openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Die Rechtssprechung und der Gesetzgeber – das Kondom für das Volk?

03.08.200713:35 UhrVereine & Verbände
Bild: Die Rechtssprechung und der Gesetzgeber – das Kondom für das Volk?
Vereinsbanner
Vereinsbanner

(openPR) Wieso will man eine „Vermehrung“ der Österreicher verhindern?

„Die Rechtssprechung wie sie dzt. umgesetzt wird, ist das einzig wirkungsvolle Kondom für eine Übervölkerung der Österreicher in Österreich. Wir gratulieren den Entscheidungsträgern. Die Geburten sind rückläufig. Nur dieses geniale System brachte den vorprogrammierten Erfolg.



Das zeigt eindeutig, dass man mit Gesetzen und auch deren einmalige Rechtssprechung erfolgreich das Endresultat steuern kann. Dzt. macht es den Anschein, dass auch das Regierungsprogramm in ein paar Jahren aller Voraussicht nach bei einem Punkt erfüllt werden kann, denn wo es keine Österreicher aufgrund der schwachen Geburten gibt, kann es folglich auch keine arbeitlosen Österreicher geben. Wieder ein Wahlversprechen erfüllt, wir haben keine Arbeitslose.“, berichtet Richard Maier, der Landesleiter des bereits bekannten Vereins Kindergefühle in Österreich mit Hauptsitz in Salzburg, der sich für die Rechte der Kinder auf beide Elternteile einsetzt und auch die Missstände in der Obsorge aufzeigen will.

„Die Kinder sind unsere Zukunft, aber es wird mit dieser Gesetzgebung und Rechtssprechung zu einem Risiko für das Kind und einem Elternteil“, meint Richard Maier. Seit Jahren wehre man sich vehement und erfolgreich gegen die Durchsetzung der Kinderrechtskonvention. Sie sei zwar beschlossen und ist auf Papier, aber Papier sei geduldig, so der Landesleiter. Das Papier schlummert daher ihren „100-jährigen Traum“ und wartet bis ein Prinz dieses Papier wachküsst, so Maier wörtlich.

Der Vereinsleiter meint, es sei endlich an der Zeit aufzuwachen und der Kinderrechtskonvention die Bedeutung zu geben, die es verdient. Die Kinder gehören in den Vordergrund und nicht Überlegungen wie man ein Elternteil am besten schütze.

Die Situation Heute:
Richard Maier des Vereins Kindergefühle zeigt auf div. Unterlagen und berichtet: „Die Wissenschaft zeigt, dass die Kinder beide Elternteile brauchen. Die Rechtssprechung ist heute noch wie nach den Nachkriegsjahren. Die Rechtssprechung und Gesetzgebung hat sich sogar gravierend verschlechtert. Denn es waren noch nie so viele Scheidungswaisen wie derzeit. Kinder sind Heute ein Risiko.“ Eine Frage von Maier an die Zuhörer: „Wer traut sich heute noch Kinder in die Welt setzen? „

Nachdenklichkeit kehrt ein.
Nach einiger Zeit meint Maier, dass heute max. die Eltern nur noch 2 Kinder haben, dass sei zumindest der Regelfall. Zu groß sei das Risiko! Mehr als die Hälfte der Kinder haben schon nicht mehr beide Elternteile obwohl beide Elternteile für die Entwicklung unbedingt notwendig seien. Die Kinder haben auch ein Recht auf beide Elternteile, so die Kinderrechtskonvention, die aber bedauerlich in Österreich in Vergessenheit geraten oder auch noch anscheinend unbekannt sei.

