlich geführt und auch für Berufsbetreuer gibt es keine geregelte Qualifikationsanforderungen oder gar eine spezielle Ausbildungsverpflichtung oder einen Eignungstest. Es gibt lediglich eine kurze Einweisung durch das Vormundschaftsgericht und selbst Vormundschaftsrichtern ist die durch höchstrichterliche Rechtssprechung festgestellte Rechtslage nicht unbedingt bekannt, wie Dr. Bernhard Knittel, Richter am BayOLG München, als Sachverständiger für den Rechtsausschuss des Bundestags 2004 feststellte. [26] Es widerspricht zum Beispiel der Rechtslage ist aber gängige Praxis, dass ein Beschluss zur Zwangseinweisung auch gleichzeitig als Erlaubnis zur Zwangsbehandlung gesehen wird. Das wesentliche Missverständnis der Rechtslage liegt darin, dass die Verantwortlichen meinen, das Wohl des Betreuten objektiv bestimmen zu müssen. Um dem Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 2 Absatz I in Verbindung mit Art. 19 Nr. 2 GG zu genügen, ist das Wohl des Betreuten aber nach § 1901 Absatz II Satz 2 und Absatz III BGB des Betreuungsrechts nicht nach objektiven Maßstäben zu bestimmen, sondern vorrangig subjektiv durch den Willen des Betreuten (BGH Beschluss XII ZB 2/03). Es darf daher auch gefragt werden, inwieweit der Gesetzgeber durch konkretere Formulierungen und Verfahrensänderung sowie einer gesetzlich geregelten auch vom CPT geforderten Informationspflicht die Vorgaben verbessern könnte.
Stefan Eichholz
für: Chancen e.V.
Weststr. 15
42555 Velbert
Fußnoten:
[1] a) Universität Siegen:Forschungsthema Zwangsunterbringung in der Psychiatrie; 12.07.2000
www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/61079/
b) Eine Studie von Priebe kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen 1992 und 2001 die Zahl der Zwangseinweisungen um 67% gestiegen ist. Eine Studie von Kritsche hat eine Verdopplung als Ergebnis. aus: Eink; Michael: Gute Menschen - schmutzige Arbeit?; Sechs Fragen zur psychiatrischen Gewalt; in: Soziale Psychiatrie 116: "Mächtig Gewaltig Sozial - Vom Umgang der (sozialen) Psychiatrie mit Grenzen"; März 2007
psychiatrie.de/data/pdf/80/04/00/sp116_12.pdf
c) Auch nach einer in Süd-Niedersachsen durchgeführten Studie des Psychiatrie-Professors Peter Müller hat sich die Zahl der Zwangseinweisungen in den letzten 10 Jahren verdoppelt, obwohl sich die Behandlungsmöglichkeiten in der Psychiatrie verbessert haben. aus: Müller, Peter: Psychiatrie: Zwangseinweisungen nehmen zu; in: Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 42 vom 15.10.2004
www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=43846
[2] Crefeld, Wolf: Hilfe aus Zwang - oder Zwang aus Hilflosigkeit; Einführung in das Thema; in: Brill, Karl-Ernst [Hrsg]: Zehn Jahre Betreuungsrecht; Qualifizierung der Umsetzung oder erneute Rechtsreform?; Recklinghausen 2002; Seite 219f.
www.vgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/PDF/BB_4.pdf
[3] Bruns, Georg: Ordnungsmacht Psychiatrie? Psychiatrische Zwangseinweisung als soziale Kontrolle; 1993 aus: Bunjes, Miriam: Gefangen hinter Sicherheitstüren; taz; 22.02.2005
www.taz.de/pt/2005/02/22/a0032.1/text.ges,1
[4] Peter Annette; Pötzsch, Katrin: Wegsperren in die Psychiatrie - Die Zwangseinweisung alter Menschen; report MÜNCHEN; ARD 21.05.07
www.br-online.de/daserste/report/archiv/2007/00391/
[5] In Herne wurden 2004 nur 0,43% der Patienten fixiert, wogegen der Durchschnitt der anderen Kliniken des Dokumentationsverbunds Psychiatrie bei 6,73% lag. aus: Strukturierten Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004 des St. Marien-Hospital Eickel, Seite 25,26,
www.kliniken.de/qualitaetsberichte/download/44651-Herne-W...
