12.09.2006 - 11:20 - Politik, Recht & Gesellschaft

Vertragsrecht / AGB: Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Link im Internet

Pressemitteilung von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt / Fachanwalt in Paderborn
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Martin Warm, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Mittelstandsanwalt in Paderborn
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juni erneut über die Einbeziehungen von AGB zu entscheiden. Danach kann es für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.(BGH, I-ZR-75/03, Urteil vom 14.06.2006, Verfahrensgang: OLG Düsseldorf - 18 U 129/02 vom 05.02.2003; LG Mönchengladbach - 10 O 187/01 - 26.4.2002)

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