Der Landesleiter rät daher allen betroffenen Elternteile Strassburg anzurufen und Österreich daran zu erinnern, dass Kinderrechte auch Menschenrechte sind, so Maier wörtlich.In seinem Vortrag meinte Richard Maier weiter, die Kinder haben ein sehr hohes Risiko bei solchen geförderten Missständen an psychische Störungen zu erkranken, weil ihnen ein Elternteil fehle. Der Vereinsrepräsentant vertritt die Auffassung, dass eine Mutter keinen Vater ersetzen und ein Vater keine Mutter ersetzen kann. Das sei ein ernst zu nehmendes Risiko denen die Kinder vorsätzlich ausgesetzt werden. Maier zeigt den Zuhörer anhand von Beispielen gravierenden Verletzungen an der Kinderrechtskonvention in Österreich. Weiters zeigt der Landesleiter Urteile, wie schnell einem Elternteil die alleinige Obsorge zugewiesen werde und es sei ein weiterer Beleg dafür wie die Kinderrechtskonvention in Österreich mit Füßen getreten werde.

Auch die Gutachterszene am Beispiel Salzburg wird wieder erörtert. Es sei keine Besserung in Sicht, so Maier. Es werden nach wie vor Gutachten erstellt, die mitunter gravierende Mängeln und grobe Fahrlässigkeiten enthalten. Jeder Laie würde erkennen, dass diese Gutachten mangelhaft seien da sie sich mitunter in sich selbst widersprechen, doch diese Gutachtenausdrucke, in denen aller Anschein nach immer wieder dieselben Textbausteine eingebaut werden, werden von der Justiz wohlwollend akzeptiert. Auch die Rechtsanwaltskammer Salzburg ist in ihrem letzten Wahrnehmungsbericht wieder zum Ergebnis gekommen, dass bei der Auftragsvergabe und der Wahl des Gutachters, beim Gutachter wohl eine Befangenheit vorliege und man fast von einem Auftragsmonopol in Salzburg sprechen könne.

Aus Zeitgründen führt der Landesleiter die weiteren Verletzungen der Menschenrechte nicht mehr fort und kommt wieder zum Thema „Trennung“ zurück. Maier meint, dass bei einer Trennung das Kind immer wieder zum Machtball eines Elternteils werde. Das andere Elternteil werde erpressbar. Maier in seinem Vortrag weiter: “die meisten Wiedersingles, so zeigen unsere Erfahrungswerte, werden mit dem Umgangsrecht und Finanziellen erpresst. Der andere Elternteil wird zu Marionette: „entweder du machst das oder, …“. Der Landesleiter des Vereins Kindergefühle stellt sich fragend an die Zuhörer: „das ist alles kinderrechtskonventionkonform, wenn das Kind als Machtball verwendet wird - oder – werden diese Kindermenschenrechte noch gar nicht angewendet? Maier in seinem Vortrag weiter: „Will das diskriminierende Elternteil in die Erziehung mitwirken, so wie es die Kinderrechtskonvention vorsieht, so bleibt diesem nur eines übrig, jahrzehntelang eine Marionette und ein Geldesel zu sein, oder, wer sich das leisten kann, geht nach Strassburg, denn hier sind die Menschenrechte bekannt.“

Der Vortragende, Richard Maier, teilt den Zuhörer mit, dass Österreich als kleines Land, umgerechnet auf die Einwohner, gute Chancen hat führende Plätze bei der Verletzung der Menschenrechte zu ergattern und weist auf die Kritik der Rechtsanwaltskammer Wien hin, dass Österreich die Grundrechte mehr schätzen solle. Nochmals fragt der Vereinsvorsitzende Maier die Zuhörer wörtlich: „wer will in Österreich jetzt noch mehr als 2 Kinder? Es kam keine Antwort.

Weitere Informationen unter:

www.kindergefuehle.at

Verein Kindergefühle - das Recht des Kindes auf beide Elternteile

Anger Straße 31
AT-5071 Wals-Siezenheim

eingetragen im Vereinsregister der Stadt Salzburg

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 150132
 2951

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Die Rechtssprechung und der Gesetzgeber – das Kondom für das Volk?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Verein Kindergefühle

