(openPR) Der Solidaritätsaufruf ist unabhängig von Verbänden, Organisationen oder sonstigen Zugehörigkeiten entstanden. Er richtet sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte sowie an professionell Pflegende – aber auch an Einzelpersönlichkeiten und Vertreter aller Organisationen und Verbände, die ihn unterstützen möchten.
„Wir fordern in Deutschland nicht die Freigabe der Tötung auf Verlangen bzw. der direkten aktiven Sterbehilfe. Wir bekennen uns jedoch zu der empirisch nachweisbaren Tatsache, dass Leidlinderung, Schmerztherapie, Sterbehilfe und -begleitung als ärztliche Aufgaben nicht schematisch voneinander abzugrenzen, sondern ineinander verwoben sind. Dabei ist Sterbehilfe nach Meinung von namhaften Ethikern, Ärzten (Klinikern und freiberuflich Tätigen), Juristen (Richtern, Bundesrichtern, Anwälten) und auch Theologen mit dem ärztlichen Ethos vereinbar und kann moralisch und ethisch darüber hinaus geboten sein.“
Quelle: Pro Sterbehilfe >>> mehr dazu >>>
http://prosterbehilfe.de/index.php?option=com_content&task=view&id=13&Itemid=33
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Engagierter Aufruf inmitten der Sterbehilfedebatte, der im Kern das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu wahren sucht und hierbei davon ausgeht, dass die Sterbehilfe nicht nur mit dem ärztlichen Ethos vereinbar, sondern auch moralisch und ethisch geboten sein kann. Dem kann allein aus verfassungsrechtlichen Gründen nur beigepflichtet werden, so dass dieser Aufruf noch gerade zur rechten Zeit erfolgt, bevor die politisch Verantwortlichen ihrer Vorschläge im Parlament zur Diskussion stellen. Die verfasste Ärzteschaft sieht sich nunmehr mit einer ethischen Grundposition ihrer Mitglieder konfrontiert, die zur weiteren Diskussion führen dürfte. Ein „Fraktionszwang“ - wie bei den politischen Parteien – ist der freiberuflichen Ärzteschaft fremd, so dass es den Ärztinnen und Ärzten anheim gestellt ist, sich mit der Erklärung zu solidarisieren.