[6] Dokumentationsverbund Psychiatrie
www.kh-driburg.de/doku/
[7] Die Standarts des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT). Inhaltliche Abschnitte der Jahresberichte. Seite 56ff)
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards-s.pdf
[8] Eink, Michael: Gute Menschen - schmutzige Arbeit?; Sechs Fragen zur psychiatrischen Gewalt; in: Soziale Psychiatrie 116: "Mächtig Gewaltig Sozial - Vom Umgang der (sozialen) Psychiatrie mit Grenzen"; März 2007
psychiatrie.de/data/pdf/80/04/00/sp116_12.pdf
[9] nano: In Handschellen und mit Blaulicht in die Psychiatrie; 3sat; 30.08.2005
www.3sat.de/nano/bstuecke/82752/index.html
[10] Regus, Michael / Gries, Karsten: Forschungs- und Entwicklungsprojekt: Kommunale Gesundheitsberichterstattung über psychiatrische Unterbringungen und Möglichkeiten ihrer Nutzung im Rahmen eines gemeindepsychiatrischen Qualitätsmanagements. Bericht der wissenschaftlichen Begleitung. Düsseldorf, 2003; Seite16ff.
www2.uni-siegen.de/~zpe/aktuelleprojekte/kbpsych/psychiat...
[11] Crefeld, Wolf: Hilfe aus Zwang - oder Zwang aus Hilflosigkeit; Einführung in das Thema; in: Brill, Karl-Ernst [Hrsg]: Zehn Jahre Betreuungsrecht; Qualifizierung der Umsetzung oder erneute Rechtsreform?; Recklinghausen 2002; Seite 219f.
www.vgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/PDF/BB_4.pdf
[12] Verijlandt, Aart Jan: Zwangsmaßnahmen im europäischen Vergleich; in: Kebbel, Johann / Pörksen, Niels [Hrsg]: Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie; Köln 1998; Seite 49
www.apk-ev.de/publikationen/apk_band_25.pdf
[13] Quote: Angaben für Herne 2004 aus: Strukturierter Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004 ; Seite 25, 26;
www.kliniken.de/qualitaetsberichte/download/44651-Herne-W...
für Köln, Münster, Kreis Viersen und Olpe Angaben zum Stichtag 2001 aus: Regus / Gries (2003)
www2.uni-siegen.de/~zpe/aktuelleprojekte/kbpsych/psychiat...
[14] Müller, Peter: Psychiatrie: Zwangseinweisungen nehmen zu; in: Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 42 vom 15.10.2004
www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=43846
[15] Regus / Gries (2003)
www2.uni-siegen.de/~zpe/aktuelleprojekte/kbpsych/psychiat...
[16] Die Unterbringungsrate, also die Zahl der Zwangseinweisung bezogen auf die Einwohner, liegt in Herne deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Rate der Stadt Herne ist im Vergleich zu Münster und Köln sehr deutlich niedriger. Zahlen für Köln, Münster aus: Regus / Gries (2003); Zahlen für Herne aus: Strukturierter Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004. Der Strukturierter Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004 des St. Marien-Hospital Eickel weißt 1864 stationär behandelte Patienten aus, bei einer Unterbringungsquote nach PsychKG und BGB von insgesamt 7,71% . Es wurden also 144 Patienten mit PsychKG oder BGB Beschluss untergebracht bei ca. 168.308 Einwohnern (12/2003)
[17] Absatz zitiert aus: Bunjes, Miriam: Gefangen hinter Sicherheitstüren; taz; 22.02.2005
www.taz.de/pt/2005/02/22/a0032.1/text.ges,1
[18] Strukturierter Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004 des St. Marien-Hospital Eickel, Seite 25,26,
www.kliniken.de/qualitaetsberichte/download/44651-Herne-W...
