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EU-Vorschlag zu "Made in" gefährdet Verbraucherschutz

Bild: EU-Vorschlag zu "Made in" gefährdet Verbraucherschutz

(openPR) Die EU plant eine verpflichtende »Made in«-Kennzeichnung, angeblich um die Verbraucher zu schützen. Tatsächlich würde der bestehende Verbraucherschutz reduziert: Hersteller von Textilien würden per Gesetz verpflichtet, die Konsumenten in die Irre zu führen.



Treibende Kraft bei den Bestrebungen, ein verpflichtendes »Made in« einzuführen, ist Italien. Die dortige Bekleidungsindustrie ist gegenüber der Konkurrenz aus dem asiatischen Raum zunehmend nicht mehr wettbewerbsfähig. Von »Made in«-Kennzeichnung auf Produkten aus Nicht-EU-Staaten erhofft man sich, dass der Verbraucher diese Produkte meidet. Damit dies geschieht, wird ihm suggeriert, dass Produkte aus Nicht-EU-Ländern qualitativ schlechter sind und unter Verletzung sozialer Standards hergestellt werden. Aus dem Herkunftsland alleine lässt sich dies jedoch längst nicht ableiten. Überdies wird der hohe deutsche oder europäische Wertschöpfungsanteil in vielen Produkten einfach unter den Teppich gekehrt. Deshalb spricht sich der Gesamtverband textil+mode entschieden gegen die geplante Kennzeichnungspflicht aus und stimmt dabei mit der gesamten deutschen Industrie überein.

„Wir sehen keine Gefahr, vor der der Verbraucher geschützt werden müsste, und lehnen neue Bürokratie aus Brüssel ab. Wenn ein italienischer Hersteller mit »Made in Italy«, ein deutscher mit »Made in Germany« werben will, kann er dies schon heute tun. Dabei soll es selbstverständlich bleiben. Der Kunde, der hierin einen Mehrwert erkennt, kann dann eine entsprechende Kaufentscheidung treffen“, sagt Dr. Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes textil+mode. „Dass es die Befürworter mit dem Verbraucherschutz nicht wirklich ernst nehmen, zeigt sich insbesondere an Folgendem: Waren aus der Türkei dürfen ohne Herkunftskennzeichnung eingeführt werden, Waren aus der Schweiz aber nicht. Das ist schlichtweg nicht nachvollziehbar.“

Die deutschen Gesetze stellen bereits heute sicher, dass niemand mit einer falschen Herkunft wirbt. Der Verbraucher wird umfassend vor Falschangaben geschützt. Maßgeblich für die Frage, wo ein Produkt hergestellt wurde, ist die Sicht des Verbrauchers. Nur hiernach darf eine Kennzeichnung der Ware erfolgen. Diese Regelung will die EU abschaffen. Zukünftig sollen für die Kennzeichnung hochkomplexe Regelungen des internationalen Warenverkehrs gelten. Sie haben ihren Ursprung im Zollrecht und sind international nicht harmonisiert. In vielen Fällen wären die Hersteller per Gesetz verpflichtet, durch die Kennzeichnung falsche Vorstellungen über die Herkunft des Produkts hervorzurufen.

„Diese Regelungen passen für Verbraucher nicht. Es wäre dann unter Umständen möglich, dass auf einem Hemd plötzlich rechtmäßig »Made in Italy« stände, obwohl das Hemd in China genäht wurde. Heutzutage ist eine solche Kennzeichnung mit gutem Grund verboten“, gibt Dr. Baumann zu bedenken.

Die EU-Kommission hat den Vorschlag für eine »Verordnung über die Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern« (Dokument KOM(2005) 661) im Dezember 2005 vorgelegt. Seit sich auf europäischer Ebene abgezeichnet hat, dass es hierfür keine Mehrheit gibt, versuchen italienische Verbände immer wieder mit unsachlichen Werbekampagnen einen Stimmungsumschwung herbeizuführen (vgl. die soeben angelaufene Kampagne »Made in for Transparency«).

Ansprechpartner:
Gesamtverband textil+mode
Stefanie Engel
Referat Kommunikation und PR
Frankfurter Str. 10 - 14
65196 Eschborn

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