(openPR) Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind Bewahrer der Naturheilkunde. Ihr Beruf ist geprägt von einer langen Tradition naturheilkundlicher und volksheilkundlicher Erfahrung. Er ist ein staatlich anerkannter, demokratisch legitimierter, selbständiger Heilberuf auf der Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes.
Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelte die Tätigkeit der Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis und legte die Berufsbezeichnung Heilpraktiker fest. Das Heilpraktikergesetz wurde damit die rechtliche Grundlage für die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein".
Nach Bestehen der Zulassungsprüfung wird die Erlaubnis zur Führung des Titel "Heilpraktiker/In" verbunden mit der Erlaubnis zur "Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" erteilt.
Diese beinhaltet körperliche, wie auch psychische, Leiden. Somit darf ein zugelassener Heilpraktiker/in auch psychotherapeutisch tätig werden. Die Erlaubnis erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und gilt ohne zeitliche Einschränkung.
Im Prinzip hat der Heilpraktiker, ähnlich wie der Arzt, eine sog. "Therapiefreiheit". Ihm ist alles erlaubt, was nicht durch Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Gerichtsurteile usw. eingeschränkt oder verboten wurde.
Das Heilpraktiker SelbstStudium bereitet Sie gezielt auf diese amtsärztliche Zulassungsprüfung vor. Mit dem Heilpraktiker SelbstStudium erhalten Sie eine optimale Prüfungsvorbereitung, ohne hohen Kostenaufwand, langen Anfahrten und bei freier Zeiteinteilung.
Erst bei bestandener Prüfung macht es Sinn, Zeit und Geld in eine therapeutische Ausbildung zu investieren.
Dieses SelbstStudium wurde speziell dafür entwickelt, das Grundwissen und Verständnis prüfungsnah zu vermitteln. Medizinische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
www.selbst-studium.de
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind Bewahrer der Naturheilkunde. Ihr Beruf ist geprägt von einer langen Tradition naturheilkundlicher und volksheilkundlicher Erfahrung. Er ist ein staatlich anerkannter, demokratisch legitimierter, selbständiger Heilberuf auf der Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker arbeiten auf ganzheitlicher Basis. Sie behandeln nicht nur Symptome ihrer Patientinnen und Patienten, sondern berücksichtigen auch deren Einbindungen und Beziehungen zum näheren und weiteren sozialen Umfeld. Ganzheitsmedizin sieht die Organ- und Geistesfunktionen des Erkrankten nicht nur in einem isolierten Nebeneinander es geht ihr auch und gerade um die Ursachenfindung für organische und psychische Störungen, um das Erfassen der Komplexität eines Krankheitsbildes.
Die unterschiedlichen naturheilkundlichen Therapiemethoden sprechen die selbstregulativen Kräfte des Organismus an; es sind medizinische Heilmethoden, die der Vorbeugung, Heilung oder zumindest Linderung von Krankheiten dienen.
Wertvolle Erfahrungen und bewährte Methoden der Naturheilkunde wurden noch bis vor wenigen Jahren von der Schulmedizin teils belächelt, teils bekämpft. Zahlreiche Therapiemethoden fanden inzwischen ihre wissenschaftliche Bestätigung, und nicht ohne Grund bekennen sich immer mehr Schulmediziner zur sanften Medizin.
Dank Ihrer unbestrittenen Heilerfolge genießen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker heute eine in der Bevölkerung weit verbreitete Anerkennung. Die ganzheitlichen Therapien haben ihren festen Platz in der Heilkunde und finden gerade in den letzten Jahren einen ständig wachsenden Zuspruch. Um sie gezielt zum Wohl der Patienten einsetzen zu können, bedarf es einer sorgfältigen und verantwortungsbewussten Ausbildung.
www.heilpraktiker-studium.de
Heilpraktiker SelbstStudium
Benedikt Benner
Berliner Str. 125
42275 Wuppertal
Email:

Internet: www.heilpraktiker-studium.de
Das SelbstStudium ist die Vorbereitung zur amtsärztlichen Überprüfung nach dem Gesetz zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung vom 17.2.1939. Aktuell überarbeitet wird das Lehrwerk zum Selbststudium angeboten.