[19] Kallert, Thomas W.: "Zur Variation des Outcome zwangsweiser psychiatrischer Klinikbehandlung in 12 europäischen Ländern: Vorläufige Ergebnisse aus der EUNOMIA-Studie". Referat des Projektkoordinators der EUNOMIA-Studie im Rahmen des Symposiums "Zwangseinweisungen und Zwangsmassnahmen - aktuelle Ergebnisse aus der Versorgungsforschung" auf dem Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN); Berlin 25.11.2006
www3.dgppn-kongress.de/guest/AbstractView?ABSID=9942
[20] Lakota, Beate: Abschied vom Kettenhemd; Der Spiegel: Ausgabe 52; 21.12.2002
[21] Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" zur 74. Konferenz der Justizministerinnen und - minister im Juni 2003
www.dnoti.de/DOC/2005/abschlussbericht.pdf
[22] Amering, Michaela; Schocke,Margit: Recovery - das Ende der Unheilbarkeit; Seite 25
[23] Engels, Franz (Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie); Informationen über Antidepressiva und Neuroleptika
www.psychiatriegespraech.de/medikamente.php
[24] Interview mit dem Wissenschaftsjournalist Robert Whitaker
mut-zum-anderssein.de/PDF/PsychopharmakaWhitaker.pdf
[25] Müller P.; Völker B.: Werden Zwangseinweisungen durch Erschwerung des Verfahrens seltener?; Öffentl Gesundheitswe 1988; 50; Seite 27-30
[26] Knittel, Bernhard, Richter am BayOLG München, In: Zusammenstellung der Stellungnahmen der Sachverständigen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (BT-Drucksache 15/2494), Deutscher Bundestag, Rechtsausschuss, Berlin 2004, Seite 55; Seite 150 im Protokoll Nr. 49 vom 26.05.2004
Stefan Eichholz
für: Chancen e.V.
Weststr. 15
42555 Velbert
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Der Verein Chancen e.V. wurde 1996 von Dozenten und Studenten der Ruhr-Universität Bochum gegründet und hat sich auf Fragen zum Betreuungsrecht spezialisiert. Wir beraten Betroffene, Angehörige, Bevollmächtigte und Betreuer.
Siehe auf dem DGPPN - Kongress präsentierte Zwischenergebnisse aus der EUNOMIA-Studie: www3.dgppn-kongress.de/guest/AbstractView?ABSID=9942
Unerklärlich starke Zunahme und regionale Unterschiede von Zwangseinweisungen
- Eine Zusammenfassung der bisherigen Recherche zum Thema -
Unstrittig ist seit Beginn der 80er Jahre die jährliche Zahl der Patienten, die gegen ihren Willen eingewiesen werden, bundesweit stark angestiegen. [1] Pro Jahr werden in Deutschland mittlerweile etwa 110.000 Menschen nach den Unterbringungsgesetzen der Länder (UBG/PsychKG) und dem im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geregelten Betreuungsrecht in der Bundesrepublik zwangsweise untergebracht. Untersuchungen lassen zudem vermuten, dass mindestens noch einmal so viele Patienten ohne richterlichen Beschluss zwangsbehandelt werden.
In NRW haben sich die Unterbringungsverfahren nach PsychKG zwischen 1986 und 1997 nahezu verdoppelt. Nach BGB sind sie - ohne sogenannte unterbringungsähnliche Maßnahmen - gar um das Neunfache gestiegen. [2] "Tausende Menschen werden jährlich zu Unrecht eingewiesen." sagt Georg Bruns, Verfasser einer der raren psychiatrischen Studien zum Thema Zwangsbehandlungen.[3]
Alleine schon die Freiheitsentziehung stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Grundrechte dar (vergl. BVerfG NJW 2002, 2456; wistra 2006, 59; std. Rspr. des Senats), so dass bei jedem zu unrecht Eingewiesenen bereits eine schwere Grundrechtsverletzung vorliegt.
Laut Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention bezeichnet Folter auch jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um sie oder Dritte einzuschüchtern oder zu nötigen.
Das dürfte auch in deutschen Psychiatrien nicht selten vorkommen, zumal einige Unterbringungsgesetze der Bundesländer Zwangsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung ausdrücklich gestatten.
Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) stelle 2005 bei unangekündigten Besuchen gravierende Mängel in deutschen Psychiatrien fest.[4]
In Herne, wo alle Akteure eine möglichst gewaltfreie Psychiatrie anstreben, lagt die Zahl der Fixierungen 2004 schon gegenüber dem Durchschnitt der anderen Kliniken des Dokumentationsverbunds Psychiatrie, um rund 94 Prozent, also mehr als 15 mal niedriger. [5] Wobei zudem davon auszugehen ist, dass auch die anderen Kliniken des Dokumentationsverbunds, dem insgesamt 24 Kliniken angehören, Zwangsmaßnahmen behutsamer einsetzen als Einrichtungen, die keinen direkten Vergleich zu weiteren Kliniken haben. [6]
Sowohl Medikamente als auch das Mittel der Fixierung werden in manchen (vielen?) Einrichtungen auch ungerechtfertigt zur Disziplinierung und Bestrafung von Patienten eingesetzt. Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) spricht in diesem Zusammenhang von nicht zu tolerierender Misshandlung. [7]
Michael Eink, Professor für Sozialpsychiatrie, Praxisforschung und Gesundheitspädagogik an der Evangelischen Fachhochschule Hannover, führte in seinem Vortrag auf Tagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie im Herbst 2006 in Potsdam verschiedene Faktoren für die Entstehung von Gewalt in psychiatrischen Einrichtungen an. Neben der Qualifikation der Mitarbeit und deren Kommunikationsfähigkeiten sowie der Kommunikationsfähigkeit der Patienten und den räumlichen Gegebenheiten sind ausgeprägt hierarchische Strukturen Hauptfaktor für unnötige Gewaltanwendung. [8]
"Psychiatrische Gewalt scheint von den Profis massiv verdrängt oder verleugnet zu werden, weil sie in krassem Widerspruch zum Selbstbild helfender Berufe steht", stellt Volker Pieters aus Weißenborn in Thüringen in seiner Doktorarbeit "Macht-Zwang-Sinn" fest. [9]
Für Deutschland bestätigen alle Studien, das Zwangmaßnahmen von Klinik zu Klinik sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Marschner/Volkard bemängeln daher in ihrer 2001 veröffentlichten Studie zur Rechtslage in Deutschland eine willkürliche Handhabung der Gesetze. [10]
Wolf Crefeld stellte 1998 in einer NRW weiten Erhebung fest, dass das Risiko einer zwangsweisen Unterbringung in einigen Kommunen 10 mal höher ist als in anderen und auch von Bundesland zu Bundesland erheblich differiert. In NRW und Bayern lag das Risiko 1995 um 85% über dem von Thüringen und Brandenburg. [11]
Auch auf europäischer Ebene gibt es deutliche Differenzen. Das zeigte eine 1998 im Auftrag der Europäischen Union durchgeführte Untersuchung (Verijlandt). In Irland, wo es keine gesetzlichen Regelungen gibt, kommen Zwangsbehandlungen auch kaum vor. In den übrigen EU Staaten lag die Quote der Patienten, die in psychiatrischen Einrichtungen gegen ihren Willen behandelt wurden zwischen 5 und 50%. [12] In Herne liegt die Quote der Patienten, die mit PsychKG oder BGB Beschluss untergebracht werden, bei 7,71% in Köln sind es 27,6%. [13]
Der starke Anstieg der Zwangseinweisungen ist insgesamt nicht durch Fakten, wie die Zunahme von schwerwiegenden psychischen Erkrankungen oder eine erhöhte Lebenserwartung erklärlich.[14] Die starken regionalen und lokalen Unterschiede bei Zwangseinweisungen lassen sich auch nicht auf eine deutlich verringerten Verweildauer der Patienten in der Klinik und einem damit verbundenen "Drehtüreffekt" zurückführen. Auch fehlende ambulante Einrichtungen dürften nicht zu den Ursachen des Problems zu zählen sein, da, von Ausnahmen abgesehen, Zwangsbehandlungen gerade in Gebieten mit ausgeprägter Vorsorgungsstruktur besonders häufig auftreten. Eine im Auftrag des NRW Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales durchgeführte Studie der Universität Siegen (Regus/Gries 2003) zeigt, dass ein deutlicher Unterschied zwischen städtischen und