30.06.2009 - 14:49 - Gesundheit & Medizin
Natursüßstoff Stevia - Als Badezusatz zugelassen, als Lebensmittel verkauft
Pressemitteilung von: konsumo GmbH
Ohne schlechtes Gewissen Süßes essen und trinken – mit dem Natursüßstoff Stevia soll das möglich sein. Doch in Deutschland ist das Naturprodukt als Lebensmittel immer noch nicht zugelassen. Trotzdem wird Stevia verkauft. Die Verbraucher werden nicht aufgeklärt und tragen die Risiken.
Deutsche Verbraucher, die ihren Kaffee mit Stevia süßen wollen, müssen eventuell gesundheitliche Risiken in Kauf nehmen. Denn offiziell unterliegen Stevia-Produkte der Kosmetikverordnung, als Lebensmittel werden sie offiziell nicht verkauft. Doch längst wird Stevia im Internet oder in Bio-Supermärkten in verschiedenen Formen angeboten: Zu kaufen gibt es Samen, Stecklinge oder ganzen Topfpflanzen, getrocknete Blätter, Flüssigextrakte, vor allem aber gereinigtes Steviosid in Pulver- oder Tablettenform. Steviosid, der weiße Extrakt aus der Stevia-Planze ist rund 300-mal süßer als das Äquivalent Zucker. Meist werden die Produkte als Pflanzendünger oder als Basissubstanz für Kosmetika beworben. Dass Verbraucher die Produkte aber auch als Lebensmittel-Süßstoff verwenden, liegt auf der Hand: So kann es kein Zufall sein, dass etwa die handlichen Stevia-Tabs-Spender der Hersteller „Raab Vitalfood” oder „Gesund & Leben” sehr an die im Handel seit Jahren erhältlichen Süßstoffspender erinnern.
Tatsächlich fand Thomas Reintjes vom Verbraucherportal konsumo.de Stevia im Süßstoffregal eines Biomarkts: „Zumindest in der Kölner Filiale dieser Biokette stand der Steviasüßstoffspender direkt neben anderen Süßungsmitteln. Das führt Verbraucher in die Irre.” Was offiziell als Dünger oder Kosmetikprodukt verkauft wird, darf nicht mit Lebensmitteln verwechselbar sein.
„Der Aufdruck auf dem Spender selbst ließ völlig im Unklaren, um was es sich handelt”, berichtet der konsumo-Sprecher. "Universell einsetzbar – Auch zum Düngen von Pflanzen geeignet", war auf der Packung zu lesen.
Im Internet kursieren auf bekannten Seiten für Hobbyköche dutzende Rezepte mit Stevia als Süßungsmittel. „Wer sein Essen mit Blättern der Stevia-Pflanze oder Extrakten aus dem süßen Grün verfeinert, sollte jedoch wissen, dass er bei durch das 'Novel Food' hervorgerufenen gesundheitlichen Problemen derzeit keine Chance hätte, jemanden dafür zur Verantwortung zu ziehen”, warnt Thomas Reintjes. Denn in der Regel haftet auch kein Hersteller, wenn seine Seife gegessen oder sein Duschgel getrunken wird.
Mehr zum Thema unter www.konsumo.de/news/3152-Stevia-S%C3%BC%C3%9Fstoff-Zulass... sowie www.konsumo.de/news/3153-Stevia-S%C3%BC%C3%9Fstoff-Zulass...
325 Wörter, 2348 Zeichen
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Ihr Ansprechpartner für Presse-Anfragen:
konsumo GmbH
Thomas Reintjes
Moltkestr. 82-84
50674 Köln
Tel.: 0221 2716737-6
Fax: 0221 2716737-7
www.konsumo.de/presse
Über konsumo:
konsumo.de ist ein Verbraucherportal und Online-Kaufberater. Unter dem Motto „gemeinsam gut beraten“ können Verbraucher bei konsumo ihr Fachwissen teilen. Im Ratgeber-Wiki erfahren sie, auf was sie beim Kauf von Produkten achten sollten. Die Beratung von Verbrauchern für Verbraucher hilft, den Überblick im Produkt-Dschungel zu bewahren. Und die Verbraucher-Nachrichten informieren über Neuigkeiten rund um das Thema Verbraucherschutz.
konsumo ist eine Kooperation der konsumo GmbH, Köln, mit dem IT-Unternehmen Gutzmann EDV, Lübeck.
Deutsche Verbraucher, die ihren Kaffee mit Stevia süßen wollen, müssen eventuell gesundheitliche Risiken in Kauf nehmen. Denn offiziell unterliegen Stevia-Produkte der Kosmetikverordnung, als Lebensmittel werden sie offiziell nicht verkauft. Doch längst wird Stevia im Internet oder in Bio-Supermärkten in verschiedenen Formen angeboten: Zu kaufen gibt es Samen, Stecklinge oder ganzen Topfpflanzen, getrocknete Blätter, Flüssigextrakte, vor allem aber gereinigtes Steviosid in Pulver- oder Tablettenform. Steviosid, der weiße Extrakt aus der Stevia-Planze ist rund 300-mal süßer als das Äquivalent Zucker. Meist werden die Produkte als Pflanzendünger oder als Basissubstanz für Kosmetika beworben. Dass Verbraucher die Produkte aber auch als Lebensmittel-Süßstoff verwenden, liegt auf der Hand: So kann es kein Zufall sein, dass etwa die handlichen Stevia-Tabs-Spender der Hersteller „Raab Vitalfood” oder „Gesund & Leben” sehr an die im Handel seit Jahren erhältlichen Süßstoffspender erinnern.
Tatsächlich fand Thomas Reintjes vom Verbraucherportal konsumo.de Stevia im Süßstoffregal eines Biomarkts: „Zumindest in der Kölner Filiale dieser Biokette stand der Steviasüßstoffspender direkt neben anderen Süßungsmitteln. Das führt Verbraucher in die Irre.” Was offiziell als Dünger oder Kosmetikprodukt verkauft wird, darf nicht mit Lebensmitteln verwechselbar sein.
„Der Aufdruck auf dem Spender selbst ließ völlig im Unklaren, um was es sich handelt”, berichtet der konsumo-Sprecher. "Universell einsetzbar – Auch zum Düngen von Pflanzen geeignet", war auf der Packung zu lesen.
Im Internet kursieren auf bekannten Seiten für Hobbyköche dutzende Rezepte mit Stevia als Süßungsmittel. „Wer sein Essen mit Blättern der Stevia-Pflanze oder Extrakten aus dem süßen Grün verfeinert, sollte jedoch wissen, dass er bei durch das 'Novel Food' hervorgerufenen gesundheitlichen Problemen derzeit keine Chance hätte, jemanden dafür zur Verantwortung zu ziehen”, warnt Thomas Reintjes. Denn in der Regel haftet auch kein Hersteller, wenn seine Seife gegessen oder sein Duschgel getrunken wird.
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