23.08.2006 - 07:58 - Politik, Recht & Gesellschaft

Insolvenzrecht: Direktversicherung

Pressemitteilung von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt / Fachanwalt in Paderborn
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Martin Warm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Wirtschaftsanwalt in Paderborn
Hat der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen und das im Übrigen unwiderrufliche Bezugsrecht u.a. unter den Vorbehalt gestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht vor Eintritt der Unverfallbarkeit endet, so steht dem Arbeitnehmer bei einer durch die Insolvenz bedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Aussonderungs-recht zu. Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des IV. Senats (ZIP 2005, 1373, 1374 ff.) an (BGH, Beschl. v. 22. 9. 2005 - IX ZR 85/04. ZIP 2005, 1836).
In Fällen der o.g. Art hat ein Arbeitnehmer im Insolvenzfall seines Arbeitgeber ein besonderes Recht, sein Bezugsrecht aus der Versicherung zu behalten.
Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsanwalt (www.rechtsanwalt-in-paderborn.de)

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