Bild: Das Recht des Kindes - die gemeinsame ObosrgeBild: Das Recht des Kindes - die gemeinsame Obosrge
Das Recht des Kindes - die gemeinsame Obosrge
Der Leiter des Vereins Kindergefühle, Richard Maier, äußerte sich am 11.3.2011 bei einer Pressekonferenz in Salzburg zum Thema "automatische gemeinsame Obsorge" und betonte, dass gerade diese Variante der Obsorge sich in Europa schon bestens etabliert und auch bewährt habe. "Auch in unserem Nachbarland Deutschland, ein Land das wir doch immer gerne als Beispiel heranziehen bestätigt, dass die gemeinsame Obsorge sich auch deskalierend bei strittigen Obsorgeverfahren wirke", fuhr Maier fort. "Es stellt sich also die Frage aus welchem Grunde wol…
Bild: Pflaumenmusrepublik - Jugend in Gefahr: Rauchen, Alkohol, SelbstmordBild: Pflaumenmusrepublik - Jugend in Gefahr: Rauchen, Alkohol, Selbstmord
Pflaumenmusrepublik - Jugend in Gefahr: Rauchen, Alkohol, Selbstmord
Bei einer öffentlichen Veranstaltung am 30.1.2010 mit dem Thema "Jugend in Gefahr" meldete sich auch der Leiter des Vereins Kindergefühle, Richard Maier zu Wort. Herr Maier zeigt sich bezugnehmend auf den jüngsten OECD Bericht von dem gegenwärtigen gefährlichen Zustand unsere Jugend wenig überrascht. "Diese Missstände waren absehbar und sind in erster Linie das Ergebnis einer völlig fehlgeleiteten Familien-, Jugend- und Kinderpolitik, deren Tiefpunkt wahrscheinlich noch nicht einmal erreicht ist," so Maier! Maier weiter: "Der SPÖ Justizspr…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Kondomwerbung mit zu vielen Orgasmen ist irreführendBild: Kondomwerbung mit zu vielen Orgasmen ist irreführend
Kondomwerbung mit zu vielen Orgasmen ist irreführend
… Instanz für die beklagte Firma von immerhin einiges über 8.500,00 € führt. (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2015, Aktenzeichen 14c O 124/15) Unsere Meinung Der Verbraucher wird vom Gesetzgeber (nicht zuletzt auch durch europäische Einflüsse begünstigt) und den Gerichten zunehmend für dumm befunden. So ist er also nicht einmal in der Lage eine …
Für Kondom-Skeptiker: "Femidom" - Nürnberger Apotheke startet zum Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember Sonderaktion
Für Kondom-Skeptiker: "Femidom" - Nürnberger Apotheke startet zum Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember Sonderaktion
Anlässlich des Welt-Aids-Tages am 1. Dezember sind sie wieder in aller Munde: Kondome. Doch obwohl AIDS inzwischen für jeden ein Begriff ist, steigen die Ansteckungszahlen wieder an. Grund genug für eine Nürnberger Apotheke, in Zusammenarbeit mit der örtlichen Familien- und Sexualberatungsstelle von ProFamilia eine Sonderaktion zu starten, bei der sich …
Bild: „Auf Nummer sicher“ – Informationsbroschüren für JugendlicheBild: „Auf Nummer sicher“ – Informationsbroschüren für Jugendliche
„Auf Nummer sicher“ – Informationsbroschüren für Jugendliche
… richten. In „Auf Nummer sicher mit der ‚Pille danach’“ ist alles Wissenwerte rund um das Thema Verhütungspanne und Nachverhütung zusammengestellt, in der Broschüre „Man(n) nehme ein Kondom, das passt...“ geht es darum, Wissen zu den verschiedenen Kondomarten und –größen sowie zur sicheren Anwendung zu vermitteln. Denn genau wie zum Beispiel ein Motorradhelm …
„ACHTUNG! VERJÄHRUNG DROHT“: Altfälle bei Erwerb vor 2002 verjähren am 31.12.2011
„ACHTUNG! VERJÄHRUNG DROHT“: Altfälle bei Erwerb vor 2002 verjähren am 31.12.2011
