(openPR) EU-Petitionsausschuss behandelt Umgangsauschluss wegen Sprachdiskriminierung
Am 07.06.2007 fand die zweite Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel zur Praxis deutscher Jugendämter bei der Behandlung gemischt-nationaler Familien statt. Die erste Anhörung hatte am 30.01.2007 stattgefunden und die Abgeordneten zutiefst bewegt.
Von 15.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr behandelte der Petitionsausschuss erneut zahlreiche Petitionen ausländischer und deutscher Eltern sowie Großeltern wegen des fehlenden Schutzes gegen die Familienzersetzung seitens deutscher Jugendämter. Stets wiederkehrendes Thema war, dass jahrelanger Umgangsausschluss mit Kindern die Regel ist. Als gängige Praxis wurde bezeichnet, dass deutsche Jugendämter ausländischen Eltern gemischt-nationaler Kinder beim Umgang den Gebrauch ihrer Heimatsprache untersagen und bei Zuwiderhandeln den Umgang unterbinden. Alle behandelten Petitionen gegen deutsche Jugendämter waren zuvor für zulässig erklärt worden.
Ein französischer Petent als Vertreter 13 ausländischer Petenten diverser Nationalitäten, zwei von drei anwesenden polnischen Petenten, eine von vier anwesenden deutschen Petenten und zwei Rechtsanwälte als Vertreter mehrerer Petenten sowie die deutsche Autorin Frau Dr. Karin Jäckel stellten das übliche Verfahren des Ausschlusses von Eltern aus dem Leben der Kinder vor. Dabei wurde deutlich, dass in jedem einzelnen Fall wiederkehrende Muster auftauchen. Kritisiert wurde dabei insbesondere, dass keine rechtliche Kontrolle der Jugendämter besteht.
Anschließend nahm die deutsche Bundesregierung durch eine Juristin aus Berlin Stellung. Sie entschuldigte sich für schwere Fehler seitens eines Hamburger Jugendamtes beim polnischen Vater (Petition 38/2006) beim Petitionsausschuss. Missstände in allen anderen Fällen verneinte sie und verwies darauf, dass jeder ausländische Elternteil per Gesetz Anspruch auf kostenlose Nutzung eines Dolmetschers beim begleiteten Umgang habe. Jugendämter unterlägen der Fachaufsicht der Obersten Landesjugendbehörden (Landesjugendämter) und der Dienstaufsicht.
Die Petenten erwiderten, in einem Schreiben des Bundesfamilienministeriums vom 05.04.2007 (Seite 4 f.) des Prof.Dr.Dr.h.c. Reinhard Wiesner werde erstgenannte Möglichkeit nicht erwähnt, weil sie nicht bestehe. Die Dienstaufsichtsbeschwerde könne ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden, was die Regel sei. Dolmetscher würden ausländischen Eltern üblicherweise verweigert.
Der griechische Jurist der Rechtskommission, Gavriliadis, führte in deren Stellungnahme aus, dass Sprachauflagen beim Umgang einen Verstoß gegen Art. 12 in Verbindung mit Artikel 18 und 17 des EG-Vertrages, d.h. eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, darstellen könnten.
7 Abgeordnete meldeten sich zu Wort. Alle bis auf den deutschen Abgeordneten zeigten sich von den geschilderten Praktiken betroffen und machten Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Der deutsche Abgeordnete regte die Einholung eines rechtsvergleichenden Gutachtens über die deutsche Rechtslage und der anderer Staaten an. Er sagte, Deutschland, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.
Der Ausschussvorsitzende Libicki teilte mit, dass der Petitionsausschuss einen Initiativbericht zur Behandlung in der Vollversammlung des Europäischen Parlaments vorlegen werde.
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