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RECHTLEGAL - Newsticker 23 + 24/2007 vom 13.06.2007 - Arbeitsrecht - Teilzeitbeschäftigung und Vollzeit

14.06.200713:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: RECHTLEGAL - Newsticker 23 + 24/2007 vom 13.06.2007 - Arbeitsrecht - Teilzeitbeschäftigung und Vollzeit
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(openPR) Arbeitsrecht - Teilzeitbeschäftigung und Vollzeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechte von Teilzeitbeschäftigten wesentlich gestärkt, die ihre Arbeitszeit ausdehnen möchten. Zum Az. 9 AZR 874/06 hat das BAG entschieden, dass teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit haben, sofern der Arbeitgeber eine vergleichbare Vollzeitstelle anbietet.



Bis hier hat das BAG nichts eigentlich Neues verkündet, hervorzuheben ist die Entscheidung aber im Hinblick auf die Bezahlung.

Der Arbeitgeber eines mit 20 Stunden beschäftigten Mitarbeiters hatte neue Vollzeitstellen in dessen Tätigkeitsbereich ausgeschrieben, woraufhin der Mitarbeiter sich auf eine solche Stelle bewarb und Ausdehnung seiner Arbeitszeit verlangte. Der Arbeitgeber wiederum lehnte dies ab, da die neuen Stellen im Gegensatz zur bisherigen Tätigkeit des Mitarbeiters tariffrei, damit wesentlich preiswerter, ausgestaltet seien.

In letzter Instanz hat dann das BAG entschieden, dass der Mitarbeiter nicht nur Anspruch hat, seine Arbeitszeit bis hin zur Vollzeit auszudehnen, sondern hierfür auch noch nach Tarif bezahlt werden muss. Die Ablehnung des Arbeitgebers mit der Begründung, die neuen Mitarbeiter sollten zu schlechteren Bedingungen eingestellt werden, kann, so das höchste deutsche Arbeitsgericht, keinen Erfolg haben.

Arbeitsrecht - Kritik, Beleidigung und Kündigung

Mit der Frage, wie weit die Meinungsfreiheit der Arbeitnehmer geht, musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Az. 2 AZR 21/05 befassen. Der Arbeitgeber hatte einen Mitarbeiter entlassen, gestützt auf Beleidigung und Kritik an ihm in einer Broschüre der Gewerkschaft. Dies hielt der Arbeitgeber für öffentliche und polemische Kritik, damit geeignet, die Kündigung zu rechtfertigen.

Vor dem BAG musste er sich eines Besseren belehren lassen, da die öffentliche Kritik, geäußert durch den Arbeitnehmer, weder grob beleidigend noch erheblich ehrverletzend sei, weshalb die Aussagen unter dem grundgesetzlich garantierten Schutz der Meinungsfreiheit stehen. Der Kündigungsschutzklage wurde daher letztinstanzlich stattgegeben.

Verkehrsrecht - Barfuß bei Sommerhitze

Wer bei den aktuellen Temperaturen barfuß fährt oder mit ungeeignetem Schuhwerk, wie etwa Flip-Flops, kann sein blaues Wunder erleben, zumindest dann, wenn es zu einem Unfall kommt, für den das nicht vorhandene oder nicht geeignete Schuhwerk mitursächlich ist.

Interessant auch, dass Dienstfahrten mit ungeeignetem Schuhwerk in aller Regel gegen die Unfallverhütungs-Vorschriften verstoßen, weshalb ein Bußgeld möglich ist.

Uneinheitlich ist auch die Sicht der Gerichte, wie private Barfußfahrten einzuschätzen sind, was völlig entgegengesetzt von den Gerichten beurteilt wird. Barfußfahrern sei geraten, sich die Fundstellen OLG Bamberg (DAR 2007, Heft 6) und OLG Celle (Az. 322 Ss 46/07) zu merken, wonach Barfußfahren nicht ordnungswidrig ist.

Das Team von RECHTLEGAL hat hierzu weder eigene Flip-Flops noch eine eigene Meinung.

Verfassungsrecht - Illegale Fahndungen von Handwerkskammern

Es gibt bei Handwerkskammern die weitverbreitete Praxis, mittels Betriebsbesichtigungen nach Schwarzarbeitern zu fahnden oder illegale Gewerbebetriebe aufzuspüren. Dieser Vorgehensweise der Handwerkskammern hat das Bundesverfassungsgericht mit einer Grundsatz-Entscheidung zum Az. 1 BvR 2138/05 nunmehr einen Riegel vorgeschoben.

Das Betretungsrecht der Handwerkskammern verstößt, wenn es nicht korrekt ausgeübt wird, gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des Gewerbebetriebs. Hiernach dürfen die Kammern sich nur Zutritt zu den Betrieben verschaffen, um die Informationen zusammen zu tragen, die zur ordnungsgemäßen Führung der Handwerksrollen erforderlich sind.

Steuerrecht - Absetzbare Häppchen

Bewirtungskosten sind in aller Regel um 30% zu kürzen, und zwar immer dann, wenn die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass erfolgt. Demgegenüber ist der volle Abzug der Bewirtung möglich, wenn diese einzig aus betrieblichem Interesse erfolgt.

Dies hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zum Az. 1 K 1962/05 anlässlich der Bewirtungskosten bei der Teilnahme freier Mitarbeiter an einer Fortbildungsveranstaltung mit ausschließlichem betriebsinternen Inhalt nochmals klargestellt.

Verbraucherschutz - Abo-Fallen im Internet

Das Landgericht (LG) Stuttgart hat auf Initiative der Verbraucherzentrale zwei Betreiber von Internetseiten verurteilt, diese Seiten wesentlich transparenter zu gestalten.

Es handelt sich hierbei um Seiten, die - wie aktuell häufig - den Eindruck erwecken, sie seien kostenfrei, versteckt aber Kosten, die für den durchschnittlichen Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, enthalten.

Das Team von RECHTLEGAL reicht das Aktenzeichen der aktuellen Entscheidung nach.

Markenrecht - Ungeschützte "Post"

Nachdem die Deutsche Post AG bereits außergerichtlich eine empfindliche Niederlage einstecken musste, als das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke "Post" zur Löschung freigegeben hatte, war auch die Beschwerde der Post hiergegen erfolglos. Das Bundespatentamt hat diese zurückgewiesen, wie der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienst (BIEK) kürzlich mitgeteilt hat.

Damit dürfen alle Wettbewerber der gelben Post weiter das Wort "Post" in ihrem Firmennamen tragen. Ebenso erwartungsgemäß kündigte die Post Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof an.

Zu guter Letzt - Mit Mitgliedsausweis in die Kneipe?

Das Rauchverbot in Gaststätten bereitet nicht wenigen Kneipiers, gerade in kleineren Gastronomie-Betrieben Kopfschmerzen. Aus diesem Grunde haben einige, die nicht die Möglichkeit besitzen separate Räume einzurichten, bereits darüber nachgedacht, das Rauchverbot auf - vermeintlich legale Weise - zu umgehen, und zwar durch Gründung eines Clubs. Zu diesem Clubs sollen dann nur Mitglieder mit entsprechendem Ausweis Zutritt haben, die zufällig alle Raucher sind.

"Nichtraucher unerwünscht" meint das Team von RECHTLEGAL, und hält diesen Trick zwar für äußerst kreativ, letztlich aber völlig wirkungslos.

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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