27.05.2010 - 08:26 - Politik, Recht & Gesellschaft

OLG Düsseldorf - Beschluss vom 15.03.10: "ViBrAM"-Video darf als Beweis vewertet werden.

Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp
Bild im Großformat
strassenverkehrsrecht.net
In einem Beschluss vom 15.03.10 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass eine mit dem Meßverfahren "ViBrAM" gefertigte Videoaufzeichnung in einem Bußgeldverfahren als Beweis verwertet werden darf. Der mit diesem Messverfahren verbundene Eingriff in die Individualrechte des Betroffenen beruhe auf gesetzmäßiger Grundlage und verstoße nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

In einer Entscheidung vom 09.02.10 hatte ein anderer Senat des Oberlandesgerichts dagegen die Ansicht vertreten, dass solche Aufzeichnungen mangels ausreichender gesetzlicher Grundlage unverwertbar seien. Im Hinblick auf diese Entscheidung wurden in Nordrhein-Westfalen Bußgeldverfahren, die aufgrund von Kontrollen mit diesem Meßverfahren eingeleitet wurden, eingestellt.

In seiner Entscheidung vom 15.03.10 vertritt das Oberlandesgericht nunmehr die Ansicht, dass die Überwachung des fließenden Verkehrs mit Hilfe einer Übersichtskamera keinen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstellt. Diese Kamera fertige aufgrund ihres Einstellwinkels und ihrer Entfernung zum Verkehrsgeschehen keine Aufnahmen an, die beim bloßen Abspielen eine personenbezogene Individualisierung einzelner Verkehrsteilnehmer zuließen. Einen Eingriff sieht das Oberlandesgericht erst in der Auslösung einer weiteren, sogenanten Identitätskamera, mit der eine Identifizierung der Verkehrsteilnehmer möglich ist. Da diese Kamera jedoch erst bei Vorliegen eines Verdachts manuell ausgelöst wird, ist der Eingriff nach Auffassung des Gerichts von § 100 h StPO gedeckt.

Die Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Videoaufnahmen in Bußgeldverfahren geht zurück auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom August 2009. Das Gericht hatte entschieden, dass Verkehrsmessungen, bei denen verdachtsunabhängig Lichtbilder oder Videos von Kraftfahrzeugführern angefertigt werden, gegen deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen, sofern diese Messungen nicht auf der Grundlage eines Gesetzes durchgeführt werden.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Rechtsanwalt
Dr. Dieter Heskamp
Viehofer Str. 60
45127 Essen
T: 0201 - 37 97 804
F: 0201 - 37 97 805
www.strassenverkehrsrecht.net

Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp ist als Rechtsanwalt seit über zehn Jahren schwerpunktmäßig im Straßenverkehrsrecht tätig. Er ist seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Auf seiner Seite www.strassenverkehrsrecht.net finden Sie Informationen und aktuelle Nachrichten zu den Themen Verkehrsunfallregulierung, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten und Fahrerlaubnis.

News-ID: 432392 • Views: 766

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr