(openPR) Der Energieausweis ist Pflicht.
Was Hausbesitzer wissen müssen – Welche Ausweisvariante ist die richtige? Am 01.10.2007 tritt die überarbeitete Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft. Dadurch wird die gesetzliche Grundlage zur Einführung von Energieausweisen für Bestandsgebäude ge-schaffen, welche für Neubauten seit 2002 vorgeschrieben sind. Somit wird das was bei Kühl-schränken oder Waschmaschinen selbstverständlich ist, künftig auch für Wohn- und Nichtwohn-gebäude gelten. Durch den Energieausweis können Gebäude energetisch beurteilt und mitein-ander verglichen werden.
Eigentümer die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen, verpachten oder neu vermieten, müssen dem Käufer oder Mieter künftig auf dessen Anforderung hin den Energieausweis vorlegen. Damit es in der Einführungsphase nicht zu Engpässen bei der Ausweisausstellung kommt, wurde durch die Bundesregierung für unterschiedliche Gebäude folgender Zeitplan festgelegt.
Der Energieausweis ist Pflicht ab:
- Juli 2008
für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965
- Januar 2009
für später errichtete Wohngebäude
- Juli 2009
für Nichtwohngebäude
Somit müssen Eigentümer, die ein Wohngebäude das vor 1965 gebaut wurde, verkaufen, neu vermieten, verpachten oder verleasen bis zum 01.07.2008 Inhaber eines Energieausweises sein. Für neuere Wohngebäude gilt dies erst ab dem 01.01.2009.
Welcher Ausweis für welches Gebäude?
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten den bedarfsorientierten- oder verbrauchsorientierten Ener-gieausweis. Beim bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) werden die Gebäu-dehülle, die verwendeten Baumaterialien und die Heizungsanlage betrachtet. Dadurch wird der Wärmeverlust des Gebäudes berechnet. Das Ergebnis ist ein objektives Bild der energetischen Qualität des Gebäudes. Beim verbrauchsorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis) wird auf Basis der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre der Energieverbrauch pro Quad-ratmeter ermittelt. Da der gemessene Verbrauch jedoch sehr stark vom Verhalten des Mieters abhängig ist, lassen sich Schwachstellen des Gebäudes nur sehr schwer aufzeigen.
Die EnEV 2007 schreibt für bestimmte Gebäude die Variante des Energieausweises vor:
- Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen (Bauantrag vor 01.11.1977, nicht modernisiert): Bedarfsausweis ab 01.10.2008 Pflicht
- Alle anderen Wohn- und Nichtwohngebäude sowie die oben Genannten, die entsprechend den Vorgaben aus der Wärmschutzverordnung (11.08.1977) modernisiert wurden:
Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Allerdings hat jedoch der Gesetzgeber bis zum 30.09.2008 für Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen für alle Gebäude ermöglicht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.ulm-spart-energie.de
Tel. 0731- 37 49 221
enarqum e.K.
Magirushof 29
89077 Ulm







