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Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Betriebsprüfungen der Künstlersozialkasse und erfasst in einer ersten Aktion mehr als 280.000 Unternehmen

(openPR) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant nach einem Kabinettsbeschluss vom 13.12.2006, dass beginnend ab 1.7.2007 die etwa 3.600 Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nach und nach flächendeckend alle Unternehmen in Deutschland auch nach den Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) prüfen. Die Prüfdienste der DRV erhalten im neuen § 28p Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Aufgabe, die Abgabepflicht nach dem KSVG zu prüfen. Sie stellen die Abgabepflicht durch Bescheid gegenüber den Unternehmen dem Grunde und der Höhe nach fest und führen das Widerspruchsverfahren bei den von ihnen erlassenen Bescheiden durch. Ab Mitte 2007 werden in einer Sonderaktion der DRV durch deren Innendienstpersonal etwa 280.000 Unternehmen angeschrieben und zur Meldung der nach dem KSVG abgabepflichtigen Entgelte im Verjährungszeitraum (2002 bis 2006) aufgefordert. Wenn Sie als Unternehmen, wie aus heiterem Himmel, von der Deutschen Rentenversicherung einen vierseitigen Erhebungsbogen bekommen, dessen Auswertung wahrscheinlich dazu führt, dass Sie für Ihr Unternehmen nicht nur künftig Künstlersozialabgaben zahlen, sondern auch noch für 5 Jahre zurück, dürfte es für das Unternehmen teuer werden. Zur Beantwortung hat Ihr Unternehmen einen Monat Zeit. Und sollte der Fragebogen bzw. die Betriebsprüfung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) nicht ernst genug genommen werden - der Gesetzgeber erhöht den Bußgeldrahmen gegenüber den Unternehmen von derzeit 5.000 € auf 25.000 bzw. 50.000 €. Im Referentenentwurf zum 3. KSVG-Änderungsgesetz heißt es zur Begründung, dadurch werde die notwendige Abschreckungswirkung erreicht und die Unternehmen nachdrücklich zur Erfüllung ihrer Melde- und Mitwirkungsverpflichtungen nach dem KSVG angehalten. Ab Anfang 2008 werden die Betriebsprüfer der DRV alle Fälle, die in dieser Sonderaktion nicht abschließend ermittelt werden konnten, vor Ort im Rahmen der turnusmäßigen Betriebsprüfun-gen prüfen. Die Ausbildung des für die Erfassung vorgesehenen Innendienstpersonals und der Betriebsprüfer der DRV beginnt im Februar 2007. Bisher prüften 10 Betriebsprüfer der Künstlersozialkasse (KSK) etwa 1.000 Unternehmen jährlich, künftig prüfen 3.600 Prüfer der DRV. Die Prüfer der KSK forderten von den Unternehmen im Kalenderjahr 2006 ca. 14 Mio. € Künstlersozialabgaben nach. Die Betriebsprüfer der KSK werden weiterhin Ausgleichsvereinigungen und Betriebe ohne Beschäftigte prüfen. Die KSK hatte seit ihrem Bestehen 1983 lediglich ca. 40.000 zahlende Unternehmen erfasst. Mit der zukünftigen Erfassung und Prüfung aller Unternehmen wird erreicht, dass jedes potentiell abgabepflichtige Unternehmen erfasst, zur Zahlung der Künstlersozialabgaben herangezogen und regelmäßig geprüft wird. Damit wird verfassungsrechtlichen Bedenken wegen der Ungleichbehandlung der Unternehmen Rechnung getragen und gleichzeitig der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe durch die Heranziehung aller Unternehmen deutlich gesenkt. Nebeneffekt ist auch Bürokratieabbau, der durch den Wegfall des Prüfrechtes der KSK erreicht wird; die Unternehmen werden durch eine Institution weniger geprüft. Bisher mussten sich zu Recht beispielsweise die Unternehmen benachteiligt sehen, die sich – wie es das Gesetz seit 1983 vorsieht – selbst gemeldet hatten und seit Jahren Künstlersozialabgaben zahlten. Dazu kam, dass diese wenigen Unternehmen einen entsprechend hohen Künstlersozialabgabesatz hatten hinnehmen müssen. Als dieser Prozentsatz im Jahre 2005 von 4,3 in 2004 auf dann 5,8 stieg, traf es viele Unternehmen hart. Dem Gesetzgeber war bewusst, dass Verfassungsklagen gegen die Abgabeungerechtigkeit ins Haus stehen könnten. Durch die verstärkte Erfassungs- und Prüftätigkeit der KSK 2004 bis 2006 konnte der Abgabesatz für 2007 bereits auf 5,1 % gesenkt werden. Für so gut wie alle Unternehmen in Deutschland besteht nunmehr endgültig Handlungsbedarf. Während die sog. klassischen Unternehmen (Verlage, Theater, Werbeagenturen...) weitgehend erfasst sind, werden die Unternehmen, die in irgendeiner Form Werbung für das eigene Unternehmen oder seine Produkte oder/und Öffentlichkeitsarbeit betreiben, mittelfristig komplett überprüft und zur Zahlung der Künstlersozialabgaben herangezogen werden. Dabei ergeben sich erfahrungsgemäß erhebliche Nachzahlungen, da für fünf Kalenderjahre nachgefordert wird. Für jeden EURO Honorar werden im Durchschnitt über 4,5% Künstlersozialabgaben fällig. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Heinrich Tiemann - erklärte in einem Beitrag für „politik und kultur - Zeitung des Deutschen Kulturrates (Jan. – Febr. 2007)“, dass man alle Vorsorge treffen werde, damit die künftige Arbeit gut und kompetent gemacht werde. So wird die KSK die DRV bei der neuen Aufgabe unterstützen und die Prüferinnen und Prüfer der Rentenversicherung umfassend qualifizieren und sie bei ihrer neuen Tätigkeit fachlich beraten. Insbesondere für anspruchsvolle Abgrenzungsfragen hinsichtlich des Kunst- und Publizistikbegriffs bleibt die KSK Kompetenzträgerin und Ansprechpartnerin der abgabepflichtigen Unternehmen. Das neue Fachbuch zu diesem Thema „Die betriebliche Künstlersozialabgabe“ zur Arbeitgeberprüfung nach § 28p Abs. 1a SGB IV in Verbindung mit dem KSVG wird gegenüber der 1. Auflage einen noch größeren Praxisteil enthalten. Nach einem kurzgefassten Abriss über das Recht der Künstlersozialversicherung und der Neuregelung der Betriebsprüfung wird ein „A bis Z“ –Teil mit über 2.000 Suchbegriffen konkrete Entscheidungshilfen mit „abgabepflichtig“ – „nicht abgabepflichtig“ – „zweifelhaft“ anbieten. Erläuterungen, Verweisungen und kurzgefasste höchstrichterliche Rechtsprechung zum jeweiligen Stichwort lassen keine Frage unbeantwortet, geben den Unternehmen Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand, begleiten erfolgreich die Betriebsprüfung und geben Rechtssicherheit, wenn die DRV Sie anschreibt. Der Ratgeber erscheint Mitte Februar, kostet ca. 49,- Euro (ISBN 978-3-89577-463-8) und ist erhältlich bei: DATAKONTEXT-FACHVERALG GmbH, Augustinustraße 9d, 50226 Frechen, Tel: 02234/96610-0, Fax: 02234/96610-9, www.datakontext.com, E-Mail

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