18.08.2006 - 12:20 - Politik, Recht & Gesellschaft

Seit dem 01. 07. 2006 kann auch beim Rechtsanwalt gefeilscht werden

Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Michael Kohberger
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Rechtsberatung und Prozessvertretung
Das Feilschen mit dem Rechtsanwalt ist sogar gesetzlich geregelt. So heißt es unter § 4 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ( RVG ) : " In außergerichtlichen Angelegenheiten können Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren."

Für den Ratsuchenden ist in diesem Zusammenhang fraglich, welche Art von Vergütungsvereinbarung ratsam ist.

Eine Pauschalvergütung bietet dem Mandanten Gewissheit über das Kostenrisiko in der außergerichtlichen Angelegenheit. Der Nachteil ist jedoch, dass am Anfang einer sachgerechten juristischen Beratung oft nicht abgeschätzt werden kann, wieviel Arbeitsaufwand für den beauftragten Anwalt entstehen wird und es deshalb schwierig ist, eine vernünftige Pauschalhonorarvereinbarung zu treffen.

In zahlreichen Angelegenheiten wird eine Vergütungsvereinbarung nach Stundensätzen sowohl für den Mandanten als auch für den beratenden Rechtsanwalt am zweckvollsten sein. Wie hoch die anwaltschaftlichen Stundensätze liegen, ist von Kanzlei von Kanzlei unterschiedlich.

Mit mir können Sie immer eine auf Ihre Angelegenheiten zugeschnittene Vergütungsvereinbarung treffen. Zu Einzelheiten gebe ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch Auskunft.

Info: www.anwaltkohberger.de

Rechtsanwalt Kohberger
Austr. 9 1/2
89407 Dillingen

Tel.: 09071/2658
Fax: 09071/2658

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Als Allgemeinanwalt bearbeite ich alle von Ihnen übernommenen Mandate persönlich, nehme sämtliche Termine selbst für Sie wahr und fertige Schriftsätze eigenhändig an.

Dipl. - Jur. Michael Kohberger
Rechtsanwalt

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