ländlichen Regionen besteht, doch auch im ländlichen Kreis Viersen liegt die Unterbringungsrate, also die Zahl der Zwangseinweisung bezogen auf die Einwohner, fast doppelt so hoch wie im ländlichen Olpe. [15] Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass im Kreis Viersen doppelt so viele Einwohner an Erkrankungen leiden, die zu Zwangseinweisungen führen, als in Olpe. Gleiches gilt für städtische Regionen. Die Unterbringungsrate liegt in Herne deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Im Vergleich zu Münster und Köln ist die Rate der Stadt Herne sehr deutlich niedriger und liegt teilweise auch noch unter der Rate ländlicher Regionen. [16]
""Wir versuchen mit allen Mitteln Gewalt in der Psychiatrie zu verhindern", sagt Matthias Krisor, Chefarzt des St. Marien Hospitals Eickel - Hernes Psychiatrie. Eine geschlossene Station gibt es hier nicht, die Zwangseingewiesenen werden auf verschiedene Stationen verteilt, um die Probleme nicht zu kumulieren. "Wenn jemand seine Medikamente nicht nehmen will, versuchen wir es erst mal ohne - oft brauchen die Patienten auch einfach Ruhe", sagt Krisor. Um die gewaltfreie Psychiatrie zu kontrollieren, gibt es auf jeder Station von den Patienten gewählte Vertreter. Die Philosophie ist auch bei den städtischen Ordnungsbehörden und dem sozialpsychiatrischen Dienst Konsens - mehr Selbstmorde oder tätliche Angriffe durch psychisch Kranke gibt es in der Ruhrkommune nicht."[17] Dem strukturierten Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004 des St. Marien-Hospital Eickel ist zu entnehmen, dass im Vergleich zu dem Durchschnitt der anderen Kliniken des Dokumentationsverbunds Psychiatrie, das St. Marien-Hospital Eickel in den Aspekten Suizidversuch, Bedrohung und Tätlichkeit, Entweichungen und Fixierungen meist deutlich teilweise auch sehr deutlich besser liegt. [18]
Die bekannten vorläufigen Ergebnisse einer in 12 Ländern durchgeführten europäischen Untersuchung zum Thema, der Eunomia Studie, belegen, dass eine Behandlung gegen den Willen der Patienten in der Psychiatrie zu deutlich schlechtern Ergebnissen führt als die Behandlung von Patienten mit ihrem Willen. Zudem dokumentiert die Studie, dass eine mittels Androhung eines rechtlichen Beschlusses erzwungene Behandlung nicht wesentlich besser verläuft als die Zwangsbehandlung von Patienten mit offiziellen Zwangseinweisungsbeschluss.[19]
Die Behandlung mit Neuroleptika und Antidepressiva zählt in Fachkreisen zu den "hirnschädigenden Therapien". Der auch im Vergleich zu Gesunden normale Hirnstoffwechsel des Erkrankten wird durch die Medikamente gestört. Die meisten Psychiater (88 Prozent) hätten ihre eignen Familienangehörigen selbst nicht mit den Medikamenten behandelt, die 2002 rund 70 Prozent der Schizophrenie-Patienten in Deutschland aus Kostengründen (zwangsweise) verordnet bekamen.[20]
Im Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" zur 74. Konferenz der Justizministerinnen und - minister im Juni 2003 werden ab Seite 159 Psychopharmaka benannt, die wegen stark schädigenden Nebenwirkungen als genehmigungsbedürftig eingestuft werden. Diskutiert wird besonders potente Psychopharmaka wie Leponex und Litium, die Langzeitbehandlung mit Neuroleptika und Antikonvulsiva, z.B. Glianemon, Atosil und Neurocil, wegen der damit verbundenen Gefahr von Spätfolgen durch eine Liste ins Gesetz aufzunehmen, "um die bedenkenlose (unkontrollierte) Anwendung einzudämmen". [21]
Zu dem derzeitigen Stand der Recherche (05/2007) scheint eine Nicht-Behandlung mit Neuroleptika keine höhere Gefahr darzustellen, als eine Behandlung mit Neuroleptika. Ohne oder mit weniger starken Medikamenten können Behandlungen aber z.B. (wesentlich) langwieriger sein. Insbesondere die Langzeitbehandlung mit Neuroleptika sollte aber kritisch geprüft werden.
