30.08.2010 - 16:29 - Politik, Recht & Gesellschaft
Stromklau: Kündigung des Arbeitsvertrages unwirksam - Fachanwalt für Arbeitsrecht Ziegler, Düsseldorf
Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düsseldorf
Keine Bagatellkündigung bei langjährigem Mitarbeiter
Das Arbeitsgericht Siegen erklärte die Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich am Strom seines Arbeitsgebers bediente, für unwirksam. Der Schaden: 1,8 Ct.
Der Fall:
Ein Arbeitnehmer hatte seinen Elektro-Roller ("Selbstbalance-Roller") im Büro aufgeladen. Die Aufladezeit betrug ca. 90 Min. und der dem Arbeitgeber hierdurch entstandene Schaden wurde auf ca. 1,8 Cent beziffert.
Der 40-jährige Arbeitnehmer war seit 19 Jahren in der Firma beschäftigt ohne dass es nennenswerte Probleme gegeben haben soll. Aufgrund des Aufladevorfalls kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos ohne Vorwarnung.
Das Arbeitsgericht Siegen erklärte die Kündigung für unwirksam.
„Grundsätzlich stellt ein "Bedienen" an den Vermögenswerten des Arbeitgebers auch bei geringem Wert einen Kündigungsgrund dar“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Ziegler aus Düsseldorf die Entscheidungsgründe.
Jedoch sei im vorliegenden Fall die Kündigung ungerechtfertigt, urteilte das Gericht. In der Vergangenheit, in der der Arbeitnehmer 19 Jahre in der Firma beschäftigt war, habe es weder Ermahnungen noch Abmahnungen gegeben.
Die Kündigung war daher unverhältnismäßig und somit unwirksam“, teilt Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler mit.
Hintergrundwissen:
Kündigungen wegen sogenannter Bagatellen haben offenbar Hochkonjunktur. Mit Maultaschen (ArbG Lörrach, Urteil v. 16.10.2009 - 4 Ca 248/09), Pfandbons (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08 -) verzehrtem Brotaufstrich (LAG Hamm, Urteil v. 18.09.2009 - 13 SA 640/09 -) und mit vom Müll mitgenommenen Kinderreisebetten (ArbG Mannheim, Urteil v. 30.07.2009 - 15 Ca 278/08) beschäftigten sich in letzter Zeit deutsche Arbeitsgerichte.
In den Medien bekannt wurde der Fall der Kassiererin „Emmely“. Im Juni 2010 gab das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil v. 10.06.2010, 2 AZR 541/09 ) der Klägerin Recht und es erklärte die Kündigung für unwirksam.
Die Begründung des BAG lautete auszugsweise wie folgt:
"Letztlich überwiegen angesichts der mit einer Kündigung verbundenen schwerwiegenden Einbußen die zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte. Dazu gehört insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen verlaufene Beschäftigung, durch die sich die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erwarb. Dieses Vertrauen konnte durch den in vieler Hinsicht atypischen und einmaligen Kündigungssachverhalt nicht vollständig zerstört werden.
Im Rahmen der Abwägung war auch auf die vergleichsweise geringfügige wirtschaftliche Schädigung der Beklagten Bedacht zu nehmen, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung angemessen und ausreichend gewesen wäre, um einen künftig wieder störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu bewirken."
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rechtsanwalt Tobias Ziegler - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Flurstr. 17
40235 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 69 07 62 - 20
Fax: 0211 / 69 07 62 - 23
E-Mail:
Homepage: www.anwalt-ziegler.de
Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Jahrgang 1967, ist Rechtsanwalt seit 1997 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2002. Im Jahr 2001 gründete er in Düsseldorf seine eigene Kanzlei.
Aufgrund der Spezialisierung im Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Hierzu gehören neben der Vertragsgestaltung bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen auch die Vertretung bei Rechtsproblemen im laufenden Arbeitsalltag sowie die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über die Beendigung von Verträgen. Bei Letzterem bilden Kündigungsschutzklagen bzw. deren Vermeidung eine zentrale Rolle der anwaltlichen Tätigkeit.
Auf der Homepage finden Sie täglich aktualisierte Übersichten zu arbeitsrechtlichen Entscheidungen (www.anwalt-ziegler.de/pages/arbeitsrecht-aktuell.htm) sowie News aus den Bereichen Justiz und Recht (www.anwalt-ziegler.de/pages/aktuell.htm).
