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Die Gnadenfrist für Lenkzeitverstöße läuft ab

11.06.200711:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mit der am 8. Juni 2007 erfolgten Zustimmung des Bundesrates zum Fahrpersonalgesetz bleibt Brummi-, Busfahrern und Spediteuren nur noch eine kurze Schonzeit. „Etwa ab Mitte Juni können sie wieder wegen Lenk- oder Ruhezeitverstößen belangt werden“, warnt Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf, der auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert ist. Bisher fehlte entsprechenden Bußgeldbescheiden eine wirksame Rechtsgrundlage, da es der deutsche Gesetzgeber versäumt hatte, die deutschen Gesetze rechtzeitig an die Vorgaben einer neuen EG-Verordnung anzupassen. „Wer in den vergangenen Wochen und Monaten gegen die Lenk- oder Ruhezeiten verstoßen hat, braucht keine Sanktionen zu befürchten“, erläutert Demuth, „gegen solche Bußgeldbescheide sollte auf jeden Fall Einspruch eingelegt werden.“

Nach den europäischen Vorgaben steigt die Mindestruhezeit für Fahrer von derzeit acht Stunden auf neun Stunden. Ferner wird eine vierzehntägige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden vorgeschrieben. Die höchstzulässige Lenkzeit in der Kalenderwoche wird auf 56 Stunden, die in der Doppelwoche auf 90 Stunden begrenzt.
Infos: www.cd-recht.de

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