(openPR) Seit langem ist bekannt, dass Scheidungswillige erhebliche Scheidungskosten sparen können, wenn beide Ehepartner sich in wesentlichen Punkten bereits einig sind. Es ist daher allen Scheidungswilligen dringend anzuraten, schon vor Einreichung des Scheidungsantrages, sämtliche Folgesachen (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung) außergerichtlich zu regeln. Gerade die gerichtliche Klärung dieser Folgesachen innerhalb des Scheidungsverfahrens, verursachen erfahrungsgemäß die höchsten Verfahrenskosten.
Die sog. Online-Scheidung bezeichnet dabei ein Verfahren, bei welchem der Auftrag zur Einreichung des Scheidungsantrages online (per E-Mail oder Online-Formular) an den bearbeitenden Rechtsanwalt übersandt wird. Sind sich beide Eheleute einig, ist ausreichend, wenn ein Ehepartner den Scheidungsauftrag online erteilt.
Der betreffende Rechtsanwalt fertigt dann einen individuellen Scheidungsantrag und reicht diesen beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) ein. Das Scheidungsverfahren nimmt dann seinen "gewöhnlichen" Gang.
Durch die Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes, spart man zunächst die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt.
Zudem reduzieren die meisten Amtsgerichte bei einvernehmlichen Scheidungen den Streitwert, nach welchem sich die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten berechnen, um bis zu 20%.
Die Kosten des Scheidungsverfahrens reduzieren sich dann nochmals erheblich.
Die durchschnittlichen Scheidungskosten belaufen sich dabei auf durchschnittlich 1000,- bis 2000,- € (bei einem gemeinschaftlichen Einkommen beider Parteien i.H.v. 3000,- € bis 4000,- €/Monat).
Selbstverständlich kann auch bei der "Online-Scheidung" ein Antrag auf Prozesskostenhilfe vorgeschaltet werden.
Aber nicht nur die Kostenersparniss macht die "Online-Scheidung" immer beliebter.
Sämtliche Korrespondenz kann dabei per E-Mail erfolgen und dies weltweit. Es ist nicht mehr notwendig, eine Anwaltskanzlei persönlich aufzusuchen und die Beratung via E-Mail ist zu jedem Wochentag auch außerhalb der Bürozeiten möglich.
Unter www.net-scheidung.de wird dieser Service bereits seit 2000 angeboten und die Zahl der Anfragen hat sich von Jahr zu Jahr erhöht. Mittlerweile werden bei www.net-scheidung.de bis zu 40 Anfragen täglich bearbeitet.
Die persönliche Beratung und Betreuung wird dennoch groß geschrieben. Jeder Mandant kann fast rund um die Uhr Fragen einreichen und erhält ik besten Fall sofort eine entsprechende Antwort direkt vom Rechtsanwalt.
Die Online-Abwicklung hat daher keinerlei Nachteile und wird in immer größer werdendem Umfang genutzt.