… ihre Rechte wegen fehlerhafter Beratung bzw. arglistiger Täuschung durchsetzen wollen, sollten daher nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger an den Schutzverein …
Bild: „Nein!“ heißt „Nein!“Bild: „Nein!“ heißt „Nein!“
„Nein!“ heißt „Nein!“
Stealthing kann Vergewaltigung seinDie ARAG Experten weisen darauf hin, dass das heimliche Weglassen eines Kondoms, sogenanntes Stealthing (englisch für Heimlichkeit, List), den Straftatbestand eines sexuellen Übergriffs oder sogar der Vergewaltigung erfüllen kann. Demnach liegt auch bei einvernehmlichem Sex eine Straftat vor, wenn ein Kondom gegen den …
Bild: Schmale Passform mit großer WirkungBild: Schmale Passform mit großer Wirkung
Schmale Passform mit großer Wirkung
Ritex GmbH bringt ein Kondom mit schmaler Passform auf den Markt Bielefeld – Seit vielen Jahren wird das Thema „kleinere Kondome“ von Beratungsorganisationen und der Presse diskutiert und die Forderung nach einer schlanken Passform für Jugendliche, aber auch für Erwachsene mit entsprechendem Bedarf geäußert. Ritex bietet mit dem Kondomtyp „47“ ab sofort …
Bild: „Merhaba Kondom“ – Deutsch-türkische Informationen für Jugendliche im InternetBild: „Merhaba Kondom“ – Deutsch-türkische Informationen für Jugendliche im Internet
„Merhaba Kondom“ – Deutsch-türkische Informationen für Jugendliche im Internet
Frankfurt, 4. Juli 2008. „Alles über dein persönliches Kondom“ erfahren deutsch- und türkischsprachige Jugendliche auf der neuen Webseite zum Thema Kondom des pro familia-Bundesverbands. Auf deinkondom.de und merhabakondom.de werden in kurzer prägnanter Weise Argumente für den Sex „mit“ geliefert, außerdem gibt es Informationen zu Größen- und Modellvielfalt …
Bild: 15.000 YouTuber starteten kreative Kondom-KampagneBild: 15.000 YouTuber starteten kreative Kondom-Kampagne
15.000 YouTuber starteten kreative Kondom-Kampagne
… vereint, ist seit Samstag ihr Engagement für die Kampagne von Jugend gegen AIDS und den VideoDays. 100 WAYS (NOT) TO USE A CONDOM. Jugendliche sind aufgefordert in Videos Kondome in Szene zu setzen. Sie absichtlich falsch und auf humorvolle Weise in eine Situation einzubauen macht Kondome zu einem Alltagsgegenstand und nimmt Schamgefühl und Angst mit ihnen …
Revolutionäre Verhütung: Das Kondom aus der Dose
Revolutionäre Verhütung: Das Kondom aus der Dose
Bald gibt es keinen Grund mehr dafür, es lieber „ohne“ zu machen. Das neue Kondom kommt aus der Sprühdose und passt sich jedem Glied optimal an. Kappe ab und Kondom über den Penis sprühen: Die Latexhaut sitzt perfekt und ist in wenigen Sekunden einsatzbereit. Obwohl das Kondom das zweit beliebteste Verhütungsmittel ist, hatte fast jeder dritte Deutsche …
Seniorenlobby klagt in Karlsruhe gegen Altersdiskriminierung - Gutachten: Zwangsverrentung nicht mehr verfassungskonform
Seniorenlobby klagt in Karlsruhe gegen Altersdiskriminierung - Gutachten: Zwangsverrentung nicht mehr verfassungskonform
… eklatante Lücken aufweist. Das liegt nicht unbedingt an dem Verfassungstext selbst, sondern vor allem an dessen Interpretation durch die Rechtssprechung“, kritisiert Mann von der Universität Göttingen http://www.jura.uni-goettingen.de. Die letzte höchstgerichtliche Entscheidung stamme aus dem Jahr 1959. Das Bundesverfassungsgericht http://www.bundesverfassungsgericht.de …
Sie lesen gerade: Die Rechtssprechung und der Gesetzgeber – das Kondom für das Volk?