Für weitere Informationen ist die Kanzlei im Internet zu finden über die Homepage: www.anwalt-ziegler.de
Das Arbeitsgericht Siegen erklärte die Kündigung eines Arbeitnehmers, der sich am Strom seines Arbeitsgebers bediente, für unwirksam. Der Schaden: 1,8 Ct.
Der Fall:
Ein Arbeitnehmer hatte seinen Elektro-Roller ("Selbstbalance-Roller") im Büro aufgeladen. Die Aufladezeit betrug ca. 90 Min. und der dem Arbeitgeber hierdurch entstandene Schaden wurde auf ca. 1,8 Cent beziffert.
Der 40-jährige Arbeitnehmer war seit 19 Jahren in der Firma beschäftigt ohne dass es nennenswerte Probleme gegeben haben soll. Aufgrund des Aufladevorfalls kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos ohne Vorwarnung.
Das Arbeitsgericht Siegen erklärte die Kündigung für unwirksam.
„Grundsätzlich stellt ein "Bedienen" an den Vermögenswerten des Arbeitgebers auch bei geringem Wert einen Kündigungsgrund dar“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Ziegler aus Düsseldorf die Entscheidungsgründe.
Jedoch sei im vorliegenden Fall die Kündigung ungerechtfertigt, urteilte das Gericht. In der Vergangenheit, in der der Arbeitnehmer 19 Jahre in der Firma beschäftigt war, habe es weder Ermahnungen noch Abmahnungen gegeben.
Die Kündigung war daher unverhältnismäßig und somit unwirksam“, teilt Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler mit.
Hintergrundwissen:
Kündigungen wegen sogenannter Bagatellen haben offenbar Hochkonjunktur. Mit Maultaschen (ArbG Lörrach, Urteil v. 16.10.2009 - 4 Ca 248/09), Pfandbons (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.02.2009 - 7 Sa 2017/08 -) verzehrtem Brotaufstrich (LAG Hamm, Urteil v. 18.09.2009 - 13 SA 640/09 -) und mit vom Müll mitgenommenen Kinderreisebetten (ArbG Mannheim, Urteil v. 30.07.2009 - 15 Ca 278/08) beschäftigten sich in letzter Zeit deutsche Arbeitsgerichte.
In den Medien bekannt wurde der Fall der Kassiererin „Emmely“. Im Juni 2010 gab das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil v. 10.06.2010, 2 AZR 541/09 ) der Klägerin Recht und es erklärte die Kündigung für unwirksam.
Die Begründung des BAG lautete auszugsweise wie folgt:
"Letztlich überwiegen angesichts der mit einer Kündigung verbundenen schwerwiegenden Einbußen die zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte. Dazu gehört insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen verlaufene Beschäftigung, durch die sich die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erwarb. Dieses Vertrauen konnte durch den in vieler Hinsicht atypischen und einmaligen Kündigungssachverhalt nicht vollständig zerstört werden.
Im Rahmen der Abwägung war auch auf die vergleichsweise geringfügige wirtschaftliche Schädigung der Beklagten Bedacht zu nehmen, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung angemessen und ausreichend gewesen wäre, um einen künftig wieder störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu bewirken."
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rechtsanwalt Tobias Ziegler - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Flurstr. 17
40235 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 69 07 62 - 20
Fax: 0211 / 69 07 62 - 23
E-Mail:
Homepage: www.anwalt-ziegler.de
Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Jahrgang 1967, ist Rechtsanwalt seit 1997 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2002. Im Jahr 2001 gründete er in Düsseldorf seine eigene Kanzlei.
Aufgrund der Spezialisierung im Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Hierzu gehören neben der Vertragsgestaltung bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen auch die Vertretung bei Rechtsproblemen im laufenden Arbeitsalltag sowie die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über die Beendigung von Verträgen. Bei Letzterem bilden Kündigungsschutzklagen bzw. deren Vermeidung eine zentrale Rolle der anwaltlichen Tätigkeit.
Auf der Homepage finden Sie täglich aktualisierte Übersichten zu arbeitsrechtlichen Entscheidungen (www.anwalt-ziegler.de/pages/arbeitsrecht-aktuell.htm) sowie News aus den Bereichen Justiz und Recht (www.anwalt-ziegler.de/pages/aktuell.htm).
Für weitere Informationen ist die Kanzlei im Internet zu finden über die Homepage: www.anwalt-ziegler.de
News-ID: 461233 • Views: 542
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum




