(openPR) In einigen Familien erziehen Oma und Opa die Enkelkinder, da durch Schicksalsschläge wie Krankheit oder Tod die Kinder nicht mehr bei Ihren Eltern leben können. In seltenen Fällen wird auch das Sorgerecht der Kinder Vater oder Mutter entzogen und auf die Großeltern übertragen. Sobald die Enkelkinder nach Übertragung des Sorgerechts im Haushalt der Großeltern leben und von diesen groß gezogen werden haben diese Anspruch auf Kindergeld. Oma und Opa gehören nun zu den Anspruchsberechtigen Personen, die Kindergeld für die Enkelkinder beantragen können.
Bei Krankheit durch die Eltern oder eines Elternteils muß eine Anspruchsabtretungsanzeige durch die Eltern des Kindes an die Großeltern erfolgen. Sollten durch Todesfall die Kinder zu Waisen oder Halbwaisen werden und bei Oma oder Opa leben, ist dies durch Nachweis der Kindergeld- bzw. Familienkasse schlüssig darzustellen. In Sonderfällen kann auch ein Nachweis durch das Vormundschaftsgericht beantragt werden und bei der Familienkasse zur Vorlage gebracht werden, wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil, den Anspruch nicht abtreten will.
In manchen Fällen haben die Großeltern sogar noch eigene Kinder für die ein Kindergeldanspruch besteht. In diesem Fall werden die eigenen Kinder als erstes gerechnet und danach folgen die Enkelkinder als z.B. drittes oder viertes Kind. Sollte dadurch ein Enkelkind als viertes Kind von Oma oder Opa angegeben werden, sind sogar schon € 179 durch die Familienkasse fällig. Den erhöhten Kindergeldsatz gibt es ab dem vierten Kind.
Die Anspruchsabtretungsanzeige bei der für Sie zuständigen Familienkasse können Sie auch stellen, wenn Ihr Sohn oder Tochter mit seinem Kind oder Kindern wieder in Ihrem Haushalt lebt. Hierfür muß Ihr Sohn oder Tochter das Kindergeld an Sie abtreten, damit Sie diesen Antrag bei der Familienkasse für Ihre Enkelkinder stellen können. Diese Abtretung kann jederzeit rückgängig gemacht werden
Auch in diesem Fall werden Ihre Enkelkinder, sollten Sie noch eigene Kinder haben für die Sie Kindergeld beziehen hinten angehängt und es erfolgt die Zahlung eines erhöhten Kindergeldes.