Zur Zeiten Paul Eugen Bleulers um 1911 soll ohne Neuroleptika die Heilungschance bereits eben so hoch gelegen haben wie heute. Das bestätigen die Analysen von Richard Warner von der Universität in Boulder/Colorado. Die Recovery-Raten für Patientinnen, die nach Einführung der Antipsychotika hospitalisiert wurden, waren (sind) nicht besser als für diejenigen Patienten, die nach dem 2. Weltkrieg oder in den ersten beiden Dekaden des 20. Jahrhunderts aufgenommen wurden. Die seit etwa 1955 breit eingesetzten antipsychotischen Medikamente zeigen wenig Effekt auf den Langzeitverlauf der Erkrankung, sowohl was seine Zahlen zu kompletter Recovery betrifft (etwa 20%) als auch für die soziale Recovery (34-45%). [22]
Dafür, dass Neuroleptika kaum einen Einfluss auf die Langzeitprognose haben, spricht auch, dass 27 - 35% der Erkrankungen ungünstig verläuft (Häfner 2005). Das scheint wiederum genau die Gruppe der Patienten zu sein, bei der das Verabreichen von Neuroleptika ohnehin ohne Wirkung bleibt. [23]
Patienten, die Neuroleptika (zwangsweise) dauerhaft nehmen, scheinen diese oft dauerhaft einnehmen zu müssen, da bei der Langzeitbehandlung mit Neuroleptika es zu Veränderungen des Gehirns kommt. Es entwickelt mehr Dopamin-Rezeptoren, die wiederum durch die Neuroleptika blockiert werden (müssen). [24] Wer Psychopharmaka absetzt, sollte sie daher immer langsam runterdosieren (ausschleichen). Es kann sonst zu erneuten Krankheitsausbrüchen kommen, die teils stärker sind als bei Ersterkrankung und ggf. zu einer erneuten unnötigen Zwangseinweisung führen.
Das Zwangseinweisungen oft unnötig sind, zeigte auch die Untersuchung "Werden Zwangseinweisungen durch Erschwerung des Verfahrens seltener?" (Müller/Völker 1988). Das ändern der äußeren Vorgaben in einer Klinik führte zu einem Rückgang von Zwangseinweisungen auf fast die Hälfte. [25]
Zu den äußeren Vorgaben zählen auch Gesetze. Ein zwangsweise untergebrachter Patient ist in der Praxis der Auslegung des Gesetzes meist willkürlich ausgesetzt, denn ca. 70% der rund 1,2 Millionen Betreuungen werden ehrenamtlich geführt und auch für Berufsbetreuer gibt es keine geregelte Qualifikationsanforderungen oder gar eine spezielle Ausbildungsverpflichtung oder einen Eignungstest. Es gibt lediglich eine kurze Einweisung durch das Vormundschaftsgericht und selbst Vormundschaftsrichtern ist die durch höchstrichterliche Rechtssprechung festgestellte Rechtslage nicht unbedingt bekannt, wie Dr. Bernhard Knittel, Richter am BayOLG München, als Sachverständiger für den Rechtsausschuss des Bundestags 2004 feststellte. [26] Es widerspricht zum Beispiel der Rechtslage ist aber gängige Praxis, dass ein Beschluss zur Zwangseinweisung auch gleichzeitig als Erlaubnis zur Zwangsbehandlung gesehen wird. Das wesentliche Missverständnis der Rechtslage liegt darin, dass die Verantwortlichen meinen, das Wohl des Betreuten objektiv bestimmen zu müssen. Um dem Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 2 Absatz I in Verbindung mit Art. 19 Nr. 2 GG zu genügen, ist das Wohl des Betreuten aber nach § 1901 Absatz II Satz 2 und Absatz III BGB des Betreuungsrechts nicht nach objektiven Maßstäben zu bestimmen, sondern vorrangig subjektiv durch den Willen des Betreuten (BGH Beschluss XII ZB 2/03). Es darf daher auch gefragt werden, inwieweit der Gesetzgeber durch konkretere Formulierungen und Verfahrensänderung sowie einer gesetzlich geregelten auch vom CPT geforderten Informationspflicht die Vorgaben verbessern könnte.
Stefan Eichholz
für: Chancen e.V.
Weststr. 15
42555 Velbert
Fußnoten:
[1] a) Universität Siegen:Forschungsthema Zwangsunterbringung in der Psychiatrie; 12.07.2000
www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/61079/
b) Eine Studie von Priebe kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen 1992 und 2001 die Zahl der Zwangseinweisungen um 67% gestiegen ist. Eine Studie von Kritsche hat eine Verdopplung als Ergebnis. aus: Eink; Michael: Gute Menschen - schmutzige Arbeit?; Sechs Fragen zur psychiatrischen Gewalt; in: Soziale Psychiatrie 116: "Mächtig Gewaltig Sozial - Vom Umgang der (sozialen) Psychiatrie mit Grenzen"; März 2007
psychiatrie.de/data/pdf/80/04/00/sp116_12.pdf
c) Auch nach einer in Süd-Niedersachsen durchgeführten Studie des Psychiatrie-Professors Peter Müller hat sich die Zahl der Zwangseinweisungen in den letzten 10 Jahren verdoppelt, obwohl sich die Behandlungsmöglichkeiten in der Psychiatrie verbessert haben. aus: Müller, Peter: Psychiatrie: Zwangseinweisungen nehmen zu; in: Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 42 vom 15.10.2004
www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=43846
[2] Crefeld, Wolf: Hilfe aus Zwang - oder Zwang aus Hilflosigkeit; Einführung in das Thema; in: Brill, Karl-Ernst [Hrsg]: Zehn Jahre Betreuungsrecht; Qualifizierung der Umsetzung oder erneute Rechtsreform?; Recklinghausen 2002; Seite 219f.
www.vgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/PDF/BB_4.pdf
[3] Bruns, Georg: Ordnungsmacht Psychiatrie? Psychiatrische Zwangseinweisung als soziale Kontrolle; 1993 aus: Bunjes, Miriam: Gefangen hinter Sicherheitstüren; taz; 22.02.2005
www.taz.de/pt/2005/02/22/a0032.1/text.ges,1
[4] Peter Annette; Pötzsch, Katrin: Wegsperren in die Psychiatrie - Die Zwangseinweisung alter Menschen; report MÜNCHEN; ARD 21.05.07
www.br-online.de/daserste/report/archiv/2007/00391/
[5] In Herne wurden 2004 nur 0,43% der Patienten fixiert, wogegen der Durchschnitt der anderen Kliniken des Dokumentationsverbunds Psychiatrie bei 6,73% lag. aus: Strukturierten Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004 des St. Marien-Hospital Eickel, Seite 25,26,
www.kliniken.de/qualitaetsberichte/download/44651-Herne-W...
[6] Dokumentationsverbund Psychiatrie
www.kh-driburg.de/doku/
[7] Die Standarts des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT). Inhaltliche Abschnitte der Jahresberichte. Seite 56ff)
www.cpt.coe.int/lang/deu/deu-standards-s.pdf
[8] Eink, Michael: Gute Menschen - schmutzige Arbeit?; Sechs Fragen zur psychiatrischen Gewalt; in: Soziale Psychiatrie 116: "Mächtig Gewaltig Sozial - Vom Umgang der (sozialen) Psychiatrie mit Grenzen"; März 2007
psychiatrie.de/data/pdf/80/04/00/sp116_12.pdf
[9] nano: In Handschellen und mit Blaulicht in die Psychiatrie; 3sat; 30.08.2005
www.3sat.de/nano/bstuecke/82752/index.html
[10] Regus, Michael / Gries, Karsten: Forschungs- und Entwicklungsprojekt: Kommunale Gesundheitsberichterstattung über psychiatrische Unterbringungen und Möglichkeiten ihrer Nutzung im Rahmen eines gemeindepsychiatrischen Qualitätsmanagements. Bericht der wissenschaftlichen Begleitung. Düsseldorf, 2003; Seite16ff.
www2.uni-siegen.de/~zpe/aktuelleprojekte/kbpsych/psychiat...
