10.09.2006 - 16:48 - Politik, Recht & Gesellschaft
Generation Praktikum: Bundesarbeitsgericht entscheidet über Vergütung im Praktikum
Pressemitteilung von: Felser Rechtsanwälte
Minister Müntefering rüffelt öffentlich die Firmen wegen der zunehmenden Zahl an Volontariaten und Praktika, weil die "Generation Praktikum" nichts in die Sozialkassen einzahlt. Die Praktikanten können aber nichts dafür, also richtet Müntefering über die Medien einen moralischen Appell an die Wirtschaft.
Handfesteres ereignet sich am Dienstag. Am 12.09.2006 entscheidet das Bundesarbeitsgericht über die Klage eines Praktikanten, der ein Jahr lang bei einer Gesellschaft des Deutschen Roten Kreuzes, tätig war. Nr. 2 des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags sieht vor, dass der Auszubildende für die Dauer der Ausbildung keine Vergütung erhält und selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen hat. Die Vorinstanz, das Sächsische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 30.09.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 542/04) hatte ebenso wie das Arbeitsgericht Dresden dem Kläger eine Vergütung auf der Basis der §§ 19, 10 BBiG zugebilligt.
Den Hintergrund des Rechtsstreits und die Rechtslage bei Praktika und Volontariat erläutert Rechtsanwalt Felser im JuracityBlog (www.blog.juracity.de).
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Kurfürstenstrasse 14
D-50321 Brühl (Rhld.)
www.felser.de
Tel.: (02232) 9450400
Fax.: (02232) 94504050

Pressekontakt: RA Felser
Felser Rechtsanwälte gehört mit drei Arbeitsrechtlern und insgesamt sechs Anwälten zu den bekannteren Adressen im Arbeitsrecht. Die Anwälte der Kanzlei sind u.a. Experten bei www.arbeitsvertrag.de und der Competence-Site.
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