(openPR) Mit großer Entäuschung hat der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund das verabschiedete Eckpunktepapier zum Gentechnikgesetz zur Kenntnis genommen. "Es ist ein Freibrief für die Gentechnik-Industrie und ein Schlag ins Gesicht für uns Imker, die Bundesminister Seehofer dediziert über die weitreichenden Konsequenzen für die Imkerei informiert haben", so Manfred Hederer, Präsident des DBIB. Während der DBIB die Haftungsfreistellung für Imker und ihre Bienen begrüßt, beinhaltet das Eckpunktepapier auch erhebliche Mängel, die für die Imker von existenzieller Bedeutung sind.
Insbesondere durch die Aufweichung beim Schadensersatz für Verunreinigungen unter 0.9% werden die Regeln des Marktes vollkommen ignoriert. Wenn der Handel oder der Kunde auch bei unter 0,9% Verunreinigung nichts mehr kauft, dann stellt das einen realen Schaden dar. Die angepeilte Regelung ist so, als wenn die Bundesregierung festlegen würde, daß durch einen Unfall verursachte Beulen unter einer Größe von 9 Zentimetern keine Wertminderung darstellen und auch nicht vom Verursacher ersetzt werden müssen. Hier wird versucht, die Dinge auf den Kopf zu stellen.
Auch die im Eckpunktepapier implizierte Rechtssicherheit, daß der Honig nicht kennzeichnungspflichtig ist, löst die Probleme der Imker nicht, da die angeführten Gründe nicht den Tatsachen entsprechen. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß dies zukünftig keinen Bestand haben wird. Hier fordert der DBIB klare Regelungen, welche die Imker ausreichend absichern.
Besonders im Bereich von Forschung, Energiepflanzen und Pharmacrops, bei denen es keine Zulassung als Lebensmittel gibt, sind wir erstaunt, daß die von uns vorgebrachten Bedenken in keiner Weise berücksichtigt worden sind. Gerade hier darf es keinen Freibrief für Verunreinigungen geben. Die Imker mit dem Risiko allein zu lassen, daß ihre Produkte nicht mehr verkehrsfähig sind, ist vollkommen unakzeptabel. Die Verursacher müssten für ihre Handlungen und dadurch verursachte Schäden in vollem Umfang haften.
Der DBIB fordert die Politik auf, hier im Gesetzgebungsverfahren erheblich nachzubessern.