[11] Crefeld, Wolf: Hilfe aus Zwang - oder Zwang aus Hilflosigkeit; Einführung in das Thema; in: Brill, Karl-Ernst [Hrsg]: Zehn Jahre Betreuungsrecht; Qualifizierung der Umsetzung oder erneute Rechtsreform?; Recklinghausen 2002; Seite 219f.
www.vgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/PDF/BB_4.pdf
[12] Verijlandt, Aart Jan: Zwangsmaßnahmen im europäischen Vergleich; in: Kebbel, Johann / Pörksen, Niels [Hrsg]: Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie; Köln 1998; Seite 49
www.apk-ev.de/publikationen/apk_band_25.pdf
[13] Quote: Angaben für Herne 2004 aus: Strukturierter Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004 ; Seite 25, 26;
www.kliniken.de/qualitaetsberichte/download/44651-Herne-W...
für Köln, Münster, Kreis Viersen und Olpe Angaben zum Stichtag 2001 aus: Regus / Gries (2003)
www2.uni-siegen.de/~zpe/aktuelleprojekte/kbpsych/psychiat...
[14] Müller, Peter: Psychiatrie: Zwangseinweisungen nehmen zu; in: Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 42 vom 15.10.2004
www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=43846
[15] Regus / Gries (2003)
www2.uni-siegen.de/~zpe/aktuelleprojekte/kbpsych/psychiat...
[16] Die Unterbringungsrate, also die Zahl der Zwangseinweisung bezogen auf die Einwohner, liegt in Herne deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Rate der Stadt Herne ist im Vergleich zu Münster und Köln sehr deutlich niedriger. Zahlen für Köln, Münster aus: Regus / Gries (2003); Zahlen für Herne aus: Strukturierter Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004. Der Strukturierter Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004 des St. Marien-Hospital Eickel weißt 1864 stationär behandelte Patienten aus, bei einer Unterbringungsquote nach PsychKG und BGB von insgesamt 7,71% . Es wurden also 144 Patienten mit PsychKG oder BGB Beschluss untergebracht bei ca. 168.308 Einwohnern (12/2003)
[17] Absatz zitiert aus: Bunjes, Miriam: Gefangen hinter Sicherheitstüren; taz; 22.02.2005
www.taz.de/pt/2005/02/22/a0032.1/text.ges,1
[18] Strukturierter Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2004 des St. Marien-Hospital Eickel, Seite 25,26,
www.kliniken.de/qualitaetsberichte/download/44651-Herne-W...
[19] Kallert, Thomas W.: "Zur Variation des Outcome zwangsweiser psychiatrischer Klinikbehandlung in 12 europäischen Ländern: Vorläufige Ergebnisse aus der EUNOMIA-Studie". Referat des Projektkoordinators der EUNOMIA-Studie im Rahmen des Symposiums "Zwangseinweisungen und Zwangsmassnahmen - aktuelle Ergebnisse aus der Versorgungsforschung" auf dem Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN); Berlin 25.11.2006
www3.dgppn-kongress.de/guest/AbstractView?ABSID=9942
[20] Lakota, Beate: Abschied vom Kettenhemd; Der Spiegel: Ausgabe 52; 21.12.2002
[21] Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" zur 74. Konferenz der Justizministerinnen und - minister im Juni 2003
www.dnoti.de/DOC/2005/abschlussbericht.pdf
[22] Amering, Michaela; Schocke,Margit: Recovery - das Ende der Unheilbarkeit; Seite 25
[23] Engels, Franz (Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie); Informationen über Antidepressiva und Neuroleptika
www.psychiatriegespraech.de/medikamente.php
[24] Interview mit dem Wissenschaftsjournalist Robert Whitaker
mut-zum-anderssein.de/PDF/PsychopharmakaWhitaker.pdf
[25] Müller P.; Völker B.: Werden Zwangseinweisungen durch Erschwerung des Verfahrens seltener?; Öffentl Gesundheitswe 1988; 50; Seite 27-30
[26] Knittel, Bernhard, Richter am BayOLG München, In: Zusammenstellung der Stellungnahmen der Sachverständigen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (BT-Drucksache 15/2494), Deutscher Bundestag, Rechtsausschuss, Berlin 2004, Seite 55; Seite 150 im Protokoll Nr. 49 vom 26.05.2004
Stefan Eichholz
für: Chancen e.V.
Weststr. 15
42555 Velbert
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Der Verein Chancen e.V. wurde 1996 von Dozenten und Studenten der Ruhr-Universität Bochum gegründet und hat sich auf Fragen zum Betreuungsrecht spezialisiert. Wir beraten Betroffene, Angehörige, Bevollmächtigte und Betreuer.
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