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VIP-Medienfonds werden zur Belastung für Commerzbank

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(openPR) Enttäuschte Anleger der in Schieflage geratenen VIP-Medienfonds wollen jetzt die Commerzbank als Hauptvertriebspartner verstärkt in Haftung nehmen. Allen voran der Schauspieler Hannes Jaenicke (RTL „Post mortem, SAT.1 „Sardsch“, ARD „Tatort“).



Wie die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg, die den bekannten Film- und TV-Schauspieler vertritt, jetzt bestätigte, ist dem Geldinstitut bereits eine entsprechende Forderung zugestellt worden. Jaenicke habe sich mit 70.000,- Euro an den von der Bank vertriebenen Fonds engagiert.

BSZ® Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG teilte weiter mit, dass jetzt auch weniger prominente Anleger gegen die Commerzbank vorgehen wollen. Dazu wurde auch die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft VIP/Commerzbank gegründet.

In den Jahren 2003 und 2004 verkaufte das Institut die hochriskanten Beteiligungen der VIP Medienfonds 3 und 4 ab einer Mindestzeichnungssumme von 25.000,- Euro und zwar offenbar gern an besonders gute Kunden. Insgesamt haben rund 11.000 Anleger zwischen Flensburg und Garmisch mehr als 650 Millionen Euro in VIP-Fonds angelegt.

Die Anlegerliste soll sich über weite Strecken wie das Who-is-who der deutschen Medien- und TV-Entertainmentszene lesen. Außerdem sollen zahlreiche Prominente aus Politik, Sport und Gesellschaft zum Teil sehr hohe Summen in VIP-Fonds investiert haben. Das böse Erwachen kam im Spätsommer 2005: VIP-Fondsinitiator Andreas Schmid wurde in Untersuchungshaft genommen. Seit diesem Frühjahr wird ihm in München in einem der größten Steuerhinterziehungsverfahren in Deutschland der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft Schmid obendrein Untreue vor.
Die Finanzbehörden erkannten allen VIP-Anlegern nachträglich die steuerlichen Verlustzuweisungen ab, Finanzämter stellten bis jetzt Nachforderungen in Höhe von insgesamt über 160 Millionen Euro.

Die seinerzeit Fondsverantwortlichen sollen die Anlegergelder prospektwidrig nur zu etwa 20 Prozent tatsächlich in Filmproduktionen gesteckt haben, das übrige Kapital ist an die bereits von den KWAG-Rechtsanwälten in Anspruch genommene Dresdner Bank (VIP 3) und die HypoVereinsbank (VIP 4) geflossen. Dort wurde das Geld geparkt, um es zum Ende der Fondslaufzeiten nach acht beziehungsweise zehn Jahren aufgezinst wieder an den Fonds zurück fließen zu lassen. Gleichzeitig sollte den Anlegern die Investition erhebliche Steuervorteile bringen.

Nachdem das „Geldkarussell“ aufgedeckt wurde, hatte das Finanzamt München II die Steuervorteile wieder aberkannt. Nach Ansicht der KWAG-Rechtsanwälte war der Zahlungskreislauf initiiert und kontrolliert von den beteiligten Großbanken. Deshalb sind sie nach ihrer Auffassung auch für die Schäden der Anleger verantwortlich.

Die Commerzbank hat an dem dubiosen Geschäft nicht schlecht verdient. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen berichtet von Provisionen von bis zu 13 Prozent, die für die Kundenvermittlung von den Fondsgesellschaften an die Commerzbank überwiesen worden sind. Für das Institut kann sich das ursprünglich so lukrative Geschäft jetzt aber nicht nur zu einem finanziellen Desaster entwickeln. Es droht ein massiver Imageverlust. Die Commerzbank hatte die Fondsbeteiligungen seinerzeit an rund 8.000 ihrer so genannten 1A-Kunden vermittelt und die Beteiligung als „Garantiefonds“ ohne jedes Risiko angepriesen. Wie sich aus internen Unterlagen des Commerzbank-Vertriebes ergibt, wurden die Kundenberater laut Gieschen von der Zentrale in Frankfurt angewiesen, die Fondsbeteiligungen „mit allen Mitteln regelrecht in den Markt zu drücken“, um die Konkurrenz auf dem damals stark umkämpften Markt der Medienfondsbeteiligungen abzuhängen.

Die aggressive Vertriebsstrategie wird der Commerzbank jetzt zum Verhängnis. Immer mehr Anleger fühlen sich vom Institut schlecht beraten und vor allem im Stich gelassen. Besonders die zum Teil erheblichen Steuernachzahlungen führen bei vielen Anlegern zu ernsthaften finanziellen Krisen. Anfang 2007 stellte die Bank noch in Aussicht, allen Anlegern, die aufgrund der Steuernachforderungen in Schwierigkeiten geraten, mit zinsgünstigen Krediten zu helfen. Inzwischen ist das Institut von seinem Angebot abgerückt: Das bereitgestellte Kontingent sei erschöpft, heißt es lapidar.

Deshalb wächst der Unmut bei den prominenten, wie bei den weniger prominenten Anlegern. Sie wollen jetzt massiv Druck machen und zwar gemeinsam auch über die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft VIP/Commerzbank. Durch diese Interessengemeinschaft wird es möglich, dass sich möglichst viele Geschädigte derselben Commerzbank-Filiale oder desselben Beraters zusammenfinden. So steigen die Chancen in den anstehenden Schadensersatzprozessen gegen die Bank, eklatante Falschberatungen nachzuweisen.

Laut Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, hätten viele Anleger tatsächlich über denselben Kundenberater bei derselben Commerzbank-Filiale ihre Anteile gezeichnet. Von einer ernsthaften Beratung der Anleger könne dabei nicht die Rede sein: „Das waren allerhöchstens schlichte Verkaufsgespräche.“ Ahrens kennt obendrein bankinterne „Worstcaseberechnungen“, die „überraschenderweise schon rechnerisch falsch“ seien. Teilweise trügen die Fondsprospekte, die den Anlegern von ihren Commerzbank-Beratern überreicht wurden, handschriftlich den vollmundigen Vermerk: „No risk“.

Dass die VIP-Medienfonds tatsächlich alles andere als risikofrei waren, trifft jetzt besonders hart jene Anleger, die beispielsweise ihre Abfindungen nach dem Ausscheiden aus dem Berufleben investiert haben oder mit den Fonds eine Alterssicherung aufbauen wollten. Bei VIP 4 war ein Darlehen der HypoVereinsbank in Höhe etwa der Hälfte der Anlagesumme zwingend. Rechtsanwalt Ahrens: „Die Leute müssen jetzt die Kredite finanzieren und Steuern zurückzahlen.“ Das bringe manchen an den Rand des Ruins.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP/Commerzbank" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.09.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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Ansprechpartner Horst Roosen
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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