01.02.2011 - 17:00 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Untreue, Diebstahl, Betrug zu leicht gemacht?
Pressemitteilung von: REVIDATA GmbH
Das Abendgebet eines pflichtbewussten Angestellten:
„Liebe Geschäftsleitung, führe mich nicht in Versuchung, sondern schütze mich vor Möglichkeiten eines unredlichen Handelns.“
In regelmäßigen Abständen wird die Öffentlichkeit von Presseberichten geschockt, in denen über Untreue, Betrug und Diebstahl in teilweise unvorstellbarem Umfang berichtet wird. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass es sich nur um einen Teil der Betrugsfälle handelt, die gerichtlich verfolgt und damit öffentlich werden. Um Imageschäden zu vermeiden, wird ein großer Teil solcher Vorfälle unternehmensintern abgewickelt.
Generell sollten sich die jeweils Verantwortlichen folgenden Fragen kritisch stellen:
- Wer trägt eine Mitschuld bei Untreue und Betrug?
- Werden Veruntreuung und Diebstahl von den Verantwortlichen zu leicht gemacht?
- Begünstigen fehlende Kontrollen dolose Handlungen?
- Können vorbeugende Kontrollen vor Vermögens- und Imageschäden schützen?
- Was ist teurer: Vorbeugen oder Heilen, um Millionenverluste zu vermeiden?
- Kann man Untreue und Betrug erschweren oder verhindern?
- Welche vorbeugenden Techniken bieten sich heute an?
- Wer hat die Pflicht und trägt die Verantwortung dafür, das Unternehmen, die Mitarbeiter und die Anteilseigner zu schützen?
Die Liste ließe sich noch erweitern, aber die Fragen zielen allesamt auf eine Antwort: Vorbeugende, sichere, regelmäßige, automatisierte und allen bekannte Kontrollen können Vermögens- und Imageschäden nicht vollständig verhindern, aber sicherlich deutlich erschweren und damit mindern.
Ohne Frage haben die Aufsichtsgremien, die Geschäftsführungen, die Kontroll- und Revisionsinstanzen die Pflicht und tragen die Verantwortung dafür, ihr Unternehmen vor Verlusten und ihre Angestellten vor sich selbst zu schützen.
In dem Unternehmensdatenbestand und hier im Besonderen in den Warenbeständen, in den Geldflüssen, in den Stammdaten mit ihren Kontenverbindungen und in den Bestell- und Lieferdaten können mit softwaretechnischen Mitteln und Methoden (Fraud Scan) frühzeitig
Fehler, Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten in den Datenbeständen und in den Geschäftsprozessen erkannt und gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden eingeleitet werden.
Leider werden diese vorbeugend schützenden Maßnahmen noch immer nicht konsequent beachtet und angewendet. Solange dies der Fall ist, werden wir leider immer öfter von Untreue, Betrug, Diebstahl und Imageschäden in der Presse lesen müssen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
REVIDATA GmbH
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40033 Düsseldorf
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Lohauser Dorfstraße 40b
40474 Düsseldorf-Lohausen
- Airport City -
Tel: +49 211 49690-0
Fax: +49 211 49690-29
www.revidata.de
REVIDATA GmbH mit ihrem Hauptsitz in Düsseldorf ist seit nahezu 30 Jahren prüfend und beratend tätig. REVIDATA® ist ein auf dem Markt anerkannt führender und produktneutraler Anbieter von Dienstleistungen in den Bereichen IT-Prüfung, IT-Revision, IT-Sicherheit, Datenschutz, Datenanalyse, Compliance-Audit, Risikomanagement und der jeweils damit verbundenen Beratung und Aus- und Weiterbildung.
„Liebe Geschäftsleitung, führe mich nicht in Versuchung, sondern schütze mich vor Möglichkeiten eines unredlichen Handelns.“
In regelmäßigen Abständen wird die Öffentlichkeit von Presseberichten geschockt, in denen über Untreue, Betrug und Diebstahl in teilweise unvorstellbarem Umfang berichtet wird. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass es sich nur um einen Teil der Betrugsfälle handelt, die gerichtlich verfolgt und damit öffentlich werden. Um Imageschäden zu vermeiden, wird ein großer Teil solcher Vorfälle unternehmensintern abgewickelt.
Generell sollten sich die jeweils Verantwortlichen folgenden Fragen kritisch stellen:
- Wer trägt eine Mitschuld bei Untreue und Betrug?
- Begünstigen fehlende Kontrollen dolose Handlungen?
- Können vorbeugende Kontrollen vor Vermögens- und Imageschäden schützen?
- Was ist teurer: Vorbeugen oder Heilen, um Millionenverluste zu vermeiden?
- Kann man Untreue und Betrug erschweren oder verhindern?
- Welche vorbeugenden Techniken bieten sich heute an?
- Wer hat die Pflicht und trägt die Verantwortung dafür, das Unternehmen, die Mitarbeiter und die Anteilseigner zu schützen?
Die Liste ließe sich noch erweitern, aber die Fragen zielen allesamt auf eine Antwort: Vorbeugende, sichere, regelmäßige, automatisierte und allen bekannte Kontrollen können Vermögens- und Imageschäden nicht vollständig verhindern, aber sicherlich deutlich erschweren und damit mindern.
Ohne Frage haben die Aufsichtsgremien, die Geschäftsführungen, die Kontroll- und Revisionsinstanzen die Pflicht und tragen die Verantwortung dafür, ihr Unternehmen vor Verlusten und ihre Angestellten vor sich selbst zu schützen.
In dem Unternehmensdatenbestand und hier im Besonderen in den Warenbeständen, in den Geldflüssen, in den Stammdaten mit ihren Kontenverbindungen und in den Bestell- und Lieferdaten können mit softwaretechnischen Mitteln und Methoden (Fraud Scan) frühzeitig
Fehler, Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten in den Datenbeständen und in den Geschäftsprozessen erkannt und gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden eingeleitet werden.
Leider werden diese vorbeugend schützenden Maßnahmen noch immer nicht konsequent beachtet und angewendet. Solange dies der Fall ist, werden wir leider immer öfter von Untreue, Betrug, Diebstahl und Imageschäden in der Presse lesen müssen.
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