15.04.2010 - 17:56 - Medien & Telekommunikation
BRD-Fahrschulen.de - Ob rund oder eckig: Alle Verkehrschilder sind laut Ramsauer gültig
Pressemitteilung von: BRD-Fahrschulen / PR Agentur: presse null neun
Blankenburg, 15.04.2010 – Nach dem Hickhack um die Gültigkeit der neuen und alten Verkehrsschilder schaltete sich nun Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) höchstpersönlich ein und erklärte die Novelle aus 2009 für nichtig – womit alte Verkehrsschilder wieder gültig wären!
Das Fahrschul-Portal BRD-Fahrschulen.de weist jedoch darauf hin, dass die derzeitige Sachlage alles andere als klar erscheint. Laut Ramsauer gelte zwar wieder die alte StVO vor September 2009, womit alte Verkehrsschilder nicht ausgetauscht werden müssten und speziell die Kommunen wegen des Zwangsumtausches der Verkehrsschilder an die 400 Millionen Euro sparen, trotzdem meinen manche Experten, dass Ramsauer die Neufassung der StVO in 2009 nicht im Alleingang für ungültig erklären könne.
Laut dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Städteentwicklung arbeite man derzeit jedoch an einer Neufassung, „um die Fehler der Novelle zu korrigieren“, wie es in der offiziellen Pressemitteilung vom 13. April 2010 heißt. Just auf der aktuellen Verkehrsministerkonferenz, welche gestern und heute (14./15. April 2010) in Bremen stattfindet, berate man nun an einem entsprechenden Entwurf – parallel will Ramsauer das Thema „Schilderwald“ anpacken! Kurios: wenn die Novelle von 2009 nichtig ist, sind nun die neuen Verkehrsschilder ungültig?
Was bei der Neufassung der Novelle bezüglich der alten/neuen Verkehrsschilder herauskommen wird, bleibt jedoch abzuwarten. BRD-Fahrschulen.de rät bis zur neuen Sachlage sämtliche Verkehrsteilnehmer, alle Verkehrsschilder – ob alt oder neu – zu beachten, andere Teilnehmer nicht zu behindern oder gar zu gefährden und sich bei Bußgeldern keineswegs darauf zu berufen, dass manche Schilder eventuell nicht gültig sind.
Mehr Infos unter BRD-Fahrschulen.de oder unter dem Direktlink: www.brd-fahrschulen.de/html/verkehrsschilder-novelle-2009...
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Pressekontakt:
BRD-Fahrschulen.de
Dennis Paschke
Börnecker Straße 10c
38889 Blankenburg/Harz
Mail:
www.BRD-Fahrschulen.de
presse null neun
Dennis Paschke
Börnecker Straße 10c
38889 Blankenburg
Mail:
www.presse-null-neun.de
Über BRD-Fahrschulen.de:
2002 entstand die Idee eines Online-Fahrschulportals, welche zwar nicht neu ist, aber doch einen Tick anders ist. Neben den üblichen Fahrschul-Adressen erfährt der Besucher auf BRD-Fahrschulen.de viele nützliche Infos zum Thema Führerschein und speziell der Fahrerlaubnisersterwerber kann sich bereits vorab ein Bild machen, was in der Fahrschule auf ihn zukommt. Anno 2010 zum achtjährigen erhält BRD-Fahrschulen.de endlich ein vollkommen neues Design und bietet noch mehr Infos als bisher!
Das Fahrschul-Portal BRD-Fahrschulen.de weist jedoch darauf hin, dass die derzeitige Sachlage alles andere als klar erscheint. Laut Ramsauer gelte zwar wieder die alte StVO vor September 2009, womit alte Verkehrsschilder nicht ausgetauscht werden müssten und speziell die Kommunen wegen des Zwangsumtausches der Verkehrsschilder an die 400 Millionen Euro sparen, trotzdem meinen manche Experten, dass Ramsauer die Neufassung der StVO in 2009 nicht im Alleingang für ungültig erklären könne.
Laut dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Städteentwicklung arbeite man derzeit jedoch an einer Neufassung, „um die Fehler der Novelle zu korrigieren“, wie es in der offiziellen Pressemitteilung vom 13. April 2010 heißt. Just auf der aktuellen Verkehrsministerkonferenz, welche gestern und heute (14./15. April 2010) in Bremen stattfindet, berate man nun an einem entsprechenden Entwurf – parallel will Ramsauer das Thema „Schilderwald“ anpacken! Kurios: wenn die Novelle von 2009 nichtig ist, sind nun die neuen Verkehrsschilder ungültig?
Was bei der Neufassung der Novelle bezüglich der alten/neuen Verkehrsschilder herauskommen wird, bleibt jedoch abzuwarten. BRD-Fahrschulen.de rät bis zur neuen Sachlage sämtliche Verkehrsteilnehmer, alle Verkehrsschilder – ob alt oder neu – zu beachten, andere Teilnehmer nicht zu behindern oder gar zu gefährden und sich bei Bußgeldern keineswegs darauf zu berufen, dass manche Schilder eventuell nicht gültig sind.
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