10.05.2006 - 14:38 - Politik, Recht & Gesellschaft

Vermietertipp: Fristlose Kündigung kann ins Auge gehen

Pressemitteilung von: DVMI - Deutsche Vermieter Inkasso GmbH / PR Agentur: wordstatt GmbH
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DVMI-Vermietertipp Nr. 1: Vermieter sollten bei Zahlungsverzug des Mieters nicht nur fristlos, sondern in jedem Fall auch ordentlich fristgerecht wegen vertragswidrigen Gebrauchs kündigen!

Häufig machen Vermieter bei Zahlungsverzug ihres Mieters den Fehler, nach Vorliegen der Kündigungsvoraussetzungen (Zahlungsverzug von mindestens zwei Monatsmieten) lediglich fristlos aus wichtigem Grund wegen Zahlungsverzuges zu kündigen und Zahlungs- sowie Räumungsklage zu erheben. Dies führt im Wohnraummietrecht dazu, dass, wenn der Mieter innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Räumungsklage den Mietrückstand ausgleicht, die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund unwirksam wird bzw. ihre Wirkungen entfallen.
Daher sollten Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters nicht nur außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund wegen Zahlungsverzuges kündigen, sondern gleichzeitig auch ordentlich fristgerecht wegen vertragswidrigen Gebrauchs. Die neuere Rechtsprechung der Ober- und Instanzgerichte erkennt an, dass in der Nichtzahlung der Miete bei Wohnraummiete ein vertragswidriger Gebrauch liegt, der einen Kündigungsgrund darstellt.

Selbst wenn der Mieter innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung der Räumungsklage die rückständige Miete ausgleicht, entfällt zwar die Wirkung der fristlosen Kündigung, nicht jedoch diejenige der ordentlichen fristgerechten Kündigung. Der Mieter hat keine Chance, sich gegen die Kündigung durch Ausgleich der Zahlung zur Wehr zu setzen.

Zum Unternehmen:

Die DVMI Deutsche Vermieterinkasso GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Triconsult Forderungsmanagement GmbH, einer erfolgreichen Inkassogesellschaft, die seit 1996 namhafte Kunden betreut. Spezialisiert auf Inkasso für Vermieter, Mietrechtsstreitigkeiten und Durchsetzung der Vermieterinteressen, bündelt die DVMI Inkasso-Erfahrungen sowie die Expertise deutschlandweit anerkannter Mietrechtsexperten. In einer Zeit in der wachsende Mietschulden die Vermieter belasten, bietet das Unternehmen durch sein angebotenes Leistungsspektrum neue Perspektiven in Sachen Mietstreitigkeiten, Mietrückstände, Renovierungskosten, Verluste seitens Vermieter etc.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Pressekontakt:

wordstatt GmbH
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Silberpappelstraße 7
80935 München
Tel.: 089/357 75 79-0
Fax: 089/357 75 79-9
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