04.10.2007 - 09:51 - Industrie, Bau & Immobilien
Zwangsversteigerungen: Nicht immer Schnäppchen
Pressemitteilung von: Immowelt AG
Bei Zwangsversteigerungen sind Häuser oder Wohnungen besonders günstig, heißt es. Doch das stimmt nicht immer.
20, 30 oder gar 40 Prozent unter Marktwert: Solche Ersparnisse versprechen sich so manche werdende Eigenheimbesitzer, die vom finanziellen Desaster anderer profitieren wollen – indem sie ihre Wunschimmobilie über den Weg der Zwangsversteigerung erwerben. Doch nicht immer sind Immobilien unterm Hammer echte Schnäppchen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Lange vor dem Versteigerungstermin versuchen einige Alteigentümer, die Immobilie freihändig an einen neuen Eigentümer zu verkaufen. Was manchmal auch gelingt – insbesondere, wenn es sich um eine attraktive Immobilie handelt. Solche Objekte sind so bisweilen schon weg, bevor es zu einem Versteigerungstermin kommt. Was übrig bleibt: Wenn man Glück hat, tatsächlich ein Schnäppchen. Aber bisweilen sind es die Reste, die keiner haben will.
Schwierig ist es manchmal auch einzuschätzen, in welchem Zustand das Wunschobjekt ist. Denn der alte Eigentümer – oder auch der derzeitige Mieter – ist nicht verpflichtet, potenzielle Erwerber ins Haus zu lassen, damit sich diese ein genaues Bild über den Zustand und die Ausstattung machen können. Auch Gutachten, die die Banken vorlegen, können nicht immer exakte Informationen über die Immobilie wiedergeben. Denn der Alteigentümer ist auch nicht verpflichtet, einen Gutachter ins Haus zu lassen. Schlimmstenfalls muss dieser alleine anhand von Dokumenten und der Außenansichten sein Wertgutachten erstellen. Solche Informationen stehen zwar im Gutachten. Helfen dem Ersteigerer aber nicht, wenn er später feststellt, dass zum Beispiel der Keller feucht und schimmelig ist, mahnt Immowelt.de. Denn eine Garantie oder gar ein Rückgaberecht gibt es bei Zwangsversteigerungen nicht.
Wer dennoch auf dem Wege der Zwangsversteigerung eine Immobilie zum Schnäppchenpreis erwerben will, sollte sich im Vorfeld genau über den Zustand der Immobilie schlau machen, so weit dies möglich ist. Und im Zweifel gilt: Finger weg!
Presse-Kontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 16, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de, Barbara Schmid,
, Tel.: 0911/520 25-462, Fax: 0911/520 25-15
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Über Immowelt.de:
Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 180 Millionen Page Impressions, 36 Millionen Exposé-Aufrufen und über 600.000 Immobilien-Angeboten. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.
Mit dem Immowelt-Medien-Netzwerk betreibt die Immowelt AG für führende Zeitungen wie WAZ, Münchner Merkur, Tagesspiegel oder Südkurier die regionalen Online-Rubrikenmärkte für Immobilien und ist damit deutschlandweit zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen der exklusive Partner.
20, 30 oder gar 40 Prozent unter Marktwert: Solche Ersparnisse versprechen sich so manche werdende Eigenheimbesitzer, die vom finanziellen Desaster anderer profitieren wollen – indem sie ihre Wunschimmobilie über den Weg der Zwangsversteigerung erwerben. Doch nicht immer sind Immobilien unterm Hammer echte Schnäppchen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Lange vor dem Versteigerungstermin versuchen einige Alteigentümer, die Immobilie freihändig an einen neuen Eigentümer zu verkaufen. Was manchmal auch gelingt – insbesondere, wenn es sich um eine attraktive Immobilie handelt. Solche Objekte sind so bisweilen schon weg, bevor es zu einem Versteigerungstermin kommt. Was übrig bleibt: Wenn man Glück hat, tatsächlich ein Schnäppchen. Aber bisweilen sind es die Reste, die keiner haben will.
Schwierig ist es manchmal auch einzuschätzen, in welchem Zustand das Wunschobjekt ist. Denn der alte Eigentümer – oder auch der derzeitige Mieter – ist nicht verpflichtet, potenzielle Erwerber ins Haus zu lassen, damit sich diese ein genaues Bild über den Zustand und die Ausstattung machen können. Auch Gutachten, die die Banken vorlegen, können nicht immer exakte Informationen über die Immobilie wiedergeben. Denn der Alteigentümer ist auch nicht verpflichtet, einen Gutachter ins Haus zu lassen. Schlimmstenfalls muss dieser alleine anhand von Dokumenten und der Außenansichten sein Wertgutachten erstellen. Solche Informationen stehen zwar im Gutachten. Helfen dem Ersteigerer aber nicht, wenn er später feststellt, dass zum Beispiel der Keller feucht und schimmelig ist, mahnt Immowelt.de. Denn eine Garantie oder gar ein Rückgaberecht gibt es bei Zwangsversteigerungen nicht.
Wer dennoch auf dem Wege der Zwangsversteigerung eine Immobilie zum Schnäppchenpreis erwerben will, sollte sich im Vorfeld genau über den Zustand der Immobilie schlau machen, so weit dies möglich ist. Und im Zweifel gilt: Finger weg!
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