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Bürger klagen gegen Transrapid in München

08.06.200721:35 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Eilantrag auf Herausgabe des Sicherheitskonzepts und der Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt

Die Anti-Transrapid-Einwendergemeinschaft (ATEG), in der über tausend Anwohner der geplanten Transrapid-Trasse zwischen dem Münchner Hauptbahnhof und dem Franz-Josef-Strauß Flughafen organisiert sind, haben jetzt einen Eilantrag zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gerichtet. Sie verlangen das seitens der DB Magnetbahn GmbH zur Genehmigung vorgelegte Sicherheitskonzept für das Fahrzeug Transrapid TR 09 sowie dessen Genehmigung durch das Eisenbahnbundesamt heraus sowie die Vorlage von technisch aussagekräftigen Unterlagen über das für München vorgesehene Fahrzeug TR 09. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte in Würzburg, welche die Transrapid-Gegner vertritt, haben den Eilantrag mit einem Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in diese Unterlagen aufgrund des Bundesumweltinformationsgesetzes gestellt.



Wie Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, im Schriftsatz an das Bundesverwaltungsgericht abgeführt hat, ging der Klage ein Antrag an den Präsidenten des Bundesamtes Herrn Armin Keppel Bonn vom 23. Mai 2007 voraus, in dem diese Unterlagen angefordert worden waren. Die von den Bürgern gesetzte Frist zum 29. Mai 2007, 12:00 Uhr, hat das Eisenbahnbundesamt verstreichen lassen, ohne den Zugang zu den relevanten Umweltinformationen zu verschaffen. Die DB Magnetbahn GmbH, der ebenfalls ein entsprechender Antrag zugegangen ist, hat es abgelehnt, die Unterlagen herauszugeben.

Rechtsanwalt Baumann ist zuversichtlich, dass er mit dem Antrag beim Bundesverwaltungsgericht durchdringen wird: „Am kommenden Dienstag (12. Juni 2007) steht das Sicherheitskonzept für den Transrapid auf der Tagesordnung des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren für den Transrapidbau im Ballhaus von Unterschleißheim. Bis heute sind weder die technischen Daten für das Fahrzeug TR 09 noch das Sicherheitskonzept bzw. die Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes für den Transrapid in den Akten. Schon jetzt liegt daher ein schwerer Verfahrensfehler vor, da es den Einwendern nicht möglich war, die tat-sächlichen Gefahren, die vom Transrapid ausgehen, zu bewerten. Sollte das Sicherheitskonzept bis zum Dienstag nicht vorliegen, muss auch über einen Abbruch des Erörterungstermins nachgedacht werden, denn ein weiteres Erörtern macht dann nur noch wenig Sinn.“

Baumann geht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht in einer Eilentscheidung Abhilfe schafft: „In mehreren anderen Rechtssachen haben wir vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bei Umweltinformationsklagen Recht bekommen. Das erwarten wir auch beim Bundesverwaltungsgericht!“

Yvonne Leffler
Tel. (09 31) 4 60 46 -48
Fax (09 31) 4 60 46 –70
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