25.02.2008 - 15:42 - Industrie, Bau & Immobilien
Chaos in der Gebäudereinigung
Pressemitteilung von: Lean Consulting Unternehmensberatung / PR Agentur: Lean Consulting Unternehmensberatung
Nachdem seit September 2007 in allen Betrieben des Gebäudereinigerhandwerkes die Gewissheit herrschte, dass ab 2008 ein neuer Lohntarifvertrag in Kraft tritt, verstehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Gebäudereinigung die Welt nicht mehr.
Aber der Reihe nach. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerkes hatten sich im September2007 auf einen neuen Lohntarif ab 1.2.2008 für die gewerblichen Beschäftigten der Branche geeinigt. Für diesen Tarifvertrag wurde am 09. November der Antrag auf Allgemeingültigkeit beim Bundesministerium für Arbeit uns Soziales gestellt. Am 21.12. 2007 veröffentlichte nun das BMAS, dass ein entsprechender Antrag eingegangen sei und dass der Lohntarif ab dem 1.2.2008 für verbindlich erklärt werden würde. „Ohne jede Absprache mit Arbeitgebern, mit der Gewerkschaft oder dem Bundesarbeitsministerium hat in buchstäblich letzter Minute
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos gegen die Allgemeinverbindlichkeit
und damit gegen die Lohnerhöhung Einspruch erhoben.“ Zitat Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerkes. In der Branche herrscht Unverständnis darüber, dass der Bundeswirtschaftsminister gegen den Willen aller Beteiligten einen bereits ausgehandelten Lohntarifvertrag zum Fallen bringt. Zumal die meisten der Betriebe bei ihren Kunden die 3,5% Lohnerhöhung bereits angekündigt und auch durchgesetzt haben. Vor nicht einmal einem Jahr wurde die Gebäudereinigung nach langem und erbittertem Ringen in den Geltungsbereich des Arbeitsnehmerentsendegesetzes aufgenommen. Die Zollbehörden prüfen seitdem die Einhaltung aller gesetzlichen und auch tariflichen Bestimmungen sehr genau. Für diese Institution wird die Arbeit durch die Verweigerung der Allgemeinverbindlichkeit alles andere als leicht. Die tarifgebundenen Betriebe müssen den Mitarbeitern für die dieser Tarif gilt den neuen Tarif zahlen, den Kollegen und Kolleginnen die mit diesen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zusammenarbeiten und nicht in das Tarifgebiet fallen, zahlen sie weiterhin den alten Lohn. Und das alles beim gleichen Kunden. Die Lean Consulting Unternehmensberater haben ihre Auftraggeber bereits weitestgehend über die Herangehensweise informiert.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Lean Consulting Unternehmensberatung
Volkmar Herrmann
Gahryer Weg 4
03149 Wiesengrund OT Trebendorf
Fax&Fon: 035695 94984
Lean Consulting Unternehmensberatung
Ausschreibungsberatung für Dienstleistungen auf höchstem Niveau.
Wir beraten deutschlandweit öffentliche Auftraggeber wie Städte und Gemeinden, Landkreise, Amtsgemeinden, Ministerien, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Institutionen des öffentlichen Rechts.
Ihre Ausschreibungsagentur in Brandenburg, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt für
Betriebe der freien Wirtschaft, Handelsketten und Großkonzerne auf dem Gebiet der Optimierung von Dienstleistungssystemen.
Wir erstellen Kostenanalysen und erarbeiten auf dieser Basis kundenorientierte Konzeptionen für die praktische Realisierung bei der Optimierung der Kosten im Bereich des Facility Managements.
Wir organisieren und betreuen Ausschreibungen national und europaweit. Wir führen Qualitätskontrollen nach ISO 9000 ff im Namen unserer Auftraggeber durch.
Unsere Beratungsgebiete sind u.a. Glas- und Gebäudereinigung, Straßenreinigung und Straßenwinterdienst, Hausmeisterservice, Catering, Wachschutz….
In-House –Seminare ; Mitarbeiterschulungen……..
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und damit gegen die Lohnerhöhung Einspruch erhoben.“ Zitat Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerkes. In der Branche herrscht Unverständnis darüber, dass der Bundeswirtschaftsminister gegen den Willen aller Beteiligten einen bereits ausgehandelten Lohntarifvertrag zum Fallen bringt. Zumal die meisten der Betriebe bei ihren Kunden die 3,5% Lohnerhöhung bereits angekündigt und auch durchgesetzt haben. Vor nicht einmal einem Jahr wurde die Gebäudereinigung nach langem und erbittertem Ringen in den Geltungsbereich des Arbeitsnehmerentsendegesetzes aufgenommen. Die Zollbehörden prüfen seitdem die Einhaltung aller gesetzlichen und auch tariflichen Bestimmungen sehr genau. Für diese Institution wird die Arbeit durch die Verweigerung der Allgemeinverbindlichkeit alles andere als leicht. Die tarifgebundenen Betriebe müssen den Mitarbeitern für die dieser Tarif gilt den neuen Tarif zahlen, den Kollegen und Kolleginnen die mit diesen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zusammenarbeiten und nicht in das Tarifgebiet fallen, zahlen sie weiterhin den alten Lohn. Und das alles beim gleichen Kunden. Die Lean Consulting Unternehmensberater haben ihre Auftraggeber bereits weitestgehend über die Herangehensweise informiert.
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