07.11.2007 - 22:49 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Verfügungsverzicht schützt vor Pfändung und bei Insolvenz
Pressemitteilung von: ORTHEY Westerwald-Consult Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Selbständige Unternehmer sorgen vor. Doch gerade diese Vorsorge-Mentalität wurde Selbständigen in der Vergangenheit oft zum Schicksal. Insbesondere dann, wenn es der eigenen Firma einmal schlecht ging.
Wenn es hart auf hart kommt, wird das über Jahre angesparte Vermögen zur Befriedigung von Gläubiger-Ansprüchen herangezogen. Die Altersversorgung geht unter und dem Unternehmer steht im Alter das Wasser bis zum Hals. Eine neuer Verfügungsverzicht schafft jetzt Abhilfe und bietet Schutz bei Pfändung und im Insolvenzfall.
Für Einkünfte von Unternehmern gab es bislang keinen wirksamen Pfändungsschutz. Das galt auch für deren Altersvorsorge-Maßnahmen wie z.B. Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen. Hier bestand eine gravierende Ungleichbehandlung gegenüber gesetzlichen Renten oder auch gegenüber Betriebsrenten. Diese Benachteiligung wurde zwischenzeitlich vom Gesetzgeber bereinigt. Selbständige und Nichtselbständige profitieren nun gleichberechtigt von den neuen gesetzlichen Regelungen.
Den für einen wirksamen Pfändungsschutz (Insolvenzschutz) erforderlichen Verfügungsverzicht finden Interessierte zum kostenlosen Download (PDF 235 KB) unter www.orthey.de/pfaendung-insolvenz.htm
Pressekontakt:
Thomas Orthey
Versicherungsbetriebswirt (DVA)
ORTHEY Westerwald-Consult
Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Hauptstr. 46
57629 Müschenbach
Tel. 02662 9456 0
Fax 02662 9456 77
/ www.orthey.de
Die ORTHEY Westerwald-Consult Versicherungsmakler GmbH & Co.KG aus Müschenbach (Ww.) ist spezialisiert auf Risikovorsorge in den Bereichen Business & Biometrie. Seit 1989 entwickeln und vermitteln die Westerwälder Spezialkonzepte für Unternehmen und Unternehmer.
Über Thomas Orthey
=============
Thomas Orthey (41) ist geschäftsführender Gesellschafter der ORTHEY Westerwald-Consult Versicherungsmakler GmbH & Co.KG, welche 2004 durch Gesamtrechtsnachfolge aus der Einzelunternehmung "Thomas Orthey" hervor ging. ORTHEY Westerwald-Consult ist ein Versicherungsmakler gemäß § 93 HGB und unabhängig von allen Versicherer-, Verbands- und Konzerninteressen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Thomas Orthey hat als Versicherungsbetriebswirt (DVA), Versicherungsfachwirt (IHK) und Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) mehr als 20 Jahre berufliche Praxis.
Neben der Versicherungsvermittlung ist Thomas Orthey seit 1996 als Fachjournalist für Versicherungen tätig. Seine Expertentipps und Fachkolumnen erscheinen regelmäßig in 13 Regionalzeitungen (RHEIN-Zeitung). Als Gutachter für gewerbliche und industrielle Sachversicherungen (BVFS) erstellt Thomas Orthey umfassende Gutachten zu betrieblichen Versicherungen.
Wenn es hart auf hart kommt, wird das über Jahre angesparte Vermögen zur Befriedigung von Gläubiger-Ansprüchen herangezogen. Die Altersversorgung geht unter und dem Unternehmer steht im Alter das Wasser bis zum Hals. Eine neuer Verfügungsverzicht schafft jetzt Abhilfe und bietet Schutz bei Pfändung und im Insolvenzfall.
Für Einkünfte von Unternehmern gab es bislang keinen wirksamen Pfändungsschutz. Das galt auch für deren Altersvorsorge-Maßnahmen wie z.B. Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen. Hier bestand eine gravierende Ungleichbehandlung gegenüber gesetzlichen Renten oder auch gegenüber Betriebsrenten. Diese Benachteiligung wurde zwischenzeitlich vom Gesetzgeber bereinigt. Selbständige und Nichtselbständige profitieren nun gleichberechtigt von den neuen gesetzlichen Regelungen.
Den für einen wirksamen Pfändungsschutz (Insolvenzschutz) erforderlichen Verfügungsverzicht finden Interessierte zum kostenlosen Download (PDF 235 KB) unter www.orthey.de/pfaendung-insolvenz.htm
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