(openPR) Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hat am 02.11.2005 dem Befangenheitsantrag des Verteidigers Rechtsanwalt Siebers ( www.rechtsanwalt-siebers.de ) gegen eine Glaubhaftigkeitsgutachterin in einem Verfahren wegen angeblichen sexuellen Mißbrauchs stattgegeben.
Vorausgegangen war der Antrag des Verteidigers, die Gutachterin zu veranlassen, die Tonbänder über die Explorationsgespräche mit den Zeugen über das Gericht dem Verteidiger zur Verfügung zu stellen. Das, so die Gutachterin zunächst, habe sie noch nie erlebt, dass sie die Kassetten zur Verfügung stellen müsse.
Das Verlangen der Verteidigung erwies sich jedoch als probates Mittel, um der Gutachterin nachzuweisen, dass sie zumindest suggestiv befragt hatte, so dass das Landgericht Braunschweig dem Befangenheitsantrag gefolgt ist und die Gutachterin damit zumindest in diesem Verfahren nicht mehr tätig sein kann.
Es hat sich damit gezeigt, dass das Herausverlangen solcher Kassetten notwendig ist, um die Fachkompetenz und Objektivität eines Glaubhaftigkeitsgutachters überprüfen zu können, denn beim Vergleich des Gehörten mit dem jeweiligen vorläufigen schriftlichen Gutachten können Gründe für die Besorgnis der Befangenheit zu Tage treten.
Der Prozess wird nun wahrscheinlich bezüglich des weit überwiegenden Teils der Vorwürfe ausgesetzt und später neu begonnen.
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