(openPR) Düsseldorf, 09.05.2007 - Der geplante Ausschluß der Wohnungswirtschaft aus der steuerbegünstigten Unternehmensnachfolge ist nach Ansicht des renommierten Bremer Steuerexperten RA Hanspeter Daragan verfassungswidrig. In einem exklusiven Beitrag für den Düsseldorfer Branchendienst 'immobilien intern' erklärte Daragan: "Die Differenzierung nach einkommensteuerrechtlichen Kategorien, die dem Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (UntErlG) zugrunde liegt, also die Unterscheidung zwischen Unternehmen mit Gewinneinkünften und Unternehmen mit Überschußeinkünften, ist deplaziert und willkürlich. Der damit einhergehende vollständige Ausschluß der nichtgewerblichen Wohnungswirtschaft von den Vergünstigungen erweist sich als verfassungswidrig."
Betroffenen empfiehlt Daragan, aktiv zu werden, bevor das Gesetz beschlossen ist und nicht im Nachhinein auf das Bundesverfassungsgericht zu hoffen. 'immobilien intern'-Chefredakteur Michael Niermann schließt sich dieser Forderung an: "Jeder, den dieses Thema betrifft, sollte sich persönlich an den Bundestagsabgeordneten seines Wahlkreises wenden und diesen für die Problematik sensibilisieren. Aber auch gemeinschaftlicher Protest ist an dieser Stelle durchaus angezeigt. Deshalb wird 'immobilien intern' seine Leser in einer großen Umfrage mobilisieren und den Ergebnissen der Abstimmung an entscheidender Stelle Gehör verschaffen. Denn eine verfassungswidrige Benachteiligung der Wohnungswirtschaft ist nicht akzeptabel."
Weitere Informationen:
Uwe Kremer
Pressesprecher 'markt intern'-Verlag
Tel.: 0211/66 98 -199
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