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Bundesverband Personalvermittlung begrüßt die Verlängerung des Vermittlungsgutscheins bis Ende 2010

07.08.200718:23 UhrVereine & Verbände

(openPR) Mit der heutigen Einigung der Koalition auf die Verlängerung des Vermittlungsgut-scheins haben Private Arbeitsvermittler nun mehr Planungssicherheit für die nächs-ten Jahre. Davon werden auch die Arbeitssuchenden profitieren. Der Bundesver-band Personalvermittlung e.V. (BPV) begrüßt die frühe Entscheidung der Koalition, den Vermittlungsgutschein, der Ende 2007 auslaufen würde, drei Jahre zu verlän-gern. Auch die weitgehende Beibehaltung der bisherigen Rahmenbedingungen sei von Vorteil, weil die Vermittlungsarbeit so Ruhe und Kontinuität bekomme. Mit der Weiterführung des Vermittlungsgutscheins wird seine Rolle als verlässlich funktionie-rendes Arbeitsförderungsinstrument untermauert, so der BPV.

„Wir begrüßen die Verlängerung des Vermittlungsgutscheins (VGS). Aus Sicht der im Quali-tätsverband BPV zusammen geschlossenen Personalvermittler wissen wir um die Wirkungs-kraft dieses seit 2002 bestehenden Instruments. Viele unserer Vermittler engagieren sich seither und tragen zu den erfreulichen Vermittlungszahlen bei – 63.000 eingelöste Vermitt-lungsgutscheine in 2006. Auch der Hartz-Evaluationsbericht der Bundesregierung hebt die positiven Effekte des Gutscheins hervor.

Umso mehr hätte sich der BPV gewünscht, dass mit der Verlängerung auch Hartz IV-Emp-fänger einen Rechtsanspruch auf den VGS bekommen hätten. Aber auch in Zukunft gilt: Wer Arbeitslosengeld II (SGB II) erhält, hat keinen Rechtsanspruch auf den Gutschein. Er ist vom Ermessen des Ausstellers (entweder optierende Kommunen oder Arbeitsgemeinschaft) ab-hängig. Im Ermessen der Behörden steht es auch, ob ein Vermittler für eine getätigte Ver-mittlung 1.500 Euro oder nur 1.000 Euro als zweite Tranche erhält. Hier fordert der BPV klare Entscheidungskriterien. Dass die Wartezeit, bis ein Arbeitsloser Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat, von 6 Wochen auf 2 Monate verlängert wurde, ist für den BPV unter Qualitätssicherungsaspekten nachvollziehbar. „Diese Einschränkung ist für die Beteiligten tragbar. Wenn dies dazu bei-trägt, unerwünschte Mitnahmeeffekte zu verhindern, dann sind wir dabei“, so die BPV-Vor-sitzende Anke Peiniger. Insgesamt gibt sie sich mit der heutigen Entscheidung zufrieden: „Der Kern unserer Forderungen ist erfüllt, wir können uns darauf einstellen und die Bundes-agentur tatkräftig unterstützen“, versichert sie.

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