05.11.2008 - 12:40 - Politik, Recht & Gesellschaft
EU-Kommission legt neue Tierversuchs-Richtlinie vor
Pressemitteilung von: Bundesverband Menschen für Tierrechte
05.11.2008 - Die EU-Kommission hat heute den seit einem Jahr angekündigten Entwurf einer geänderten EU-Richtlinie zum Schutz von Tieren im Versuch vorgelegt. Das Dokument verschärft die Genehmigungsbedingungen und erhöht die öffentliche Transparenz, schafft jedoch nach Angaben des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte keine drastische Wende zugunsten tierversuchsfreier Verfahren.
„Wir sind enttäuscht, dass die Kommission die Affenversuche nicht verbieten will. Es darf sogar ausnahmsweise an Menschenaffen experimentiert werden, wenn die Versuche der Erforschung lebensbedrohlicher menschlicher Erkrankungen dienen", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich in 2007 mehr als die Hälfte der EU-Parlamentarier für einen Ausstieg aus den Affenversuchen und für den Einsatz tierversuchsfreier Verfahren ausgesprochen hat, sei dieses Ergebnis niederschmetternd.
Erfreulich sei nach Ansicht des Verbandes jedoch, dass der Richtlinienentwurf vorsieht, die ethische Bewertung der Tierversuche deutlich aufzuwerten. Die Genehmigungsbehörden sollen hierzu Sachverständige einsetzen. Insbesondere die rückwirkende Bewertung von Versuchen bedeute einen gewaltigen Fortschritt. Sie soll bei Primatenversuchen zwingend erfolgen, bei anderen Tierarten entscheidet dies die jeweilige Genehmigungsbehörde. Auch die vorgesehene Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit über durchgeführte Tierversuche sei ein wichtiger gesellschaftspolitischer Meilenstein.
"Insgesamt ist der Entwurf eine deutliche Verbesserung gegenüber der alten Richtlinie. Bevor die Änderung in Kraft tritt, müssen Ministerrat und EU-Parlament noch zustimmen. Eins ist aber schon heute sicher: Deutschland wird die Vorschriften nur dann sicherstellen können, wenn die Behörden weitere Mitarbeiter erhalten. Schon jetzt leidet der Vollzug des Tierschutzes unter zu wenigen Tierärzten", so Simons abschließend.
Die EU-Richtlinie 86/609 setzt Mindeststandards für Tierversuche und entscheidet damit über Leben und Tod von Millionen von Tieren in der EU. Sie stammt aus dem Jahr 1986 und bedarf dringender Überarbeitung. Denn z. B. kommen gentechnisch veränderte Tiere bislang nicht vor. Allein in Deutschland sind 2006 fast 400.000 gentechnisch veränderte Tiere in Versuchen verwendet worden. Insgesamt wurden 2006 bundesweit 2,5 Millionen Tiere in Experimenten eingesetzt. EU-weit sind es nach jüngsten Zahlen aus 2005 jährlich mehr als 12 Millionen Tiere.
Kontakt und Interviewpartner über:
Pressestelle – Stephanie Elsner, Tel.: 05237 - 2319790, E-Mail:
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Str. 4a, 52072 Aachen
Kontakt: Pressestelle – Stephanie Elsner,
Tel.: 05237 - 2319790
E-Mail:
www.tierrechte.de
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
„Wir sind enttäuscht, dass die Kommission die Affenversuche nicht verbieten will. Es darf sogar ausnahmsweise an Menschenaffen experimentiert werden, wenn die Versuche der Erforschung lebensbedrohlicher menschlicher Erkrankungen dienen", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich in 2007 mehr als die Hälfte der EU-Parlamentarier für einen Ausstieg aus den Affenversuchen und für den Einsatz tierversuchsfreier Verfahren ausgesprochen hat, sei dieses Ergebnis niederschmetternd.
Erfreulich sei nach Ansicht des Verbandes jedoch, dass der Richtlinienentwurf vorsieht, die ethische Bewertung der Tierversuche deutlich aufzuwerten. Die Genehmigungsbehörden sollen hierzu Sachverständige einsetzen. Insbesondere die rückwirkende Bewertung von Versuchen bedeute einen gewaltigen Fortschritt. Sie soll bei Primatenversuchen zwingend erfolgen, bei anderen Tierarten entscheidet dies die jeweilige Genehmigungsbehörde. Auch die vorgesehene Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit über durchgeführte Tierversuche sei ein wichtiger gesellschaftspolitischer Meilenstein.
"Insgesamt ist der Entwurf eine deutliche Verbesserung gegenüber der alten Richtlinie. Bevor die Änderung in Kraft tritt, müssen Ministerrat und EU-Parlament noch zustimmen. Eins ist aber schon heute sicher: Deutschland wird die Vorschriften nur dann sicherstellen können, wenn die Behörden weitere Mitarbeiter erhalten. Schon jetzt leidet der Vollzug des Tierschutzes unter zu wenigen Tierärzten", so Simons abschließend.
Die EU-Richtlinie 86/609 setzt Mindeststandards für Tierversuche und entscheidet damit über Leben und Tod von Millionen von Tieren in der EU. Sie stammt aus dem Jahr 1986 und bedarf dringender Überarbeitung. Denn z. B. kommen gentechnisch veränderte Tiere bislang nicht vor. Allein in Deutschland sind 2006 fast 400.000 gentechnisch veränderte Tiere in Versuchen verwendet worden. Insgesamt wurden 2006 bundesweit 2,5 Millionen Tiere in Experimenten eingesetzt. EU-weit sind es nach jüngsten Zahlen aus 2005 jährlich mehr als 12 Millionen Tiere.
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