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Schadensersatzanspruch des Grundstückseigentümers bei verzögerter Grundbucheintragung

29.05.200714:48 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
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(openPR) Stuttgart, den 29. Mai 2007 - Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Januar 2007 haftet der Staat, wenn die Bearbeitung von Anträgen durch das Grundbuchamt übermäßig lange andauert. Rechtsanwältin Simone Scholz aus Stuttgart führt das Urteil aus und geht auf die Beweispflicht im Streitfall ein.

In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück 45 Eigentumswohnungen errichtet und diese einzeln an Interessenten verkauft. Im September 1996 stellte der beauftragte Notar beim Grundbuchamt die Anträge auf Eintragung von Auflassungsvormerkungen zugunsten der Wohnungskäufer. Grundsätzlich bearbeitet die Behörde Eintragungsanträge in der Reihenfolge des Eingangs. Da das Grundbuchamt zu dieser Zeit arbeitsüberlastet war, legte es die Wohnungsgrundbücher erst im Juli 1998 an und trug die Auflassungsvormerkungen ein. Die finanzierende Bank des Grundstückseigentümers erhob gegen das Land Klage auf Schadensersatz.

Der BGH weist in seinem Urteil darauf hin, dass der Staat dazu verpflichtet sei, seine Gerichte so auszustatten, dass sie die anstehenden Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung bearbeiten können. Er sei dafür verantwortlich, im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet und nötig sind, einer Überlastung der Gerichte vorzubeugen. Hierfür habe der Staat die erforderlichen personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Sofern er die Gerichte nicht entsprechend ausstatte, liege hierin ein Organisationsmangel und mithin eine Amtspflichtverletzung vor, die zum Schadensersatz führen könne.

„Im Streitfall ist die Behörde darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass ein solcher Organisationsmangel nicht vorgelegen hat“, erklärt Rechtsanwältin Scholz. „Schließlich sind dem Geschädigten die internen Abläufe in einer Behörde nicht bekannt und er könnte, wenn ihn die Beweislast träfe, gar nicht beweisen, dass ein Organisationsmangel vorgelegen hat“, so die Expertin für Immobilienrecht weiter.

Im vorliegenden Fall ist der BGH davon ausgegangen, dass eine Bearbeitungszeit von rund eindreiviertel Jahren übermäßig lang ist und infolgedessen ein Organisationsmangel vorgelegen hat. Durch die rechtswidrige Verzögerung der beantragten Eintragungen im Grundbuch sei der Grundstückseigentümer vorübergehend an der Veräußerung der Immobilie gehindert und somit der wirtschaftliche Gegenwert der Immobilie in Form des Verkaufserlöses vorenthalten worden. Dem Eigentümer wurde die Möglichkeit der Nutzung des an die Stelle des Grundstücks tretenden Kapitals, somit dessen angemessene Verzinsung, genommen: Und genau diesen Schaden müsse der Staat dem Geschädigten ersetzen.

„Die Entscheidung des BGH ist für den Grundstückseigentümer erfreulich. Zwar ist der Grundstückseigentümer nach wie vor den Bearbeitungszeiten der Grundbuchämter ausgeliefert und kann nichts dafür tun, diese Bearbeitungszeit zu beschleunigen“, fasst Scholz zusammen, „allerdings kann er nun wenigstens den Schaden ersetzt verlangen, der ihm durch die verzögerte Bearbeitung seines Grundbuchantrags entsteht.“

Pressekontakt
Birgit Krause . Duchstein & Partner .
Tel: (06131) 90622-44 . E-Mail: E-Mail

Quelle
Rechtsanwältin Simone Scholz . Firnhaberstraße 5a . 70174 Stuttgart

Über Rechtsanwaltsofort.de
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist Simone Scholz seit dem Jahr 1998 zugelassene Rechtsanwältin und für die Kanzlei Kosmidis, Pantzer, Gudnason in Stuttgart tätig. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Immobilien-, Miet- und Arbeitsrecht. Mit ihrem Internetportal www.rechtsanwaltsofort.de ermöglicht die Juristin kompetente Rechtsberatung ohne großen Zeitaufwand: per E-Mail (E-Mail) oder Telefon (0900/5869292) gibt die Rechtsexpertin unverzüglich Rechtsauskünfte zu einem fixen Pauschalhonorar. Dabei legt Simone Scholz bei ihrer täglichen Arbeit größten Wert auf eine umfassende Beratung und verständliche Erklärung der Rechtslage. Ihre Ratgeberreihe im Internet bietet übersichtliche Leitfäden und praktische Vorlagen zu verschiedenen Themen des Immobilien-, Miet- und Arbeitsrechts.

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