31.08.2006 - 15:50 - Politik, Recht & Gesellschaft

Der Sozialticker informiert: Anspruch auf ALG II bei eigenem Haushalt in elterlichem Heim

Pressemitteilung von: Sozialticker
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Der Sozialticker - kritisch fordernd unabhängig
Unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr können Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG II) haben, wenn sie im elterlichen Heim einen eigenen Haushalt führen.

Geklagt hatte eine 23-Jährige, die im Eigenheim der Eltern das Dachgeschoss mit Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie Küchenzeile bewohnt. Die Richter sahen darin keine Bedarfsgemeinschaft, weshalb das Einkommen der Eltern nicht anzurechnen ist.

SG Dresden, Urteil vom 29.08.2006, Az. S 23 AS 1122/06

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